Die folgenden Nutzungsbedingungen für Nelly Solutions gelten für Verträge, die ab dem 01.04.2024 geschlossen worden sind. Im unteren Abschnitt dieser Seite finden sich jene Nutzungsbedingungen für Verträge, die vor dem ... abgeschlossen wurden.
(nachfolgend "Nutzungsbedingungen")
1.1 Dies sind die Nutzungsbedingungen der Nelly Solutions GmbH, (nachfolgend „Nelly“). Sie regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Nelly und Nutzern, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses juristische Person des öffentlichen Recht oder Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind (nachfolgend „Praxen“), die die Nelly Solutions Software (nachfolgend „Plattform“) nutzen möchten und die mit Nelly einen entsprechenden Nutzungsvertrag schließen (nachfolgend „Nutzungsvertrag“). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Unter dem Unternehmerbegriff nach diesen Nutzungsbedingungen fallen ausdrücklich auch niedergelassene, die Ärzte, die in Ausübung ihrer freiberuflichen Tätigkeit handeln.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Praxen werden nur Vertragsbestandteil, soweit Nelly ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn Nelly in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Praxis mit der Leistungsausführung beginnt.
2.1 Nelly bietet die Plattform als cloudbasierte Software-as-a-Service-Lösung für Praxen an. Über die Plattform können Praxen wie im Einzelnen in Ziffer 4 beschrieben
3.1 Nelly übermittelt der Praxis ein Angebot über die Nutzung der Plattform (nachfolgend „Angebot“). Das Angebot definiert insbesondere die vereinbarten Module sowie die von der Praxis zu zahlende Vergütung und ist ohne Unterzeichnung durch Nelly wirksam.
3.2 Der kostenpflichtige Nutzungsvertrag zwischen Nelly und der Praxis kommt zustande, wenn das von der Praxis unterzeichnete Angebot Nelly zugeht. Soweit nicht abweichend im Angebot vorgesehen, ist Nelly an das Angebot nur für einen Zeitraum von vier Wochen gebunden.
3.3 Im Fall von Widersprüchen gehen die Vereinbarungen der Parteien im Angebot diesen Nutzungsbedingungen vor.
4.1 Nelly ermöglicht der Praxis Zugriff auf das Patienten- und Praxisportal (https://app.gonelly.de) einschließlich der im Angebot ausgewählten Module zu den im Angebot dargestellten Konditionen.
4.2 Soweit die Parteien im Nutzungsvertrag keine abweichende Regelung vornehmen, umfassen die genannten Module die folgenden Funktionen:
(a) Modul Anamnese:
(b) Modul Variable Dokumente:
(c) Modul Zahlungsabwicklung im Auftrag der Praxis:
(d) Modul Rechnungsversand:
(e) Modul Aufklärungsbögen
Bereitstellung digitaler Aufklärungsbögen zur Unterstützung des medizinischen Aufklärungsgespräches von Patienten hinsichtlich vereinbarter Fachgebiete
(f) Modul Patientreview 5/5
(g) Modul POS Terminal
4.3 In Modulen können Nutzer teilweise eigene Praxisinhalte auf der Plattform hochladen bzw. erstellen und anhand übermittelter und/ oder von Nelly erhobener Daten und Signaturen der Patienten gemäß Ziffern 5, 6 oder 7 vervollständigen. Anschließend können Nutzer die Dokumente über die Plattform verwalten und archivieren.
4.4 Weitere Leistungen sind von Nelly nicht geschuldet. Insbesondere ist Nelly nicht zu einer Prüfung verpflichtet, ob die von der Praxis beabsichtigte Verwendung der Praxisinhalte für eigene Zwecke der Praxis rechtmäßig ist.
4.5 Nelly ist berechtigt, den Inhalt seiner Leistungen, insbesondere der Plattform im Rahmen von technologischen, nutzeroberflächenbezogenen oder inhaltlichen Weiterentwicklungen zu verändern und anzupassen, sofern die vereinbarten Funktionalitäten hierdurch nicht eingeschränkt oder beeinträchtigt werden.
4.6 Aufgrund der Durchführung von notwendigen Wartungsarbeiten und Verbesserungen kann es vorkommen, dass die Plattform, einzelne Module oder einzelne Funktionen kurzzeitig nicht zur Verfügung stehen. Nelly berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen der Praxis, insbesondere durch rechtzeitige Vorabinformation. Der Anspruch auf Nutzung der Plattform besteht nur nach dem aktuellen Stand der Technik und der in Ziffer 11 genannten Verfügbarkeit.
5.1 Der Zugriff auf die Plattform erfolgt per Internet-Browser. Die Praxis hat selbst für eine ausreichende Internetanbindung zu sorgen. Die Praxis ist für die Einhaltung der für die Nutzung der Plattform erforderlichen Systemvoraussetzungen verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf ein aktuelles Betriebssystem und Browser.
5.2 Die Anzahl der zugriffsberechtigten Nutzer innerhalb der Praxis kann im Angebot festgelegt werden. Die Praxis darf den Zugriff auf die Plattform nur Personen einräumen, die bei der Praxis beschäftigt sind, Zeitarbeit eingeschlossen. Die Praxis hat die ihr zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun.
5.3 Möchte die Praxis Personen außerhalb ihrer Organisation Zugriff auf die Plattform einräumen (nachfolgend „externe Nutzer“), muss sie zuvor Nellys ausdrückliche Zustimmung in Textform einholen. Die Zustimmung für im Angebot genannte externe Nutzer gilt als erteilt. Externe Nutzer können die Funktionen der Plattform in gleicher Weise wie praxisinterne Nutzer nutzen. Sie gelten als Erfüllungsgehilfen der Praxis im Sinne von § 278 BGB. Die Praxis wird Nelly von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die diese Dritten aufgrund von Verletzungen vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Nutzungsvertrags gegenüber Nelly geltend machen, sofern externe Nutzer diese Verletzungen zu vertreten haben.
