Das E-Rezept ist seit dem 1. Januar 2024 Pflicht für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die über gesetzliche Krankenversicherungen abgerechnet werden. Das ist ein wichtiger Teil der Digitalisierungsoffensive im Gesundheitswesen – genau wie die elektronische Patientenakte. Apotheken in ganz Deutschland sind nun in der Lage, E-Rezepte einzulösen.
Zeit, das E-Rezept näher zu beleuchten – was verbirgt sich dahinter, welche Vorteile sind damit verbunden und welche Gesetze gelten hier? Was sollten Ärzte und Patienten unbedingt wissen und was gilt für Privatpatienten? Wir klären auf.
Was ist das E-Rezept?
Das E-Rezept ist die digitale Form des traditionellen Arztrezepts auf Papier. Es handelt sich um ein elektronisches Dokument, das vom Arzt erstellt und vom Patienten in der Apotheke eingelöst werden kann. Die Hauptvorteile im Überblick:
- Digitalisierung: Das E-Rezept unterstützt Ärzte, Patienten und Apotheken bei einer effizienten Kommunikation und Dokumentation. Die Zettelwirtschaft nimmt ab. Mit der E-Rezept-App können beispielsweise Folgerezepte automatisiert und verschriebene Medikamente in die Wunschapotheke bestellt werden.
- Patientensicherheit: Vom Wechselwirkungscheck über einen Medikationsplan bis zur Medikationserinnerung ermöglicht das E-Rezept in Kombination mit entsprechenden Apps attraktive neue Funktionen.
- Fälschungssicherheit: Das E-Rezept reduziert das Risiko von Betrug, Fälschung oder Verlust des Rezepts. Es sind Sicherheitsprotokolle implementiert, um den Datenschutz und die Integrität des Rezepts zu gewährleisten.
Was ist ein digitales Rezept?
Digitales Rezept ist ein Synonym für E-Rezept. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) spricht vom „E-Rezept“ – das ist also die offizielle Schreibweise in Deutschland. Daneben gibt es Synonyme und verwandte Schreibweisen wie digitales Rezept, elektronisches Rezept oder auch eRezept.
Welche Gesetzesgrundlage gilt?
Die Gesetzesgrundlage für das E-Rezept ist ein Zusammenspiel aus vielen unterschiedlichen Gesetzen. Die wichtigsten kompakt zusammengefasst:
- Das E-Health-Gesetz (Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen) sieht vor, dass das E-Rezept ab dem 1. Januar 2024 verpflichtend für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel ist.
- Das eGK-Gesetz (Gesetz über die elektronische Gesundheitskarte) regelt die Einführung und den Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in Deutschland. Die eGK ist eine Voraussetzung für die Nutzung des E-Rezepts.
- Mit dem DVG (Digitale-Versorgung-Gesetz) wurden die Weichen für die Einführung des E-Rezepts in Deutschland gestellt. Es fördert die Digitalisierung im Gesundheitswesen.
- Das PDSG (Patientendaten-Schutz-Gesetz) regelt den Datenschutz im Kontext der elektronischen Patientenakte und des E-Rezepts. Es stellt sicher, dass Patientendaten sicher gespeichert und übermittelt werden.
Darüber hinaus gelten noch weitere Gesetze und Normen, die den Umgang mit ärztlichen Rezepten und Medikamenten oder dem Datenschutz regeln.
Wie funktioniert das E-Rezept?
Das E-Rezept wird von Ärzten ausgestellt und in einer zentralen Datenbank der Telematikinfrastruktur der Bunderegierung gespeichert, auf die auch Apotheken Zugriff haben. Auf diese Weise kann der Patient sein E-Rezept jederzeit in seiner Wunschapotheke einlösen.
Technische Voraussetzungen & Begriffe
Um die Prozesse zum Ausstellen und Einlösen eines E-Rezepts besser zu verstehen, hier zunächst eine kurze Erklärung der wichtigsten Begriffe:
- Die Telematikinfrastruktur (TI) ist eine digitale Plattform für das Gesundheitswesen in Deutschland – bereitgestellt von der Nationalen Agentur für Digitale Medizin (gematik).
- Die E-Rezept-App der gematik heißt „Das E-Rezept“ und wurde für NFC-fähige Smartphones entwickelt. NFC steht für Near Field Communication und ist ein Standard für drahtlose Kommunikation, der in den meisten aktuellen Smartphones implementiert ist.
- Der elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) ist ein personalisiertes, fälschungssicheres Dokument, das von Ärzten in Deutschland genutzt wird, um sich in der TI zu authentifizieren und zu signieren.
- Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist eine Art digitale Unterschrift, um die Authentizität und Integrität eines Dokuments sicherzustellen.
- Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist eine Chipkarte, die gesetzlich Versicherte von ihrer Krankenversicherung in Deutschland erhalten. Umgangssprachlich ist sie auch als Krankenkarte oder Versichertenkarte bekannt.
Ausstellung des E-Rezepts – das müssen Ärzte wissen
Der Arzt erstellt ein E-Rezept in seiner elektronischen Arztpraxissoftware. Grundvoraussetzungen dafür sind ein eHBA und eine QES. Das E-Rezept wird in der Telematikinfrastruktur gespeichert und ist dadurch mit der eGK oder der E-Rezept-App des Patienten abrufbar.
