GOZ- und BEMA-Abrechnung: Das gilt für Zahnärzte

Die verschiedenen Vorgaben der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und des Bewertungsmaßstabs zahnärztlicher Leistungen (BEMA) machen die Abrechnung für viele Zahnärzte komplizierter. Dadurch steigt der bürokratische Aufwand für die Praxis und das Team. Erfahren Sie jetzt, worauf Sie bei der komplexen Abrechnung zahnärztlicher Leistungen achten müssen und wie Sie diesen Prozess effizienter gestalten können.

29.11.2024
Praxismarketing
5
Min. Lesezeit
Autor:
Autorin:
Robert Adam

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Vielen Zahnärzten ist sie mehr als lästig: die Leistungsabrechnung. Statt sich voll auf ihre Patienten zu konzentrieren, verbringen sie pro Woche oft mehrere Stunden mit Verwaltungstätigkeiten, ein großer Teil davon mit der Rechnungsstellung. Dabei gibt es einiges zu beachten – vor allem die Unterschiede zwischen der privatärztlichen Abrechnung nach GOZ und der vertragszahnärztlichen Abrechnung nach BEMA.

So funktioniert die privatzahnärztliche Abrechnung nach GOZ

Die Abrechnung privatzahnärztlicher Leistungen erfolgt in Deutschland auf Basis der GOZ. Diese regelt, welche zahnärztlichen Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht und in Rechnung gestellt werden können. 

Die GOZ definiert sowohl die Behandlungsmöglichkeiten als auch die entsprechenden Gebühren, die dafür anfallen.

Zahnärzte, die Privatpatienten oder Selbstzahler behandeln, müssen sich daher an diese Vorgaben halten, um eine transparente und korrekte Abrechnung zu gewährleisten. 

Für die meisten zahnärztlichen Leistungen ist in der GOZ eine feste Gebührenziffer festgelegt, die als Grundlage für die Berechnung des Honorars dient. Eine detaillierte Aufklärung der Patienten über die Kosten vor Behandlungsbeginn ist ebenfalls vorgeschrieben, um Missverständnisse zu vermeiden.

Diese Leistungen sind im GOZ aufgeführt

Die GOZ ist sehr umfangreich und umfasst eine Vielzahl von zahnärztlichen Leistungen, die in verschiedenen Kategorien aufgeteilt sind:

  • Diagnostische Leistungen: Untersuchung des Mundraums, Diagnosestellung und Beratungsgespräche.
  • Prophylaxe und Präventivmaßnahmen: Maßnahmen zur Vorsorge, wie die professionelle Zahnreinigung (PZR).
  • Konservierende Leistungen: Füllungstherapien bei Karies, Wurzelkanalbehandlungen und Zahnfleischbehandlungen.
  • Chirurgische Leistungen: Extraktionen, Wurzelspitzenresektionen oder das Setzen von Implantaten.
  • Prothetische Versorgung: Die Herstellung und Anpassung von Kronen, Brücken oder Prothesen.
  • Kieferorthopädische Behandlungen: Maßnahmen zur Korrektur von Zahnfehlstellungen, wie der Einsatz von Zahnspangen.

So berechnen Sie Ihr Honorar nach GOZ

Die Abrechnung nach GOZ erfolgt auf Basis eines Punktesystems, wobei jede Leistung einen festen Punktwert besitzt. Dieser Punktwert wird mit einem Eurobetrag multipliziert, um das Honorar zu berechnen. 

Der aktuelle Punktwert liegt bei 5,62421 Cent.

Für jede Leistung kann außerdem ein Steigerungsfaktor zwischen 1,0 und 3,5 festgelegt werden, abhängig vom Schwierigkeitsgrad und dem Aufwand der Behandlung. Der Standard liegt bei einem 2,3-fachen Steigerungsfaktor. Um den Steigerungsfaktor zu erhöhen, muss der Zahnarzt dies schriftlich begründen.