5.4 Nelly kann den Zugriff der Praxis auf die Plattform vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Praxis gesetzliche Vorschriften oder die Pflichten aus diesem Vertrag verletzt oder mit der Zahlung einer Vergütung in Verzug ist. Nelly wird bei der Entscheidung über eine Sperre die berechtigten Interessen der Praxis berücksichtigen, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Praxis den Verstoß nicht verschuldet hat. Die Praxis bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Nelly wird die Sperre aufheben, sobald der Verstoß oder der Zahlungsverzug beendet ist.
6.1 Nutzer können Praxisinhalte (hierzu zählen insbesondere Praxisdokumente, Praxisdaten sowie Patientendaten) auf die Plattform hochladen und auf der Plattform nutzen und bearbeiten.
6.2 Die Praxis räumt Nelly für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von der Praxis hochgeladenen Praxisinhalte verwenden, vervielfältigen bzw. verändern zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist.
6.3 Die Praxis für sämtliche von ihr oder ihrer zugriffberechtigten Nutzer verwendeten und verarbeiteten Praxisinhalte sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Nelly nimmt von hochgeladenen Praxisinhalten in der Regel keine Kenntnis und prüft die genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.
6.4 Die Praxis verpflichtet sich, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Plattform zu nutzen.
6.5 Die Praxis verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, Nelly von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls Nelly von Dritten infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen der Praxis in Anspruch genommen wird. Nelly wird die Praxis über die Inanspruchnahme unterrichten und ihr, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird die Praxis Nelly unverzüglich alle ihr verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.
7.1 Die Praxis hat über eine Funktion der Plattform die Option, Unterschriften ihrer Patienten auf bestimmten Dokumenten als digitale Signaturen einzuholen. In diesem Fall tritt Nelly im Auftrag der Praxis in direkten Kontakt mit dem jeweiligen Patienten. Die Kontaktaufnahme erfolgt über die von der Praxis übermittelten Kontaktdaten des Patienten oder durch den Patienten selbst. Die Praxis gewährleistet, dass die Kontaktaufnahme durch Nelly und die vertragsgemäße Einholung der Signaturen durch Nelly keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere für datenschutzrechtliche Vorgaben.
7.2 Nelly garantiert, dass Nelly der Praxis bei Bedarf in Bezug auf von Nelly auf Grundlage des Nutzungsvertrags eingeholte digitale Signatur Nutzerdaten bereitstellen kann, mithilfe derer eindeutig ermittelt werden kann, welche Person die jeweilige digitale Signatur angefertigt hat. Sollte eine Ermittlung der Person nicht möglich sein, ersetzt Nelly der Praxis den der Praxis hieraus entstandenen Schaden. Ausgenommen hiervon sind Signaturen, die basierend auf Rufnummern erstellt wurden, die nicht aus der EU oder den Vereinigten Staaten stammen.
7.3 Die Praxis nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass über die Plattform von Nelly eingeholte digitale Signaturen der Textform gem. § 126b BGB entsprechen. Eine qualifizierte elektronische Signatur im Sinne des § 126a Abs. 1 BGB wird nicht angeboten. Bestimmte Dokumente können besonderen gesetzlichen oder vertraglichen Formerfordernissen unterliegen. Nelly ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob ein bestimmtes Dokument auf elektronischem Wege rechtmäßig signiert werden kann, d.h. insbesondere ob das Dokument einem gesetzlichen oder vertraglichen Formerfordernis unterliegt, das der digitalen Signatur über die Plattform von Nelly entgegensteht. Insoweit Nelly Informationen zur digitalen Signatur bereitstellt, dient dies allein allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
7.4 Die Praxis ist allein dafür verantwortlich, die Gültigkeit und Rechtmäßigkeit der digitalen Signatur für ihre eigenen Zwecke zu überprüfen, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der für sie geltenden Gesetze und Berufsordnungen.
8.1 Falls im Angebot vereinbart, stellt Nelly der Praxis für die Vertragsdauer Tablets zur Verfügung, auf denen Patienten der Praxis, die über kein Smartphone verfügen, die Patientenaufnahme durchführen können. Hierfür zahlt die Praxis die im Angebot festgelegte Mietgebühr.
8.2 Zur Verfügung gestellte Tablets sind grundsätzlich am Standort der Praxis zu nutzen. Eine Verwendung der Tablets an einem anderen Ort, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Nelly. Nelly wird die Erlaubnis nicht verweigern, wenn keine angemessenen Gründe entgegenstehen.
8.3 Es obliegt der Praxis, die für die Installation und den Betrieb der Tablets notwendigen Voraussetzungen auf eigene Kosten bereitzustellen.
8.4 Die Praxis ist verpflichtet, die Tablets innerhalb von einer Woche nach dem Ende der Vertragslaufzeit auf eigene Kosten an Nelly zurückzusenden.
8.5 Falls die Praxis feststellt, dass ein Tablet nicht ordnungsgemäß funktioniert, ist die Praxis verpflichtet, Nelly hierüber unverzüglich in Textform zu informieren. Auf Anforderung von Nelly ist die Praxis zudem verpflichtet, in einem solchen Fall ein Tablet auf Kosten von Nelly an Nelly zurückzusenden.
8.6 Im Falle einer Beschädigung oder Funktionseinschränkung des Tablets ist Nelly berechtigt einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 30 zu berechnen., Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt Nelly vorbehalten; der Praxis bleibt der Nachweis keines oder eines geringeren Schadens unbenommen.
9.1 Im Rahmen des Moduls Zahlungsabwicklung, ermöglicht Nelly die Abrechnung und Zahlungsabwicklung durchgeführter Behandlungen gegenüber Privatpatienten und selbstzahlenden Patienten. Zur Erhebung der Zahlungsdaten tritt Nelly über die Plattform in direkten Kontakt mit dem jeweiligen Patienten im Auftrag der Praxis. Die Kontaktaufnahme erfolgt über die von der Praxis übermittelten Kontaktdaten des Patienten oder durch den Patienten selbst.