Stehen dem Patienten weder eine geeignete App noch eine eGK zur Verfügung, kann das E-Rezept zur Not auch einfach in der Praxis ausgedruckt werden.
Einlösen des E-Rezepts – das müssen Patienten wissen
Der Patient kann sein E-Rezept sowohl in Online-Apotheken als auch in Apotheken vor Ort einlösen. Dazu stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Einlösung per App: Zur Anmeldung in der E-Rezept-App der gematik benötigt der Patient eine NFC-fähige eGK und eine PIN von seiner Krankenkasse oder eine bestehende Anmeldung in der App für die elektronische Patientenakte (ePA-App) seiner Krankenkasse.
- Einlösung per eGK: Der Patient kann das E-Rezept mit seiner eGK in einer Apotheke einlösen. Es ist keine PIN notwendig. Die Apotheke kann dann das E-Rezept aus der zentralen Datenbank abrufen und das Medikament abgeben.
- Einlösung per Papierausdruck: Steht weder eine eGK noch eine App zum Einlösen des E-Rezepts zur Verfügung, kann der Patient seinen Arzt um eine gedruckte Variante des E-Rezepts bitten. Auf jedem E-Rezept gibt es einen einzigartigen Rezeptcode, der in der Apotheke gescannt werden kann – ähnlich wie ein QR-Code.
Das E-Rezept für Android und Apple
Die E-Rezept-App der gematik mit dem Namen "Das E-Rezept" ist sowohl im Google Play Store als auch im Apple App Store und in der Huawei AppGallery verfügbar. Zur Anmeldung benötigt der Patient:
- Eine bestehende Anmeldung in der ePA-App seiner Krankenkasse ODER
- Ein NFC-fähiges Smartphone, eine NFC-fähige Gesundheitskarte und eine PIN, die zuvor bei der Krankenkasse angefragt werden muss.
Sonderfälle: das E-Rezept für Privatpatienten und Dritte
Privatpatienten steht keine eGK zur Verfügung. Deshalb ist auch keine Anmeldung in der E-Rezept-App der gematik möglich. Tatsächlich sind die Pläne der Bundesregierung für Privatrezepte noch nicht abgeschlossen und Ärzte dürfen weiterhin Privatrezepte per Rezeptblock ausstellen.
Soll ein E-Rezept durch Dritte eingelöst werden, so benötigt der Vertreter die eGK des Patienten, oder einen Papierausdruck des E-Rezepts. Alternativ kann die Verantwortung in der E-Rezept-App übertragen werden, zum Beispiel mit der Familienfunktion.
Teilnehmende Ärzte und Therapeuten: Wer stellt E-Rezepte aus?
In Deutschland ist die Berechtigung zur Ausstellung von E-Rezepten genauso geregelt wie bei herkömmlichen verschreibungspflichtigen Medikamenten.
- Ärzte: Alle approbierten Ärzte, die zur Verordnung von Medikamenten berechtigt sind, können im jeweils selben Umfang E-Rezepte ausstellen. Das umfasst Allgemeinmediziner, Fachärzte und Zahnärzte.
- Psychotherapeuten: Ärztliche Psychotherapeuten, die Medizin studiert haben, dürfen verschreibungspflichtige Medikamente verordnen, im Gegensatz zu psychologischen Psychotherapeuten.
Psychologen, Physiotherapeuten, Heilpraktiker und andere Heilberufler sind in Deutschland nicht zur Ausstellung von Rezepten berechtigt.
Wie sicher ist das E-Rezept?
Das E-Rezept gilt als sehr fälschungssicher und bringt viele Vorteile für Ärzte, Patienten und Apotheken. Folgende Vorkehrungen gewährleisten, dass keine Unberechtigten Zugriff auf die sensiblen Daten rund um das E-Rezept haben:
- Die Notwendigkeit eines eHBA und einer QES stellt sicher, dass nur berechtigte Ärzte E-Rezepte ausstellen können.
- Einmalige Rezeptcodes verhindern Duplikationen und erleichtert die Nachverfolgung und Validierung.
- Sowohl die ausstellenden Arztpraxen als auch die einlösenden Apotheken sind durch sichere Schnittstellen mit der Telematikinfrastruktur der Bundesregierung verbunden.
- Die Telematikinfrastruktur ist ein bundesweites Netzwerk, das von den Krankenkassen und dem Bundesgesundheitsministerium betrieben wird. Das Netzwerk besteht aus einer Reihe von Rechenzentren innerhalb Deutschlands, deren genaue Position zum Schutz nicht öffentlich bekannt.
Das E-Rezept und die Digitalisierung
Das E-Rezept ist ein wichtiger Teil der Antwort auf den Wunsch nach mehr Effizienz und Komfort im Gesundheitswesen. Die Digitalisierung in der Arztpraxis ist ein notwendiger Schritt, um medizinisches Personal zu entlasten und Patienten eine bessere Versorgung zu bieten. Die nahtlose Integration aktueller Technologien wie Smartphones hebt das Arzt-Patienten-Erlebnis auf eine neue Ebene der Bequemlichkeit.
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