Woraus besteht die Telematikinfrastruktur?
Die Telematikinfrastruktur besteht aus mehreren essentiellen Komponenten, die nahtlos zusammenarbeiten, um den reibungslosen Austausch von medizinischen Daten zu gewährleisten. Dazu gehören:
1. Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) spielt eine zentrale Rolle in der TI. Sie speichert Versichertenstammdaten und ermöglicht Patienten den Zugang zu verschiedenen digitalen Gesundheitsdiensten. Durch die eGK können sich Patienten bei Ärzten und in Krankenhäusern ausweisen.
2. Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Der eHBA ist eine Chipkarte, die medizinisches Personal wie Ärzte und Zahnärzte zur Authentifizierung innerhalb der TI nutzen. Er erlaubt das sichere Signieren von medizinischen Dokumenten und den verschlüsselten Datenaustausch zwischen verschiedenen Gesundheitsdienstleistern.
3. Konnektoren
Konnektoren sind spezielle Geräte, die als sichere Schnittstelle zwischen den lokalen Systemen in Praxen, Apotheken, Krankenhäusern und der TI-Infrastruktur dienen. Sie verschlüsseln die Datenübertragung und stellen sicher, dass nur autorisierte Nutzer Zugang zu den Informationen haben.
Das bedeutet: Nur Nutzer, die einen elektronischen Heilberufsausweis und einen Praxisausweis besitzen, können auf die Konnektoren zugreifen. Somit sind die Sicherheit und Vertraulichkeit der medizinischen Daten gewährleistet.
Hinweis: Zudem sind Sicherheitszertifikate erforderlich, um die Integrität und Authentizität der Verbindungen zu garantieren. Konnektoren enthalten solche Sicherheitszertifikate, die nach einer bestimmten Zeit, üblicherweise 5 Jahre, auslaufen. Dann müssen sie erneuert oder ersetzt werden müssen, um weiterhin sicher in der TI arbeiten zu können.
4. Kartenterminals
Diese Terminals sind für das Auslesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) zuständig. Sie werden in medizinischen Einrichtungen eingesetzt, um die Identität von Patienten und Fachpersonal zu verifizieren und den Zugang zu TI-Diensten zu ermöglichen.
5. VPN-Zugangsdienst
Der VPN-Zugangsdienst stellt eine verschlüsselte Verbindung zwischen den einzelnen Komponenten der TI sicher. Dieses Virtual Private Network (VPN) schützt die Datenübertragungen vor unbefugtem Zugriff und gewährleistet die Sicherheit der übertragenen Informationen.
6. Praxisverwaltungssystem (PVS)
Das Praxisverwaltungssystem (PVS) ist eine Software, die in medizinischen Einrichtungen zur Verwaltung von Patientendaten verwendet wird. Es ist direkt mit der TI verbunden und ermöglicht den Zugriff auf elektronische Patientenakten und andere digitale Dienste des Gesundheitswesens.
7. Kommunikationsdienste wie KIM
Kommunikation im Medizinwesen (KIM) ist ein sicherer E-Mail-Dienst, der den Austausch von medizinischen Dokumenten und Informationen zwischen Gesundheitsdienstleistern erleichtert. KIM sorgt für eine schnelle, sichere und datenschutzkonforme Kommunikation.
8. Elektronische Patientenakte (ePA) und Elektronisches Rezept (eRezept)
Die ePA ermöglicht es Patienten, ihre Gesundheitsdaten digital zu verwalten und diese bei Bedarf mit verschiedenen Gesundheitsdienstleistern zu teilen. Das eRezept digitalisiert den Verschreibungsprozess und reduziert den Papieraufwand in Praxen und Apotheken, was den Workflow optimiert und die Umwelt schont.
Wichtig für Patienten zu wissen: Patienten haben die volle Kontrolle über ihre ePA und entscheiden, welche Informationen sie freigeben und an welche Ärzte oder Einrichtungen diese weitergeleitet werden. Ärzte können mit Zustimmung des Patienten auf die ePA zugreifen, um relevante medizinische Informationen einzusehen und die Behandlung entsprechend zu optimieren.
9. Notfalldatenmanagement (NFDM)
Das Notfalldatenmanagement (NFDM) ist eine wichtige Anwendung innerhalb der Telematikinfrastruktur, die es ermöglicht, lebenswichtige medizinische Informationen im Notfall zu speichern und abzurufen.