9.2 Die Erstellung der Rechnung erfolgt auf die im Angebot festgelegte Art wahlweise:
(a) manuell durch die Praxis über die Plattform oder das Praxismanagementsystem der Praxis, welches über eine Schnittstelle mit der Plattform verknüpft ist;
(b) durch Nelly im Namen und im Einzelauftrag der Praxis oder
(c) durch Nelly im Namen und im Auftrag der Praxis über eine Schnittstelle, die automatisiert regelmäßig Rechnungsdaten an Nelly übermittelt.
In allen Fällen erstellt Nelly die Rechnungen durch eine Plattformfunktion und stellt diese im Auftrag der Praxis dem Patienten zu.
9.3 Zur Zahlungsabwicklung bindet Nelly den Zahlungsdienstleister Adyen N.V. German Branch Jägerstraße 27 10117 Berlin ("Adyen“) ein. Sämtliche mit der Zahlungsabwicklung verbundenen Leistungen erfolgen im Auftrag der Praxis. Voraussetzung für die Durchführung der Zahlungsabwicklung ist, dass die Praxis einen Vertrag über einen Account mit Adyen schließt, wie im Angebot festgelegt. Die Zahlungsabwicklung durch den Zahlungsdienstleister erfolgt nach Vereinbarung mit der Praxis entweder durch
a) einen Zahlungsauftrag seitens des Patienten über die Plattform mittels einer der zur Verfügung gestellten Zahlungsmethoden,
b) durch Abbuchung seitens der Praxis über die Plattform mittels pre-autorisierter Zahlungsmethoden des Patienten oder
c) durch Zahlung seitens des Patienten in der Praxis mittels eines zur Verfügung gestellten Kartenlesegerätes (Ziffer 10).
9.4 Der Patient zahlt den Rechnungsbetrag direkt an Adyen. Hierfür stehen dem Patienten die im Angebot festgelegten Zahlungsmethoden zur Verfügung. Adyen leitet den eingegangenen Zahlungsbetrag abzüglich der im Angebot spezifizierten Abrechnungsgebühren an die Praxis weiter. Nelly hat zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf den vom Patienten gezahlten Rechnungsbetrag.
9.5 Nelly stellt der Praxis auf der Plattform ein Portal zur Verwaltung und Überwachung der von Adyen angebotenen Dienste bereit. Über das Portal hat die Praxis Zugriff auf eingegangene Zahlungen, vorgenommene Bankauszahlungen sowie fällige Nutzungsgebühren.
9.6 Nelly bietet über die Integration auf der Plattform die Möglichkeit der Nutzung der Dienste von Adyen, wird aber nicht selbst Partei des Vertragsverhältnisses zwischen Adyen und der Praxis und übernimmt auch sonst keine Verantwortung für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen. Insoweit kann Nelly auch keine Verantwortung für die Verfügbarkeit und Funktionalität der von Adyen angebotenen Dienste übernehmen.
9.7 Die Praxis verpflichtet sich, Nelly von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich Bußgelder sowie möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste von Adyen durch die Praxis geltend gemacht werden, freizustellen, soweit nicht Nelly hierfür ein Verschulden trifft. Nelly wird die Praxis über die Inanspruchnahme unterrichten und ihr, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird die Praxis Nelly unverzüglich alle ihr verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.
10.1 Falls im Angebot vereinbart, stellt Nelly der Praxis für die Vertragsdauer ein oder mehrere Point of Sale (POS)-Terminals zur Verfügung, um vor-Ort Bezahlungen für Patienten. Hierfür zahlt die Praxis die im Angebot festgelegte Mietgebühr.
10.2 Für die Nutzung des POS-Terminals ist der Abschluss eines Vertrags über einen Account zwischen Praxis und dem Zahlungsdienstleister Adyen erforderlich (Ziffer 9.3). Für die Nutzung des POS-Terminals gelten insoweit die jeweiligen Bedingungen von Adyen, die zwischen der Praxis und Adyen vereinbart sind.
10.3 Im Übrigen gilt für die Überlassung des POS-Terminals von Nelly an die Praxis Abschnitt 8 dieser Nutzungsbedingungen entsprechend.
11.1 Allein die Praxis ist für die Richtigkeit der an Nelly übermittelten und in die Plattform eingespeisten Praxisinhalte und sonstigen Daten verantwortlich. Dies gilt insbesondere auch für sämtliche Daten, die die Praxis zur Rechnungserstellung an Nelly übermittelt.
11.2 Bei Fehlerhaftigkeit der Praxisinhalte oder sonstigen Daten informiert die Praxis Nelly hierüber unverzüglich.
11.3 Ebenso informiert die Praxis Nelly unverzüglich über Mängel und Fehlfunktionen der Plattform und erläutert die näheren Umstände. Nelly wird Mängel sodann innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen. Nelly ist berechtigt, Mängel durch eine Workaround-Lösung zu beheben, wenn die Mangelursache selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und die Nutzbarkeit der Plattform nicht erheblich beeinträchtigt ist.
12.1 Nelly stellt die im Angebot genannten Leistungen während der vereinbarten Betriebszeiten zur Verfügung. Soweit nicht im Angebot ausdrücklich anderweitig vereinbart, sind die Betriebszeiten 8:00 bis 18:00 Uhr MEZ bzw. MESZ an allen Kalendertagen mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen, bundesweiten gesetzlichen Feiertagen sowie mit Ausnahme des 24. und 31. Dezembers jeden Jahres.
12.2 Nelly gewährt eine technische Mindest-Verfügbarkeit der Plattform von 95 % während der Betriebszeiten. Die Verfügbarkeit, ausgedrückt als Prozentsatz, wird wie folgt berechnet:
Gesamtzahl der Betriebszeitminuten in einem Kalendermonat minus der Gesamtzahl der Ausfall-Minuten während der Betriebszeit in demselben Kalendermonat dividiert durch die Gesamtzahl der Betriebszeitminuten in demselben Kalendermonat.