Beispiel für eine Honorarberechnung

Angenommen, eine zahnärztliche Leistung hat 80 Punkte und es wird der Standard-Steigerungsfaktor von 2,3 verwendet:

80 Punkte × 5,62421 Cent × 2,3 = 10,35 €

Falls eine komplexere Behandlung durchgeführt wird, kann der Steigerungsfaktor beispielsweise auf 3,0 erhöht werden:

80 Punkte × 5,62421 Cent × 3,0 = 13,49 €

Individuelle Gesundheitsleistungen 

Neben dem Punktwert und dem Steigerungsfaktor können auch individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die nicht in der GOZ gelistet sind, gesondert abgerechnet werden. Diese Leistungen müssen mit dem Patienten im Voraus besprochen und schriftlich vereinbart werden.

So funktioniert die kassenärztliche Abrechnung für Zahnärzte nach BEMA

Die Abrechnung für gesetzlich Versicherte erfolgt nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA). Diese Gebührenordnung legt fest, welche Leistungen Zahnärzte im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen dürfen und welche Kosten von den Krankenkassen übernommen werden. 

Anders als bei der GOZ, bei der Zahnärzte frei in der Wahl und Gestaltung der Gebührenziffern sind, sind die Leistungen im BEMA strikter reguliert und vorgegeben.

Zu beachten: Für viele zahnärztliche Zusatzleistungen, die über den Rahmen der BEMA hinausgehen, erfolgt die Abrechnung nach GOZ.

Diese Leistungen sind im BEMA aufgeführt

Ähnlich wie die GOZ listet auch das BEMA die verschiedenen Leistungen auf, die Zahnärzte für gesetzlich versicherte Patienten erbringen dürfen. Diese Leistungen sind ebenfalls in Kategorien unterteilt:

  • Diagnostische Leistungen: Erstuntersuchungen, Diagnosen und Röntgenaufnahmen.
  • Prophylaxe: Basismaßnahmen zur Zahnerhaltung, wie z.B. die Fissurenversiegelung.
  • Konservierende Leistungen: Standardfüllungen und Wurzelbehandlungen.
  • Chirurgische Leistungen: Zahnextraktionen oder kleinere Operationen im Mundraum.
  • Prothetische Versorgung: Standardmäßiger Zahnersatz, wie Brücken oder Prothesen.
  • Kieferorthopädie: Behandlung von Fehlstellungen bei Kindern und Jugendlichen.

Gut zu wissen: Die Leistungen, die über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden können, sind häufig auf bestimmte Materialien oder Techniken begrenzt, die als „zweckmäßig und ausreichend“ gelten.

So berechnen Sie Ihr Honorar nach BEMA

Die Abrechnung nach BEMA erfolgt ebenfalls auf Basis eines Punktesystems. Jede Leistung im BEMA hat einen festen Punktwert, der durch den Vergütungssatz der Krankenkassen multipliziert wird. 

Diese Vergütungssätze können von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein und unterliegen regelmäßig Anpassungen.

Ein wesentlicher Unterschied zur GOZ ist, dass auch der Steigerungsfaktor bei der BEMA-Abrechnung nicht frei wählbar ist. Alle Leistungen werden zu einem festgelegten Satz vergütet, es sei denn, es handelt sich um besondere Ausnahmefälle, die zusätzliche Genehmigungen erfordern.

Beispiel für eine BEMA-Abrechnung

Angenommen, eine Füllungstherapie hat im BEMA einen Punktwert von 80 Punkten und der Vergütungssatz der Krankenkasse beträgt 0,90 Cent:

80 Punkte × 0,90 Cent = 72,00 €

Die Berechnung ist also wesentlich klarer und weniger flexibel als bei der GOZ.

Zahnarzt Abrechnung optimieren: So reduzieren Sie Ihren Aufwand 

Um den Aufwand bei der Abrechnung in Ihrer Praxis zu reduzieren, empfehlen wir: Setzen Sie auf digitale Abrechnungsservices wie Nelly, um Ihre Abrechnungsprozesse effizient zu optimieren und Ihr Team zu entlasten.  