Diese Anwendung trägt dazu bei, dass Ärzte und medizinisches Personal in Notfallsituationen sofortigen Zugriff auf kritische Gesundheitsinformationen eines Patienten haben, wie z.B. Allergien, chronische Erkrankungen und aktuelle Medikationen. Durch den schnellen Zugriff auf diese Daten können lebensrettende Entscheidungen getroffen und die bestmögliche Versorgung gewährleistet werden. Das NFDM verbessert somit die Notfallversorgung und trägt dazu bei, Risiken und Behandlungsfehler zu minimieren.
Übrigens: Alle bisher genannten Elemente der TI sind verpflichtend.
Hinweis zur ePA: Bisher haben nur sehr wenige Patienten die Nutzung der ePA beantragt. Ab 2025 wird erwartet, dass immer mehr Patienten über eine ePA verfügen, die zu befüllen ist. Aber auch jetzt muss eine ePA befüllt werden, sobald sie vom Patienten beantragt wurde.
10. Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG)
Das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) regelt den Datenschutz und die Sicherheit innerhalb der Telematikinfrastruktur. Es stellt sicher, dass alle Beteiligten die gesetzlichen Anforderungen einhalten und die Privatsphäre der Patienten geschützt wird.
Das PDSG schreibt genau vor, wie Gesundheitsdaten gesammelt, gespeichert und weitergegeben werden dürfen, und legt strenge Regeln für den Zugriff auf diese Daten fest. Es umfasst auch Maßnahmen zur Sicherstellung der Datensicherheit, wie die Verwendung von Verschlüsselung und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen.
11. Digitale Tools
Um den Praxisalltag effizienter zu gestalten, bieten Anbieter wie Nelly digitale Tools, die die Funktionalitäten des Praxisverwaltungssystems (PVS) in Bereichen wie Abrechnung und Anamnese ergänzen. Diese Softwarelösungen erleichtern die tägliche Arbeit erheblich, indem sie administrative Aufgaben automatisieren und vereinfachen. Dadurch können medizinische Fachkräfte mehr Zeit für die Patientenbetreuung aufwenden und gleichzeitig sicherstellen, dass alle Abrechnungen korrekt und fristgerecht erfolgen.
Datenschutz & Sicherheit: Wie sicher ist die Telematikinfrastruktur?
Wir haben das Thema Datenschutz und Sicherheit eben bereits angerissen. Aber wir wissen, dass dieses Thema ein zentrales Anliegen ist.
Daher hier eine Zusammenfassung, die noch 2 weitere Aspekte beinhaltet, welche vorher noch nicht angesprochen wurden:
- Verschlüsselungstechnologien: Alle Datenübertragungen innerhalb der TI sind stark verschlüsselt, um den Schutz vor unbefugtem Zugriff zu gewährleisten.
- Elektronische Heilberufsausweise (eHBA) und Praxisausweise (SMC-B): Diese Karten authentifizieren Nutzer und ermöglichen es nur autorisierten Personen, auf sensible medizinische Daten zuzugreifen.
- Gültigkeit und Erneuerung von Sicherheitszertifikaten: Sicherheitszertifikate der Konnektoren haben eine Gültigkeit von 5 Jahren und müssen danach erneuert oder ersetzt werden, um die Sicherheit der Verbindungen zu gewährleisten.
- Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG): Das PDSG stellt sicher, dass Gesundheitsdaten gemäß strengen gesetzlichen Anforderungen gesammelt, gespeichert und weitergegeben werden. Es legt umfassende Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre der Patienten fest.
- Regelmäßige Sicherheitsupdates: Regelmäßige Software-Updates schließen Sicherheitslücken und sorgen dafür, dass die TI-Komponenten stets den neuesten Sicherheitsstandards entsprechen.
- Wartungsdienste: Geplante Wartungsarbeiten garantieren die kontinuierliche Sicherheit und Funktionalität der TI.
Was kostet die Telematikinfrastruktur?
Die Kosten für die Telematikinfrastruktur (TI) variieren je nach Praxisgröße und den benötigten Komponenten. Sie umfassen die Anschaffung von Konnektoren, Kartenlesegeräten und VPN-Zugangsdiensten sowie laufende Kosten für Updates und Wartung. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten jedoch einen Großteil dieser Kosten, um die Einführung der TI zu unterstützen. Es ist ratsam, sich bei den jeweiligen Berufsverbänden oder Krankenkassen über die genauen Erstattungshöhen zu informieren.