12.3 Serviceunterbrechungen werden spätestens innerhalb einer Woche von Nelly behoben.
12.4 Nelly weist die Praxis darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Plattform entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von Nelly liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von Nelly handeln, von Nelly nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die von der Praxis genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von Nelly haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von Nelly erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen und findet für die gewährleistete Mindest-Verfügbarkeit der Plattform keine Berücksichtigung.
12.1 Soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist, beträgt die Laufzeit des Nutzungsvertrages zunächst sechs Monate nach Vertragsschluss. Der Nutzungsvertrag verlängert sich hiernach und jedes weitere Mal, sofern er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit rechtzeitig gekündigt wird, um weitere zwölf Monate.
13.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch Nelly liegt insbesondere vor, wenn unberechtigte Dritte Zugriff auf die Plattform erhalten und die Praxis oder ihre Nutzer dies zu vertreten haben.
13.3 Kündigungen bedürfen der Textform.
14.1 Die von der Praxis zu zahlende Vergütung ist im Angebot festgelegt. Die im Angebot dargestellten Preise richten sich jeweils nach der vereinbarten Anzahl der Ärzte je Standort der Praxis. Verfügt eine Praxis über mehrere Standorte, wird jeder Standort abhängig von der für diesen Standort vereinbarten Anzahl Ärzte abgerechnet. Die Erhöhung oder Verringerung der vereinbarten Ärzte- bzw. Standorte bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Nutzt die Praxis die Nelly-Leistungen an einem nicht vereinbarten Standort, gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung für diesen Standort entsprechend.
14.2 Sämtliche im Angebot oder in diesen Nutzungsbedingungen genannten Vergütungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
14.3 Soweit nicht im Angebot ausdrücklich anderweitig vereinbart, ist die Vergütung binnen dreißig Tagen nach der Rechnungsstellung durch Nelly zur Zahlung fällig.
14.4 Verzögert die Praxis die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist Nell nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Plattform berechtigt. Der Vergütungsanspruch von Nelly bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Plattform wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn Nelly ein Recht zur außerordentlichen Kündigung hat.
14.5 Der Anspruch von Nelly auf die Vergütung entsteht am Tag nach Einweisung der Praxis in die vereinbarten Leistungen und ist unabhängig davon, ob die Praxis die vereinbarten Leistungen tatsächlich in Anspruch nimmt oder nutzt.
14.6 Die Vergütung für einzelne Module, insbesondere Zahlungsabwicklung und POS-Terminals, kann ganz oder teilweise durch den Einbehalt des entsprechenden Betrages im Rahmen einer mittels der entsprechenden Module geleisteten Transaktion durch den Zahlungsabwickler oder Nelly erfolgen.
15.1 Nelly räumt der Praxis das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Plattform während der Dauer des Nutzungsvertrags für den im Nutzervertrag vorgesehenen Zweck und mit der im Angebot festgelegten Nutzeranzahl zu nutzen.
15.2 Die Praxis räumt Nelly die für die bestimmungsgemäße Nutzung der Plattform (insbesondere für die Bereitstellung der im Angebot festgelegten Funktionen) erforderlichen, unentgeltlichen, nicht-ausschließlichen, nicht unterlizenzierbaren und nicht übertragbaren Nutzungsrechte an allen Praxisinhalten ein, insbesondere, soweit erforderlich, das Vervielfältigungsrecht, das Bearbeitungsrecht, das Recht zur Onlinebereithaltung, -übertragung und -wiedergabe sowie das Datenbank- und Archivierungsrecht.
15.3 Nelly bleibt es vorbehalten, nicht personenbezogene Daten der Praxis und ihrer Nutzer zu aggregieren und in dieser Form zum Zwecke der bedarfsgerechten Gestaltung, der Weiterentwicklung und der Optimierung der Plattform sowie der Erbringung der nach dem Vertrag geschuldeten Leistung zu verwenden.
15.4 Die im Modul Patientenaufklärung zur Verfügung gestellten Patientenaufklärungsformulare sind urheberrechtlich geschützt. Darüber hinaus sind Rechte an den zur Verfügung gestellten Patientenaufklärungsformulare an im Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch unbekannten Nutzungsarten geschützt. Jegliche Vervielfältigung, Änderung oder Bearbeitung (auch auszugsweise) auf mechanischem, digitalem oder sonstigem Wege ist untersagt. Weiter sind auch untersagt, die Veröffentlichung und Verbreitung in digitaler oder analoger Form auf Bild- Daten- und Tonträger aller Art und diese ihrerseits zu vervielfältigen und zu verbreiten. Das Auslesen von Daten aus der Plattform mit technischen Hilfsmitteln oder das Speichern der Inhalte in Datenbanksystemen ist nicht gestattet.
16.1 Nelly bietet der Praxis im Modul Patientenaufklärung in Form von EDV-gestützten Lösungen (Software) Patientenaufklärungsformulare für Ärzte an. Diese dienen lediglich der begleitenden Unterstützung des in jedem Fall vom Aufklärungspflichtigen zu führenden, individuellen und gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des § 630e BGB, zu erfüllenden Aufklärungsgesprächs und können dieses nicht ersetzen.
16.2 Nelly verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Patientenaufklärungsformulare einmal jährlich auf ihre fachliche und inhaltliche Richtigkeit hin zu überprüfen oder überprüfen zu lassen sowie dem Vertragspartner, sofern nach Maßgabe der Prüfung erforderlich, neue bzw. aktualisierte Fassungen der Patientenaufklärungsformulare zur Verfügung zu stellen.
16.3 Die Verantwortung für eine vollständige, zutreffende und die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des § 630e BGB, zu erfüllende Patientenaufklärung verbleibt auch bei der Verwendung der Patientenaufklärungsformulare im Übrigen ausschließlich beim gesetzlichen Aufklärungspflichtigen. Eine vollständige oder teilweise Übertragung der entsprechenden Pflichten auf Nelly erfolgt nicht. Die Praxis und der Aufklärungspflichtige werden darauf hingewiesen, dass gesetzlicher Inhalt und Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht einem ständigen Wandel unterliegen, insbesondere durch die rechtlichen und fachlichen Anforderungen an die Aufklärungspflicht, und neue fachliche Erkenntnisse, die eine erweiterte Aufklärung erfordern können (z. B. über neu oder neu erkannte Behandlungsrisiken und neue Behandlungsmethoden).
