Digitalisierung

DiGA Apps auf Rezept: Tipps zur Abrechnung und Verordnung für Ärzte

Patienten steht die Möglichkeit offen, digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA-Apps) auf ärztliche Verordnung zu nutzen. Trotzdem herrscht bei vielen Ärzten immer noch Unsicherheit darüber, was genau hinter diesem Konzept steckt. Erfahren Sie hier mehr darüber, was eine DiGA-App auszeichnet, wie ihre Verschreibung erfolgt und welche Abrechnungsmöglichkeiten aktuell bestehen.

15.11.2023
Melanie Schröder
Lesezeit
output:  Moderner Krankenhausflur mit Empfang und Pflanzen.

Die wichtigsten Antworten über DiGA Apps auf einen Blick:

Was sind digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)?

Digitale Gesundheitsanwendungen sind Apps, die Patienten bei verschiedenen Erkrankungen helfen und auf Rezept verschrieben werden. Die Apps haben unterschiedliche Funktionen und können für eine Vielzahl von Krankheiten verwendet werden. Beispielsweise kann es sich dabei um ein digitales Blutzucker-Tagebuch oder um unterstützende Online-Kurse bei einer Depression handeln.

Wie kann ich eine DiGA App abrechnen?

Ärzte und Psychotherapeuten können die DiGA Apps mit der Gebührenordnungsposition (GOP) 01470 abrechnen. Die GOP wird mit 18 Punkten entlohnt (zwei Euro).

Wie kann ich eine DiGA App verordnen?

Ärzte verschreiben die DiGA App mit dem Muster 16, das auch regulär für Arzneien verwendet wird. Hier tragen Sie neben den Patientendaten die Pharmazentralnummer (PZN) der jeweiligen App ein. Die PZN finden Sie im DiGA-Verzeichnis. 

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Seit ihrer offiziellen Zulassung im Jahr 2019 sind Digitale Gesundheitsanwendungen, auch als DiGA Apps bekannt, in Deutschland verfügbar. Trotz dieser Verfügbarkeit ist das Bewusstsein darüber in der Bevölkerung noch begrenzt. Deutschland hat als erstes Land weltweit digitale medizinische Anwendungen eingeführt, was angesichts der eher zögerlichen digitalen Entwicklung in der deutschen Bürokratie überraschend erscheint. Aber was genau verbirgt sich hinter dem Begriff DiGA App, welche Vorteile bieten sie Ärzten und Patienten und wie werden sie richtig verordnet und abgerechnet? Wir klären auf.

Was sind DiGA Apps?

DiGA steht für Digitale Gesundheitsanwendung und wird auf ärztliche Verordnung hin verschrieben. Dabei handelt es sich um eine Anwendung in Form einer App oder einer Webanwendung, die der Patient bequem mit seinem Smartphone, Tablet oder Laptop nutzen kann. Diese Anwendung dient einer Vielzahl von Zwecken, beispielsweise der Überwachung von Symptomen oder der Erinnerung an die regelmäßige Medikamenteneinnahme.

Die gesetzliche Grundlage für die DiGA App ist das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG). Damit haben Patienten das Recht auf die DiGA App und die entsprechende Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Das allerdings nur, wenn sie offiziell vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft wurde und im Verzeichnis für DiGA Apps aufgeführt ist.

Die offiziell zugelassenen digitalen Gesundheitsanwendungen unterscheiden sich dadurch von herkömmlichen Gesundheits-Apps, Fitnesstrackern und ähnlichen Anwendungen. Letztere wurden nicht vom BfArM geprüft und sind für jede Person frei im App Store zugänglich.

Auf welchen Plattformen sind DiGA Apps verfügbar?

DiGA Apps stehen für Apple iOS im Apple App Store zum Download zur Verfügung. DiGAs für Android können im Google Play Store heruntergeladen werden. Webanwendungen, die browserbasiert sind, werden direkt auf einer Webseite freigeschaltet. Um jede DiGA zu aktivieren, wird der Freischaltcode der Krankenkasse benötigt.

Bei diesen Krankheiten können DiGA Apps helfen

Digitale Gesundheitsanwendungen finden Anwendung bei einer Vielzahl von Erkrankungen, darunter Tinnitus, Depressionen und Diabetes. Ein Beispiel hierfür ist die Möglichkeit für Diabetiker, die Daten, die sie mithilfe ihres Blutzuckermessgeräts und Insulinpens erfasst haben, direkt in eine DiGA-App wie beispielsweise Esysta zu übertragen.

Einblick in die DiGA App Esysta für das digitale Diabetesmanagement.
Einblick in die DiGA App Esysta für das digitale Diabetesmanagement.

Die Patienten können diese Daten dann bei Bedarf unkompliziert mit ihrem Arzt teilen. Damit gehören die zeitaufwändigen manuellen Eintragungen in Heftchen der Vergangenheit an.