Nelly unterstützt Sie sowohl bei der Abrechnung für Privatpatienten (GOZ), gesetzlich Versicherte (BEMA) und Selbstzahler. Das KZV-Factoring von Nelly erleichtert die Abrechnung mit den Krankenkassen, da der Dienstleister die Rechnungsstellung und Zahlung direkt abwickelt.

Die Besonderheit bei Nelly? 

Anders als traditionelle Factoring-Dienste bietet Nelly eine rein digitale Lösung, die Ihnen und Ihrem Team sowohl Zeit als auch Kosten spart – beispielsweise durch den Wegfall von Porto- und Druckkosten. Ein weiterer Vorteil: Liquiditätsengpässe werden vermieden, da die Auszahlungen direkt erfolgen.

Besonders für Praxisneugründungen ist Nelly ideal, da kein Startkapital benötigt wird und gleichzeitig Ihre Kreditwürdigkeit gestärkt wird. Ihre Praxis bleibt finanziell flexibel und liquide, was Ihnen nicht nur Planungssicherheit, sondern auch mehr Freiheit bei der Organisation Ihrer Praxis bietet.

Vorteile Factoring

Zahnärztliche Leistungen leicht gemacht mit Nelly 

Mit der innovativen Technologie von Nelly wird die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen für Privatpatienten, Selbstzahler und Kassenpatienten vollständig automatisiert. Sämtliche wichtigen Daten, wie die Zahlungsart, erfassen Sie unkompliziert und schnell – auch direkt über das Smartphone Ihrer Patienten. 

Ein weiterer entscheidender Vorteil: Durch die sofortige Auszahlung über Nelly Factoring wird Ihre Praxis direkt liquide, ohne auf die quartalsweise Abrechnung der Krankenkassen warten zu müssen. Das spart Zeit, vermeidet Liquiditätsengpässe und reduziert den Bedarf an Krediten erheblich.

Gerne beraten wir Sie unverbindlich und kostenlos zu einer Lösung, die auf Ihre Praxis zugeschnitten ist.

Kontaktieren Sie uns jetzt für weitere Informationen!

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Abrechnung beim Zahnarzt?

Die Abrechnung beim Zahnarzt erfolgt je nach Patiententyp über das BEMA (für gesetzlich Versicherte) oder die GOZ (für Privatpatienten). Der Zahnarzt stellt dem Patienten eine Rechnung, die dieser selbst bei der Krankenkasse oder Zahnzusatzversicherung einreichen kann. Material- und Laborkosten werden oft separat abgerechnet.

Wie funktioniert eine Direktabrechnung beim Zahnarzt? 

Bei der Direktabrechnung rechnet der Zahnarzt die Kosten direkt mit der Krankenkasse oder privaten Versicherung ab. Der Patient muss nicht in Vorleistung treten. Dies ist bei gesetzlich Versicherten selten und meist auf bestimmte Sonderfälle beschränkt, während es bei Privatpatienten mit speziellen Vereinbarungen oder Zusatzversicherungen häufiger vorkommt.

Was ist der Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte?

Der Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) liegt beim 3,5-fachen Satz. Dieser kann in besonderen Fällen angewendet werden, wenn die Behandlung besonders schwierig, zeitaufwendig oder komplex ist. Eine schriftliche Begründung ist in der Regel erforderlich, und bei Privatpatienten kann eine zusätzliche Vereinbarung getroffen werden.

Was ist eine externe Abrechnung für Zahnärzte?

Bei der externen Abrechnung übergeben Zahnärzte ihre Abrechnungsprozesse an spezialisierte Abrechnungsdienste, die die Abrechnung von GOZ- und BEMA-Leistungen übernehmen, um den administrativen Aufwand zu reduzieren

Wie genau funktioniert die GOZ-Abrechnung für Zahnärzte?