16.4 Die in den Patientenaufklärungsformularen verwendeten Häufigkeitsangaben wie beispielsweise „häufig“, „selten“ u.ä. für die dabei genannten Komplikationen/Risiken geben nur eine allgemeine Einschätzung der Urheber der Patientenaufklärungsformulare zum Zeitpunkt deren Erstellung wieder, die sich auf einen lege artis durchgeführten ärztlichen Eingriff beziehen. Sie entsprechen unter anderem nicht den statistischen Angaben zu Nebenwirkungen von Arzneimitteln in Beipackzetteln. Bei Häufigkeitsangaben muss der Arzt im Aufklärungsgespräch die individuellen Besonderheiten des Patienten stets berücksichtigen.
16.5 Patientenaufklärungsformulare von Nelly sind zur ausschließlichen Verwendung in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt.
16.6. Das Recht zur Nutzung der von Nelly zur Verfügung gestellten Patientenaufklärungsformulare erlischt nach der auf ihnen ausgewiesenen Nutzungsdauer, spätestens jedoch mit Erlöschen des zwischen Nelly und der Praxis bestehenden Vertrages über deren Nutzung. Die Praxis verpflichtet sich nach Ablauf der Nutzungsrechte sämtliche in ihrem Besitz befindlichen physischen oder digitalen Kopien der Muster-Patientenaufklärungsformulare zu löschen bzw. zu vernichten.
17.1 Soweit Nelly der Praxis Zugang zu Websites, APIs, Datenbanken oder sonstigen Infrastrukturen Dritter ermöglicht, ist Nelly weder für deren Verfügbarkeit noch für hierüber bezogene Inhalte (insbesondere Inhalt oder Qualität von Daten) verantwortlich. Eine Haftung von Nelly für hieraus entstehende Schäden der Praxis ist daher, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
17.2 Nelly haftet für Schäden, soweit diese vorsätzlich oder grob fahrlässig von Nelly verursacht wurden oder aus Nellys Verletzung von Pflichten resultieren, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Praxis vertrauen darf, sog. vertragswesentliche Pflichten. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von Nelly für vertragswesentliche Pflichten der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
17.3 Im Übrigen ist die Haftung von Nelly unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn Nelly haftet aufgrund Gesetzes zwingend, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien durch Nelly erfolgen grundsätzlich nur schriftlich und werden als solche bezeichnet.
17.4 Die Haftungsbeschränkungen der vorstehenden Absätze gelten auch bei Ansprüchen gegen gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte, Mitarbeiter und Beauftragte sowie sonstige Erfüllungsgehilfen von Nelly.
18.1 Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art, die ihnen bei der Durchführung des Nutzungsvertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht gegenüber solchen Personen, die zur Kenntnisnahme befugt und gesetzlich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder wenn die andere Partei der Offenlegung zugestimmt hat.
18.2 Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Praxisinhalte, Unterlagen, Angaben, Daten und Informationen, die als vertraulich bezeichnet oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. Der Begriff vertrauliche Informationen umfasst nicht solche Informationen, die (i) gemeinfrei bzw. allgemein zugänglich sind oder werden (es sei denn, aufgrund einer Verletzung dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei oder einem ihrer Repräsentanten); (ii) sich bereits rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitspflicht in dem Besitz der empfangende Partei befunden hatten, bevor sie sie von der offenlegenden Partei erhalten hat; oder (iii) von einem Dritten erhalten wurden, der berechtigt ist, diese Informationen uneingeschränkt offenzulegen.
18.3 Ist eine Partei verpflichtet, einer öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen der anderen Partei im vorgenannten Sinne zugänglich zu machen, so ist sie hierzu berechtigt; die andere Partei ist unverzüglich und möglichst noch vor Herausgabe der Informationen an die öffentliche Stelle zu informieren.
18.4 Die Rechte und Pflichten dieser Ziff. 15 werden von einer Beendigung dieses Vertrags nicht berührt.
19.1 Nelly kennt und beachtet den besonderen Schutzbedarf von Patientendaten. Nelly behandelt personenbezogene Daten (insbesondere Patientendaten) deshalb vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Für den Schutz personenbezogener Daten gilt die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung in Anlage 1.
19.2 Die Praxis ist verantwortlich für die Einholung der erforderlichen Einwilligungserklärungen der Nutzer der Plattform und ihrer Patienten zur Verarbeitung personenbezogener Daten über die Plattform.
19.3 Nelly ergreift technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten gegen unbefugten Zugriff und zur täglichen Datensicherung. Einzelheiten ergeben sich aus der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung in Anlage 1.
19.4 Bei Beendigung des Nutzungsvertrags wird Nelly nach Wahl der Praxis alle personenbezogenen Daten löschen oder an die Praxis herausgeben und die vorhandenen Kopien der Daten unwiderruflich löschen.
20.1 Die Abtretung der Rechte und Pflichten der Praxis aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Nelly zulässig.
20.2 Nelly ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.
21.1 Die Bestimmungen des Nutzungsvertrags ersetzen alle mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Änderungen oder Ergänzungen des Nutzungsvertrags – inklusive dieser Textformklausel – und ihrer Anlagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von individuellen Vertragsabreden (§ 305b BGB) bleibt unberührt.
21.2 Der Nutzungsvertrag unterliegt in Anwendung und Auslegung ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen.
21.3 Für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag wird, soweit gesetzlich zulässig, Berlin als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
21.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die, soweit rechtlich zulässig, nach Ort, Zeit, Maß und Geltungsbereich wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war. Dies gilt entsprechend im Fall von unbeabsichtigten Lücken in diesem Vertrag. Diese salvatorische Klausel ist keine bloße Beweislastumkehr, sondern bedingt § 139 BGB insgesamt ab.