Wer übernimmt die Kosten für die Anbindung der Praxen an die TI?
Die Kosten für die Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI) werden größtenteils von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Praxen erhalten sowohl für die Erstausstattung als auch für den laufenden Betrieb Erstattungen. Ärzte und Zahnärzte bekommen monatliche Pauschalen, die je nach Praxisgröße und den genutzten TI-Komponenten variieren.
Besonderheiten von Fachbereichen bei der Telematikinfrastruktur
Je nach Fachbereich unterscheiden sich Anwendungen und Vorgaben:
a) Gibt es Besonderheiten bei der Telematikinfrastruktur im Bereich Pflege?
Ja, die TI im Bereich Pflege weist einige besondere Merkmale im Vergleich zur “allgemeinen Telematik” auf, die speziell auf die Bedürfnisse und Arbeitsprozesse von Pflegeeinrichtungen abgestimmt sind. Schauen wir uns diese Besonderheiten kurz an:
1. Verpflichtung zur Anbindung
Während die Anbindung an die TI für Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Apotheken bereits seit 2015 verpflichtend ist, gilt diese Verpflichtung für Pflegeeinrichtungen erst ab Juli 2025. Diese Verzögerung ermöglicht eine schrittweise Integration und Anpassung, um spezifische Bedürfnisse der Pflegebranche zu berücksichtigen.
2. Anwendungsbereiche
Die allgemeine Telematik umfasst hauptsächlich Anwendungen wie das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), elektronische Patientenakten (ePA), elektronische Medikationspläne (eMP), Notfalldatenmanagement (NFDM) und das E-Rezept. Im Bereich Pflege gibt es jedoch zusätzliche spezifische Anwendungen wie digitale Pflegeanwendungen (DiPA) und digitale Pflegeberatung, die speziell auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und die Arbeitsprozesse der Pflegeeinrichtungen zugeschnitten sind.
3. Modellprogramme
Im Gegensatz zur allgemeinen Telematik, die weitgehend einheitlich und simultan in verschiedenen medizinischen Bereichen implementiert wurde, wurden für die Pflege spezielle Modellprogramme eingerichtet. Diese Programme, wie das Modellprogramm nach § 125 SGB XI, testen die Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die TI und entwickeln Standards und Best Practices, die den spezifischen Anforderungen der Pflege gerecht werden sollen.
4. Kommunikation und Datenaustausch
Während die allgemeine Telematik darauf abzielt, den Datenaustausch zwischen verschiedenen medizinischen Einrichtungen zu verbessern und die Effizienz in der Gesundheitsversorgung zu erhöhen, liegt im Bereich Pflege ein besonderer Fokus auf der sektorenübergreifenden Kommunikation. Anwendungen wie KIM (Kommunikation im Medizinwesen) und der geplante Telematikinfrastruktur-Messenger (TIM) sind darauf ausgelegt, den Informationsfluss zwischen Pflegeeinrichtungen, Ärzten und Apotheken zu optimieren und den Einsatz veralteter Kommunikationsmittel wie Fax zu reduzieren.
5. Datenschutz und Datensicherheit
Strenge Datenschutzrichtlinien und Sicherheitsprotokolle sind integrale Bestandteile der TI, um die Vertraulichkeit und Integrität der Patientendaten zu gewährleisten. Diese Aspekte sind im Bereich Pflege besonders wichtig, da Pflegeeinrichtungen oft mit hochsensiblen Daten von besonders schutzbedürftigen Patientengruppen umgehen. Die TI in der Pflege betont daher verstärkt die Datensicherheit und den Schutz persönlicher Informationen
b) Gibt es Besonderheiten bei der Telematikinfrastruktur im Bereich Physiotherapie?
Ja. Ähnlich wie bei der Telematik im Bereich Pflege weist auch die TI im Bereich Physiotherapie spezifische Besonderheiten auf. Lassen Sie uns diese kurz gemeinsam betrachten:
Verpflichtung zur Anbindung
Im Gegensatz zu anderen Gesundheitsberufen, die bereits verpflichtet sind, sich an die TI anzubinden, gilt dies für Physiotherapeuten erst ab 2026. Seit Juli 2021 besteht jedoch die Möglichkeit einer freiwilligen Anbindung. Diese Verzögerung ermöglicht eine schrittweise Integration und Anpassung an die spezifischen Bedürfnisse der Physiotherapie.