Die GOZ-Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Zahnärzte, die für Privatpatienten gilt. Hierbei werden Leistungen je nach Aufwand und Komplexität in verschiedenen Gebührensätzen abgerechnet.

Quellen 

Vielen Zahnärzten ist sie mehr als lästig: die Leistungsabrechnung. Statt sich voll auf ihre Patienten zu konzentrieren, verbringen sie pro Woche oft mehrere Stunden mit Verwaltungstätigkeiten, ein großer Teil davon mit der Rechnungsstellung. Dabei gibt es einiges zu beachten – vor allem die Unterschiede zwischen der privatärztlichen Abrechnung nach GOZ und der vertragszahnärztlichen Abrechnung nach BEMA.

So funktioniert die privatzahnärztliche Abrechnung nach GOZ

Die Abrechnung privatzahnärztlicher Leistungen erfolgt in Deutschland auf Basis der GOZ. Diese regelt, welche zahnärztlichen Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht und in Rechnung gestellt werden können. 

Die GOZ definiert sowohl die Behandlungsmöglichkeiten als auch die entsprechenden Gebühren, die dafür anfallen.

Zahnärzte, die Privatpatienten oder Selbstzahler behandeln, müssen sich daher an diese Vorgaben halten, um eine transparente und korrekte Abrechnung zu gewährleisten. 

Für die meisten zahnärztlichen Leistungen ist in der GOZ eine feste Gebührenziffer festgelegt, die als Grundlage für die Berechnung des Honorars dient. Eine detaillierte Aufklärung der Patienten über die Kosten vor Behandlungsbeginn ist ebenfalls vorgeschrieben, um Missverständnisse zu vermeiden.

Diese Leistungen sind im GOZ aufgeführt

Die GOZ ist sehr umfangreich und umfasst eine Vielzahl von zahnärztlichen Leistungen, die in verschiedenen Kategorien aufgeteilt sind:

  • Diagnostische Leistungen: Untersuchung des Mundraums, Diagnosestellung und Beratungsgespräche.
  • Prophylaxe und Präventivmaßnahmen: Maßnahmen zur Vorsorge, wie die professionelle Zahnreinigung (PZR).
  • Konservierende Leistungen: Füllungstherapien bei Karies, Wurzelkanalbehandlungen und Zahnfleischbehandlungen.
  • Chirurgische Leistungen: Extraktionen, Wurzelspitzenresektionen oder das Setzen von Implantaten.
  • Prothetische Versorgung: Die Herstellung und Anpassung von Kronen, Brücken oder Prothesen.
  • Kieferorthopädische Behandlungen: Maßnahmen zur Korrektur von Zahnfehlstellungen, wie der Einsatz von Zahnspangen.

So berechnen Sie Ihr Honorar nach GOZ

Die Abrechnung nach GOZ erfolgt auf Basis eines Punktesystems, wobei jede Leistung einen festen Punktwert besitzt. Dieser Punktwert wird mit einem Eurobetrag multipliziert, um das Honorar zu berechnen. 

Der aktuelle Punktwert liegt bei 5,62421 Cent.

Für jede Leistung kann außerdem ein Steigerungsfaktor zwischen 1,0 und 3,5 festgelegt werden, abhängig vom Schwierigkeitsgrad und dem Aufwand der Behandlung. Der Standard liegt bei einem 2,3-fachen Steigerungsfaktor. Um den Steigerungsfaktor zu erhöhen, muss der Zahnarzt dies schriftlich begründen.

Beispiel für eine Honorarberechnung

Angenommen, eine zahnärztliche Leistung hat 80 Punkte und es wird der Standard-Steigerungsfaktor von 2,3 verwendet:

80 Punkte × 5,62421 Cent × 2,3 = 10,35 €

Falls eine komplexere Behandlung durchgeführt wird, kann der Steigerungsfaktor beispielsweise auf 3,0 erhöht werden:

80 Punkte × 5,62421 Cent × 3,0 = 13,49 €

Individuelle Gesundheitsleistungen 

Neben dem Punktwert und dem Steigerungsfaktor können auch individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die nicht in der GOZ gelistet sind, gesondert abgerechnet werden. Diese Leistungen müssen mit dem Patienten im Voraus besprochen und schriftlich vereinbart werden.