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Die folgenden Nutzungsbedingungen für Nelly Solutions gelten für Verträge, die ab dem 01.04.2024 geschlossen worden sind. Im unteren Abschnitt dieser Seite finden sich jene Nutzungsbedingungen für Verträge, die vor dem ... abgeschlossen wurden.
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1.1 Dies sind die Nutzungsbedingungen der Nelly Solutions GmbH, (nachfolgend „Nelly“). Sie regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Nelly und Nutzern, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses juristische Person des öffentlichen Recht oder Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind (nachfolgend „Praxen“), die die Nelly Solutions Software (nachfolgend „Plattform“) nutzen möchten und die mit Nelly einen entsprechenden Nutzungsvertrag schließen (nachfolgend „Nutzungsvertrag“). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Unter dem Unternehmerbegriff nach diesen Nutzungsbedingungen fallen ausdrücklich auch niedergelassene, die Ärzte, die in Ausübung ihrer freiberuflichen Tätigkeit handeln.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Praxen werden nur Vertragsbestandteil, soweit Nelly ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn Nelly in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Praxis mit der Leistungsausführung beginnt.
2.1 Nelly bietet die Plattform als cloudbasierte Software-as-a-Service-Lösung für Praxen an. Über die Plattform können Praxen wie im Einzelnen in Ziffer 4 beschrieben
3.1 Nelly übermittelt der Praxis ein Angebot über die Nutzung der Plattform (nachfolgend „Angebot“). Das Angebot definiert insbesondere die vereinbarten Module sowie die von der Praxis zu zahlende Vergütung und ist ohne Unterzeichnung durch Nelly wirksam.
3.2 Der kostenpflichtige Nutzungsvertrag zwischen Nelly und der Praxis kommt zustande, wenn das von der Praxis unterzeichnete Angebot Nelly zugeht. Soweit nicht abweichend im Angebot vorgesehen, ist Nelly an das Angebot nur für einen Zeitraum von vier Wochen gebunden.
3.3 Im Fall von Widersprüchen gehen die Vereinbarungen der Parteien im Angebot diesen Nutzungsbedingungen vor.
4.1 Nelly ermöglicht der Praxis Zugriff auf das Patienten- und Praxisportal (https://app.gonelly.de) einschließlich der im Angebot ausgewählten Module zu den im Angebot dargestellten Konditionen.
4.2 Soweit die Parteien im Nutzungsvertrag keine abweichende Regelung vornehmen, umfassen die genannten Module die folgenden Funktionen:
(a) Modul Anamnese:
(b) Modul Variable Dokumente:
(c) Modul Zahlungsabwicklung im Auftrag der Praxis:
(d) Modul Rechnungsversand:
(e) Modul Aufklärungsbögen
Bereitstellung digitaler Aufklärungsbögen zur Unterstützung des medizinischen Aufklärungsgespräches von Patienten hinsichtlich vereinbarter Fachgebiete
(f) Modul Patientreview 5/5
(g) Modul POS Terminal
4.3 In Modulen können Nutzer teilweise eigene Praxisinhalte auf der Plattform hochladen bzw. erstellen und anhand übermittelter und/ oder von Nelly erhobener Daten und Signaturen der Patienten gemäß Ziffern 5, 6 oder 7 vervollständigen. Anschließend können Nutzer die Dokumente über die Plattform verwalten und archivieren.
4.4 Weitere Leistungen sind von Nelly nicht geschuldet. Insbesondere ist Nelly nicht zu einer Prüfung verpflichtet, ob die von der Praxis beabsichtigte Verwendung der Praxisinhalte für eigene Zwecke der Praxis rechtmäßig ist.
4.5 Nelly ist berechtigt, den Inhalt seiner Leistungen, insbesondere der Plattform im Rahmen von technologischen, nutzeroberflächenbezogenen oder inhaltlichen Weiterentwicklungen zu verändern und anzupassen, sofern die vereinbarten Funktionalitäten hierdurch nicht eingeschränkt oder beeinträchtigt werden.
4.6 Aufgrund der Durchführung von notwendigen Wartungsarbeiten und Verbesserungen kann es vorkommen, dass die Plattform, einzelne Module oder einzelne Funktionen kurzzeitig nicht zur Verfügung stehen. Nelly berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen der Praxis, insbesondere durch rechtzeitige Vorabinformation. Der Anspruch auf Nutzung der Plattform besteht nur nach dem aktuellen Stand der Technik und der in Ziffer 11 genannten Verfügbarkeit.
5.1 Der Zugriff auf die Plattform erfolgt per Internet-Browser. Die Praxis hat selbst für eine ausreichende Internetanbindung zu sorgen. Die Praxis ist für die Einhaltung der für die Nutzung der Plattform erforderlichen Systemvoraussetzungen verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf ein aktuelles Betriebssystem und Browser.
5.2 Die Anzahl der zugriffsberechtigten Nutzer innerhalb der Praxis kann im Angebot festgelegt werden. Die Praxis darf den Zugriff auf die Plattform nur Personen einräumen, die bei der Praxis beschäftigt sind, Zeitarbeit eingeschlossen. Die Praxis hat die ihr zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun.
5.3 Möchte die Praxis Personen außerhalb ihrer Organisation Zugriff auf die Plattform einräumen (nachfolgend „externe Nutzer“), muss sie zuvor Nellys ausdrückliche Zustimmung in Textform einholen. Die Zustimmung für im Angebot genannte externe Nutzer gilt als erteilt. Externe Nutzer können die Funktionen der Plattform in gleicher Weise wie praxisinterne Nutzer nutzen. Sie gelten als Erfüllungsgehilfen der Praxis im Sinne von § 278 BGB. Die Praxis wird Nelly von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die diese Dritten aufgrund von Verletzungen vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Nutzungsvertrags gegenüber Nelly geltend machen, sofern externe Nutzer diese Verletzungen zu vertreten haben.