DiGA-Verzeichnis: Die richtige App für Ihre Patienten finden

Da DiGA Apps staatlichen Prüfungen unterliegen, existiert ein offizielles Verzeichnis, in dem sämtliche Apps dieser Art aufgeführt sind. Wie im linken Screenshot zu sehen ist, können die Anwendungen nach verschiedenen Einsatzgebieten gefiltert werden:

Beispiel für eine Online-Recherche im DiGA-Verzeichnis, um die richtige App für Ihren Patienten zu finden. 
Beispiel für eine Online-Recherche im DiGA-Verzeichnis, um die richtige App für Ihren Patienten zu finden.

Die Anwendungen erhalten entweder die Kennzeichnung "Vorläufig aufgenommen" oder "Dauerhaft aufgenommen". Bei der Bezeichnung "Vorläufig aufgenommen" muss der positive Einfluss der App auf die Gesundheit des Patienten noch nachgewiesen werden. Der Anbieter hat nach dieser Kennzeichnung einen Zeitraum von 12 bis maximal 24 Monaten, um valide Daten zu sammeln und den positiven Effekt der App zu bestätigen.

Ist die App dahingegen bereits als „Dauerhaft aufgenommen“ markiert, hat der Hersteller bereits nachgewiesen, dass seine App einen positiven Einfluss auf die Gesundheit des Patienten hat.

Kosten für DiGA Apps

Der Preis für eine DiGA App liegt im Schnitt bei etwa 400 Euro pro Quartal, wie eine Auswertung des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen ergeben hat. Derzeit sind rund 30 Apps offiziell zugelassen, die für drei Monate ca. 120 bis zu fast 750 Euro kosten. Die gesetzlichen Krankenkassen empfinden dieses Preisniveau als teilweise zu hoch und die Kostenstruktur zu intransparent. Denn sie müssen die Apps bis zu zwei Jahre vorfinanzieren – auch wenn sich später herausstellen sollte, dass die App keinen nennenswerten positiven Effekt beim Patienten erzielt.

Eine DiGA App kostet im Durschnitt pro Quartal etwa 400 Euro.
Eine DiGA App kostet im Durschnitt pro Quartal etwa 400 Euro.

So verordnen Sie DiGA Apps auf Rezept

Wenn Sie als Arzt den Einsatz von einer Digitalen Gesundheitsanwendung bei einem Patienten für sinnvoll erachten, können Sie die App mit dem Rezeptformular Muster 16 verordnen, das sie normalerweise für Arznei- und Hilfsmittel verwenden.

Hier füllen Sie die üblichen Formalitäten aus und geben die Pharmazentralnummer (PZN) der jeweiligen App an. Die PZN finden Sie im Verzeichnis der DiGA Apps unter „Informationen für Fachkreise“:

Die PZN finden Sie online im Verzeichnis der DiGA Apps unter dem Punkt "Informationen für Fachkreise".
Die PZN finden Sie online im Verzeichnis der DiGA Apps unter dem Punkt "Informationen für Fachkreise".

Wenn Sie auf dieser Seite etwas weiter herunterscrollen, finden Sie die Nummer unter dem Punkt „Verordnung“ in einem farblich hervorgehobenen Kasten:

Die PZN finden Sie in einem farblich hervorgehobenen Kasten in den Fachinformationen der jeweiligen DiGA App.
Die PZN finden Sie in einem farblich hervorgehobenen Kasten in den Fachinformationen der jeweiligen DiGA App.

Beachten Sie: Falls verschiedene Anwendungsdauern verfügbar sind, können dafür auch jeweils individuelle PZN (Pharmazentralnummer) vergeben werden!

Nachdem Ihr Patient das ausgefüllte Rezept erhalten hat, wendet er sich an seine Krankenkasse. Die Versicherung überprüft das Rezept und erstellt daraufhin einen spezifischen Rezeptcode. Mithilfe dieses Codes kann Ihr Patient nun die Digitale Gesundheitsanwendung im App Store herunterladen.

Abrechnungen der digitalen Gesundheitsanwendungen

Nachdem Sie Ihrem Patienten die geeignete DiGA-App verordnet haben, steht nur noch die Abrechnung an. Die Vergütung für die Erstverordnung einer DiGA war bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Ab diesem Datum sind die GOP 01470 und die Pauschale 86701 nicht mehr separat abrechenbar. Die Vergütung spiegelte die speziellen Anforderungen der ärztlichen Verschreibung in der Einführungsphase der DiGA als neue Form der Versorgung wider.

Ab dem 1. Januar 2023 wurde das Ausstellen einer Erstverordnung für eine DiGA in den Anhang 1 des EBM integriert und ist somit ein Bestandteil der Versicherten- und Grundpauschalen sowie weiterer Leistungen des EBM.

Die in diesem Artikel verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich immer gleichermaßen auf alle Personen. Auf eine Doppelnennung und gegenderte Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.

Melanie Schröder

Autorin

Melanie Schröder ist Gründerin von contentheldin.de und auf das Blog-Marketing von Tech-Startups spezialisiert.

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