So funktioniert die kassenärztliche Abrechnung für Zahnärzte nach BEMA

Die Abrechnung für gesetzlich Versicherte erfolgt nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA). Diese Gebührenordnung legt fest, welche Leistungen Zahnärzte im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen dürfen und welche Kosten von den Krankenkassen übernommen werden. 

Anders als bei der GOZ, bei der Zahnärzte frei in der Wahl und Gestaltung der Gebührenziffern sind, sind die Leistungen im BEMA strikter reguliert und vorgegeben.

Zu beachten: Für viele zahnärztliche Zusatzleistungen, die über den Rahmen der BEMA hinausgehen, erfolgt die Abrechnung nach GOZ.

Diese Leistungen sind im BEMA aufgeführt

Ähnlich wie die GOZ listet auch das BEMA die verschiedenen Leistungen auf, die Zahnärzte für gesetzlich versicherte Patienten erbringen dürfen. Diese Leistungen sind ebenfalls in Kategorien unterteilt:

  • Diagnostische Leistungen: Erstuntersuchungen, Diagnosen und Röntgenaufnahmen.
  • Prophylaxe: Basismaßnahmen zur Zahnerhaltung, wie z.B. die Fissurenversiegelung.
  • Konservierende Leistungen: Standardfüllungen und Wurzelbehandlungen.
  • Chirurgische Leistungen: Zahnextraktionen oder kleinere Operationen im Mundraum.
  • Prothetische Versorgung: Standardmäßiger Zahnersatz, wie Brücken oder Prothesen.
  • Kieferorthopädie: Behandlung von Fehlstellungen bei Kindern und Jugendlichen.

Gut zu wissen: Die Leistungen, die über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden können, sind häufig auf bestimmte Materialien oder Techniken begrenzt, die als „zweckmäßig und ausreichend“ gelten.

So berechnen Sie Ihr Honorar nach BEMA

Die Abrechnung nach BEMA erfolgt ebenfalls auf Basis eines Punktesystems. Jede Leistung im BEMA hat einen festen Punktwert, der durch den Vergütungssatz der Krankenkassen multipliziert wird. 

Diese Vergütungssätze können von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein und unterliegen regelmäßig Anpassungen.

Ein wesentlicher Unterschied zur GOZ ist, dass auch der Steigerungsfaktor bei der BEMA-Abrechnung nicht frei wählbar ist. Alle Leistungen werden zu einem festgelegten Satz vergütet, es sei denn, es handelt sich um besondere Ausnahmefälle, die zusätzliche Genehmigungen erfordern.

Beispiel für eine BEMA-Abrechnung

Angenommen, eine Füllungstherapie hat im BEMA einen Punktwert von 80 Punkten und der Vergütungssatz der Krankenkasse beträgt 0,90 Cent:

80 Punkte × 0,90 Cent = 72,00 €

Die Berechnung ist also wesentlich klarer und weniger flexibel als bei der GOZ.

Zahnarzt Abrechnung optimieren: So reduzieren Sie Ihren Aufwand 

Um den Aufwand bei der Abrechnung in Ihrer Praxis zu reduzieren, empfehlen wir: Setzen Sie auf digitale Abrechnungsservices wie Nelly, um Ihre Abrechnungsprozesse effizient zu optimieren und Ihr Team zu entlasten.  

Nelly unterstützt Sie sowohl bei der Abrechnung für Privatpatienten (GOZ), gesetzlich Versicherte (BEMA) und Selbstzahler. Das KZV-Factoring von Nelly erleichtert die Abrechnung mit den Krankenkassen, da der Dienstleister die Rechnungsstellung und Zahlung direkt abwickelt.