Wussten Sie schon:
Seit dem 1. Januar 2024 erhalten Physiotherapiepraxen eine monatliche Pauschale von 200,22 Euro sowie eine Zuschlagspauschale von 7,48 Euro pro Mitarbeiter mit elektronischem Heilberufeausweis.
c) Gibt es Besonderheiten bei der Telematikinfrastruktur für Zahnärzte?
Es gibt in der TI auch für Zahnärzte einige Besonderheiten, die wir hier kurz vorstellen:
1. Elektronischer Zahnärztlicher Heilberufsausweis (eZahnarzt-HBA)
Ein zentraler Aspekt ist der Elektronische Zahnärztliche Heilberufsausweis (eZahnarzt-HBA), der speziell auf die Anforderungen von Zahnärzten zugeschnitten ist und die Nutzung zahnärztlich relevanter TI-Dienste ermöglicht. Darüber hinaus haben Zahnärzte besondere Anforderungen an die Dokumentation von Behandlungsplänen, Röntgenbildern und dem Zahnstatus, die in der elektronischen Patientenakte (ePA) berücksichtigt werden müssen.
2. Integration von Röntgenbildern
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Integration von Röntgenbildern. Zahnärztliche Praxen müssen in der Lage sein, Röntgenbilder und andere bildgebende Verfahren in die ePA zu integrieren. Dies erfordert spezielle Schnittstellen und Softwarelösungen, die auf die Verarbeitung und Speicherung dieser großen Datenmengen ausgelegt sind.
3. Spezifische Abrechnungsprozesse
Auch die Abrechnungsprozesse in zahnärztlichen Praxen sind spezifisch und unterscheiden sich von denen anderer medizinischer Fachrichtungen. Die TI unterstützt die Einreichung von Heil- und Kostenplänen bei den Krankenkassen, was von den allgemeinen medizinischen Abrechnungsverfahren abweichen kann.
4. Zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen
Zahnärztliche Praxen müssen zudem zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen treffen, um die Vertraulichkeit und Integrität sensibler zahnärztlicher Daten zu gewährleisten. Dazu gehören spezielle Datenschutzrichtlinien und Sicherheitsprotokolle für den Umgang mit Röntgenbildern und anderen sensiblen Informationen.
5. Spezifische rechtliche Anforderungen
Schließlich gibt es rechtliche Anforderungen, die spezifisch für zahnärztliche Praxen gelten und sich von den allgemeinen Anforderungen für Ärzte unterscheiden können. Dies kann beispielsweise die Einhaltung bestimmter Dokumentationspflichten oder die Nutzung spezieller Formularsätze umfassen.
Unterstützung bei der Einrichtung der Telematikinfrastruktur
Um die Telematikinfrastruktur (TI) erfolgreich zu implementieren und zu nutzen, stehen Praxen, Krankenhäusern und Apotheken zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung.
IT-Dienstleister bieten spezielle Schulungsprogramme an, die das medizinische Personal im Umgang mit der TI und ihren Anwendungen schulen. Diese Schulungen stellen sicher, dass alle Mitarbeiter die Systeme effektiv nutzen können. Darüber hinaus bieten IT-Dienstleister technischen Support, um bei der Installation, Konfiguration und Wartung der TI-Komponenten zu helfen.
Es gibt auch zahlreiche Online-Ressourcen, wie Handbücher, Tutorials und FAQs, die wertvolle Informationen und praktische Tipps zur Nutzung der TI bereitstellen. Durch die Inanspruchnahme dieser Unterstützung können Gesundheitseinrichtungen die Vorteile der TI voll ausschöpfen und eine reibungslose Implementierung sicherstellen.
Fazit
Die TI transformiert das deutsche Gesundheitswesen, indem sie eine sichere und effiziente digitale Vernetzung aller Akteure ermöglicht. Sie verbessert den Austausch medizinischer Daten und steigert die Behandlungsqualität und Effizienz. Durch die Einführung der TI werden Kommunikationswege verkürzt, Fehlbehandlungen reduziert und Verwaltungsaufwand verringert.