5.4 Nelly kann den Zugriff der Praxis auf die Plattform vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Praxis gesetzliche Vorschriften oder die Pflichten aus diesem Vertrag verletzt oder mit der Zahlung einer Vergütung in Verzug ist. Nelly wird bei der Entscheidung über eine Sperre die berechtigten Interessen der Praxis berücksichtigen, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Praxis den Verstoß nicht verschuldet hat. Die Praxis bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Nelly wird die Sperre aufheben, sobald der Verstoß oder der Zahlungsverzug beendet ist.
6.1 Nutzer können Praxisinhalte (hierzu zählen insbesondere Praxisdokumente, Praxisdaten sowie Patientendaten) auf die Plattform hochladen und auf der Plattform nutzen und bearbeiten.
6.2 Die Praxis räumt Nelly für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von der Praxis hochgeladenen Praxisinhalte verwenden, vervielfältigen bzw. verändern zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist.
6.3 Die Praxis für sämtliche von ihr oder ihrer zugriffberechtigten Nutzer verwendeten und verarbeiteten Praxisinhalte sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Nelly nimmt von hochgeladenen Praxisinhalten in der Regel keine Kenntnis und prüft die genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.
6.4 Die Praxis verpflichtet sich, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Plattform zu nutzen.
6.5 Die Praxis verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, Nelly von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls Nelly von Dritten infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen der Praxis in Anspruch genommen wird. Nelly wird die Praxis über die Inanspruchnahme unterrichten und ihr, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird die Praxis Nelly unverzüglich alle ihr verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.
7.1 Die Praxis hat über eine Funktion der Plattform die Option, Unterschriften ihrer Patienten auf bestimmten Dokumenten als digitale Signaturen einzuholen. In diesem Fall tritt Nelly im Auftrag der Praxis in direkten Kontakt mit dem jeweiligen Patienten. Die Kontaktaufnahme erfolgt über die von der Praxis übermittelten Kontaktdaten des Patienten oder durch den Patienten selbst. Die Praxis gewährleistet, dass die Kontaktaufnahme durch Nelly und die vertragsgemäße Einholung der Signaturen durch Nelly keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere für datenschutzrechtliche Vorgaben.
7.2 Nelly garantiert, dass Nelly der Praxis bei Bedarf in Bezug auf von Nelly auf Grundlage des Nutzungsvertrags eingeholte digitale Signatur Nutzerdaten bereitstellen kann, mithilfe derer eindeutig ermittelt werden kann, welche Person die jeweilige digitale Signatur angefertigt hat. Sollte eine Ermittlung der Person nicht möglich sein, ersetzt Nelly der Praxis den der Praxis hieraus entstandenen Schaden. Ausgenommen hiervon sind Signaturen, die basierend auf Rufnummern erstellt wurden, die nicht aus der EU oder den Vereinigten Staaten stammen.
7.3 Die Praxis nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass über die Plattform von Nelly eingeholte digitale Signaturen der Textform gem. § 126b BGB entsprechen. Eine qualifizierte elektronische Signatur im Sinne des § 126a Abs. 1 BGB wird nicht angeboten. Bestimmte Dokumente können besonderen gesetzlichen oder vertraglichen Formerfordernissen unterliegen. Nelly ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob ein bestimmtes Dokument auf elektronischem Wege rechtmäßig signiert werden kann, d.h. insbesondere ob das Dokument einem gesetzlichen oder vertraglichen Formerfordernis unterliegt, das der digitalen Signatur über die Plattform von Nelly entgegensteht. Insoweit Nelly Informationen zur digitalen Signatur bereitstellt, dient dies allein allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
7.4 Die Praxis ist allein dafür verantwortlich, die Gültigkeit und Rechtmäßigkeit der digitalen Signatur für ihre eigenen Zwecke zu überprüfen, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der für sie geltenden Gesetze und Berufsordnungen.
8.1 Falls im Angebot vereinbart, stellt Nelly der Praxis für die Vertragsdauer Tablets zur Verfügung, auf denen Patienten der Praxis, die über kein Smartphone verfügen, die Patientenaufnahme durchführen können. Hierfür zahlt die Praxis die im Angebot festgelegte Mietgebühr.
8.2 Zur Verfügung gestellte Tablets sind grundsätzlich am Standort der Praxis zu nutzen. Eine Verwendung der Tablets an einem anderen Ort, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Nelly. Nelly wird die Erlaubnis nicht verweigern, wenn keine angemessenen Gründe entgegenstehen.
8.3 Es obliegt der Praxis, die für die Installation und den Betrieb der Tablets notwendigen Voraussetzungen auf eigene Kosten bereitzustellen.
8.4 Die Praxis ist verpflichtet, die Tablets innerhalb von einer Woche nach dem Ende der Vertragslaufzeit auf eigene Kosten an Nelly zurückzusenden.
8.5 Falls die Praxis feststellt, dass ein Tablet nicht ordnungsgemäß funktioniert, ist die Praxis verpflichtet, Nelly hierüber unverzüglich in Textform zu informieren. Auf Anforderung von Nelly ist die Praxis zudem verpflichtet, in einem solchen Fall ein Tablet auf Kosten von Nelly an Nelly zurückzusenden.
8.6 Im Falle einer Beschädigung oder Funktionseinschränkung des Tablets ist Nelly berechtigt einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 30 zu berechnen., Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt Nelly vorbehalten; der Praxis bleibt der Nachweis keines oder eines geringeren Schadens unbenommen.
9.1 Im Rahmen des Moduls Zahlungsabwicklung, ermöglicht Nelly die Abrechnung und Zahlungsabwicklung durchgeführter Behandlungen gegenüber Privatpatienten und selbstzahlenden Patienten. Zur Erhebung der Zahlungsdaten tritt Nelly über die Plattform in direkten Kontakt mit dem jeweiligen Patienten im Auftrag der Praxis. Die Kontaktaufnahme erfolgt über die von der Praxis übermittelten Kontaktdaten des Patienten oder durch den Patienten selbst.