Die Besonderheit bei Nelly? 

Anders als traditionelle Factoring-Dienste bietet Nelly eine rein digitale Lösung, die Ihnen und Ihrem Team sowohl Zeit als auch Kosten spart – beispielsweise durch den Wegfall von Porto- und Druckkosten. Ein weiterer Vorteil: Liquiditätsengpässe werden vermieden, da die Auszahlungen direkt erfolgen.

Besonders für Praxisneugründungen ist Nelly ideal, da kein Startkapital benötigt wird und gleichzeitig Ihre Kreditwürdigkeit gestärkt wird. Ihre Praxis bleibt finanziell flexibel und liquide, was Ihnen nicht nur Planungssicherheit, sondern auch mehr Freiheit bei der Organisation Ihrer Praxis bietet.

Vorteile Factoring

Zahnärztliche Leistungen leicht gemacht mit Nelly 

Mit der innovativen Technologie von Nelly wird die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen für Privatpatienten, Selbstzahler und Kassenpatienten vollständig automatisiert. Sämtliche wichtigen Daten, wie die Zahlungsart, erfassen Sie unkompliziert und schnell – auch direkt über das Smartphone Ihrer Patienten. 

Ein weiterer entscheidender Vorteil: Durch die sofortige Auszahlung über Nelly Factoring wird Ihre Praxis direkt liquide, ohne auf die quartalsweise Abrechnung der Krankenkassen warten zu müssen. Das spart Zeit, vermeidet Liquiditätsengpässe und reduziert den Bedarf an Krediten erheblich.

Gerne beraten wir Sie unverbindlich und kostenlos zu einer Lösung, die auf Ihre Praxis zugeschnitten ist.

Kontaktieren Sie uns jetzt für weitere Informationen!

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Abrechnung beim Zahnarzt?

Die Abrechnung beim Zahnarzt erfolgt je nach Patiententyp über das BEMA (für gesetzlich Versicherte) oder die GOZ (für Privatpatienten). Der Zahnarzt stellt dem Patienten eine Rechnung, die dieser selbst bei der Krankenkasse oder Zahnzusatzversicherung einreichen kann. Material- und Laborkosten werden oft separat abgerechnet.

Wie funktioniert eine Direktabrechnung beim Zahnarzt? 

Bei der Direktabrechnung rechnet der Zahnarzt die Kosten direkt mit der Krankenkasse oder privaten Versicherung ab. Der Patient muss nicht in Vorleistung treten. Dies ist bei gesetzlich Versicherten selten und meist auf bestimmte Sonderfälle beschränkt, während es bei Privatpatienten mit speziellen Vereinbarungen oder Zusatzversicherungen häufiger vorkommt.

Was ist der Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte?

Der Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) liegt beim 3,5-fachen Satz. Dieser kann in besonderen Fällen angewendet werden, wenn die Behandlung besonders schwierig, zeitaufwendig oder komplex ist. Eine schriftliche Begründung ist in der Regel erforderlich, und bei Privatpatienten kann eine zusätzliche Vereinbarung getroffen werden.

Was ist eine externe Abrechnung für Zahnärzte?

Bei der externen Abrechnung übergeben Zahnärzte ihre Abrechnungsprozesse an spezialisierte Abrechnungsdienste, die die Abrechnung von GOZ- und BEMA-Leistungen übernehmen, um den administrativen Aufwand zu reduzieren

Wie genau funktioniert die GOZ-Abrechnung für Zahnärzte?

Die GOZ-Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Zahnärzte, die für Privatpatienten gilt. Hierbei werden Leistungen je nach Aufwand und Komplexität in verschiedenen Gebührensätzen abgerechnet.

Quellen 

Robert Adam

Autore

Robert Adam gestisce SEO e blog marketing per startup tecnologiche e PMI con la sua agenzia ClickFound. È un esperto nei settori HealthTech e FinTech.

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