Für eine optimale Nutzung der TI sollten Praxen, Krankenhäuser und Apotheken über die verpflichtenden Maßnahmen hinaus regelmäßige Schulungen durchführen, die erweiterten Funktionen der TI aktiv nutzen und sicherstellen, dass alle Systeme stets auf dem neuesten Stand sind.
Abschließend bleibt zu sagen: Mit Unterstützung durch IT-Dienstleister und bei Einhaltung der Datenschutzrichtlinien können Gesundheitseinrichtungen die Vorteile der TI voll ausschöpfen und die Qualität ihrer Dienstleistungen weiter verbessern.
Schaffen auch Sie jetzt in Ihrer Praxis einen digitalen Workflow. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Was bedeutet Telematikinfrastruktur?
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist ein digitales Netzwerk im Gesundheitswesen, das den sicheren Austausch von medizinischen Daten zwischen Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken und anderen Gesundheitsdienstleistern ermöglicht.
Ist Telematik Pflicht?
Ja, die Telematikinfrastruktur (TI) ist für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen in Deutschland verpflichtend. Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und andere Gesundheitsdienstleister müssen sich an die TI anschließen, um bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Anwendungen, wie das Versichertenstammdatenmanagement und die elektronische Patientenakte, nutzen zu können.
Wer hat Zugriff auf die Telematikinfrastruktur?
Zugriff auf die Telematikinfrastruktur (TI) haben alle zugelassenen Leistungserbringer im Gesundheitswesen, wie Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheken und Krankenhäuser. Der Zugang ist durch Heilberufsausweise und Institutionenkarten (SMC-B) gesichert, die die Identität der Nutzer verifizieren. Patienten haben über bestimmte Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) ebenfalls eingeschränkten Zugriff auf ihre eigenen Daten.
Welche Daten erfasst die Telematikinfrastruktur?
Die Telematikinfrastruktur (TI) erfasst eine Vielzahl von medizinischen und administrativen Daten, darunter:
- Versichertenstammdaten (z.B. Name, Geburtsdatum, Adresse)
- Elektronische Patientenakten (ePA)
- Elektronische Medikationspläne (eMP)
- Notfalldaten
- Arztbriefe und Befunde
- E-Rezepte
- Abrechnungsdaten und Verordnungen
Diese Daten werden sicher und verschlüsselt zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen ausgetauscht
Welche TI-Konnektoren gibt es?
Es gibt mehrere Anbieter von TI-Konnektoren, die von der gematik zugelassen sind. Zu den bekanntesten Konnektoren gehören:
- Secunet Konnektor: Ein sicherer und zuverlässiger Konnektor, der häufig in Arztpraxen verwendet wird.
- CGM (CompuGroup Medical) Konnektor: Bietet umfassende Lösungen für die Anbindung an die TI.
- Rise Konnektor: Ein weiterer zertifizierter Konnektor, der für die Anbindung an die TI verwendet wird.
Diese Konnektoren sorgen für die sichere Verbindung der Praxisverwaltungssysteme mit der Telematikinfrastruktur und ermöglichen den Datenaustausch zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen
Was tun bei einer Konnektor Fehlermeldung?
Bei einer Konnektor-Fehlermeldung sollten folgende Schritte unternommen werden:
- Fehlermeldung notieren: Notieren Sie die genaue Fehlermeldung und den Fehlercode.
- Konnektor neu starten: Versuchen Sie, den Konnektor neu zu starten. Oftmals kann ein Neustart das Problem lösen.
- Internetverbindung prüfen: Stellen Sie sicher, dass die Internetverbindung stabil und funktionsfähig ist.
- Anwenderhandbuch konsultieren: Schauen Sie im Anwenderhandbuch des Konnektors nach spezifischen Anweisungen zur Fehlerbehebung.
- Support kontaktieren: Wenden Sie sich an den technischen Support des Konnektor-Herstellers. Halten Sie dabei alle relevanten Informationen bereit (Fehlermeldung, Konnektor-Modell, etc.).
- Systemupdates durchführen: Stellen Sie sicher, dass alle Software-Updates und Patches installiert sind.
Bei anhaltenden Problemen sollten Sie sich an Ihren IT-Dienstleister wenden, der Ihnen bei der weiteren Fehlerbehebung helfen kann.