9.2 Die Erstellung der Rechnung erfolgt auf die im Angebot festgelegte Art wahlweise:
(a) manuell durch die Praxis über die Plattform oder das Praxismanagementsystem der Praxis, welches über eine Schnittstelle mit der Plattform verknüpft ist;
(b) durch Nelly im Namen und im Einzelauftrag der Praxis oder
(c) durch Nelly im Namen und im Auftrag der Praxis über eine Schnittstelle, die automatisiert regelmäßig Rechnungsdaten an Nelly übermittelt.
In allen Fällen erstellt Nelly die Rechnungen durch eine Plattformfunktion und stellt diese im Auftrag der Praxis dem Patienten zu.
9.3 Zur Zahlungsabwicklung bindet Nelly den Zahlungsdienstleister Adyen N.V. German Branch Jägerstraße 27 10117 Berlin ("Adyen“) ein. Sämtliche mit der Zahlungsabwicklung verbundenen Leistungen erfolgen im Auftrag der Praxis. Voraussetzung für die Durchführung der Zahlungsabwicklung ist, dass die Praxis einen Vertrag über einen Account mit Adyen schließt, wie im Angebot festgelegt. Die Zahlungsabwicklung durch den Zahlungsdienstleister erfolgt nach Vereinbarung mit der Praxis entweder durch
a) einen Zahlungsauftrag seitens des Patienten über die Plattform mittels einer der zur Verfügung gestellten Zahlungsmethoden,
b) durch Abbuchung seitens der Praxis über die Plattform mittels pre-autorisierter Zahlungsmethoden des Patienten oder
c) durch Zahlung seitens des Patienten in der Praxis mittels eines zur Verfügung gestellten Kartenlesegerätes (Ziffer 10).
9.4 Der Patient zahlt den Rechnungsbetrag direkt an Adyen. Hierfür stehen dem Patienten die im Angebot festgelegten Zahlungsmethoden zur Verfügung. Adyen leitet den eingegangenen Zahlungsbetrag abzüglich der im Angebot spezifizierten Abrechnungsgebühren an die Praxis weiter. Nelly hat zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf den vom Patienten gezahlten Rechnungsbetrag.
9.5 Nelly stellt der Praxis auf der Plattform ein Portal zur Verwaltung und Überwachung der von Adyen angebotenen Dienste bereit. Über das Portal hat die Praxis Zugriff auf eingegangene Zahlungen, vorgenommene Bankauszahlungen sowie fällige Nutzungsgebühren.
9.6 Nelly bietet über die Integration auf der Plattform die Möglichkeit der Nutzung der Dienste von Adyen, wird aber nicht selbst Partei des Vertragsverhältnisses zwischen Adyen und der Praxis und übernimmt auch sonst keine Verantwortung für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen. Insoweit kann Nelly auch keine Verantwortung für die Verfügbarkeit und Funktionalität der von Adyen angebotenen Dienste übernehmen.
9.7 Die Praxis verpflichtet sich, Nelly von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich Bußgelder sowie möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste von Adyen durch die Praxis geltend gemacht werden, freizustellen, soweit nicht Nelly hierfür ein Verschulden trifft. Nelly wird die Praxis über die Inanspruchnahme unterrichten und ihr, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird die Praxis Nelly unverzüglich alle ihr verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.
10.1 Falls im Angebot vereinbart, stellt Nelly der Praxis für die Vertragsdauer ein oder mehrere Point of Sale (POS)-Terminals zur Verfügung, um vor-Ort Bezahlungen für Patienten. Hierfür zahlt die Praxis die im Angebot festgelegte Mietgebühr.
10.2 Für die Nutzung des POS-Terminals ist der Abschluss eines Vertrags über einen Account zwischen Praxis und dem Zahlungsdienstleister Adyen erforderlich (Ziffer 9.3). Für die Nutzung des POS-Terminals gelten insoweit die jeweiligen Bedingungen von Adyen, die zwischen der Praxis und Adyen vereinbart sind.
10.3 Im Übrigen gilt für die Überlassung des POS-Terminals von Nelly an die Praxis Abschnitt 8 dieser Nutzungsbedingungen entsprechend.
11.1 Allein die Praxis ist für die Richtigkeit der an Nelly übermittelten und in die Plattform eingespeisten Praxisinhalte und sonstigen Daten verantwortlich. Dies gilt insbesondere auch für sämtliche Daten, die die Praxis zur Rechnungserstellung an Nelly übermittelt.
11.2 Bei Fehlerhaftigkeit der Praxisinhalte oder sonstigen Daten informiert die Praxis Nelly hierüber unverzüglich.
11.3 Ebenso informiert die Praxis Nelly unverzüglich über Mängel und Fehlfunktionen der Plattform und erläutert die näheren Umstände. Nelly wird Mängel sodann innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen. Nelly ist berechtigt, Mängel durch eine Workaround-Lösung zu beheben, wenn die Mangelursache selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und die Nutzbarkeit der Plattform nicht erheblich beeinträchtigt ist.
12.1 Nelly stellt die im Angebot genannten Leistungen während der vereinbarten Betriebszeiten zur Verfügung. Soweit nicht im Angebot ausdrücklich anderweitig vereinbart, sind die Betriebszeiten 8:00 bis 18:00 Uhr MEZ bzw. MESZ an allen Kalendertagen mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen, bundesweiten gesetzlichen Feiertagen sowie mit Ausnahme des 24. und 31. Dezembers jeden Jahres.
12.2 Nelly gewährt eine technische Mindest-Verfügbarkeit der Plattform von 95 % während der Betriebszeiten. Die Verfügbarkeit, ausgedrückt als Prozentsatz, wird wie folgt berechnet:
Gesamtzahl der Betriebszeitminuten in einem Kalendermonat minus der Gesamtzahl der Ausfall-Minuten während der Betriebszeit in demselben Kalendermonat dividiert durch die Gesamtzahl der Betriebszeitminuten in demselben Kalendermonat.
12.3 Serviceunterbrechungen werden spätestens innerhalb einer Woche von Nelly behoben.
12.4 Nelly weist die Praxis darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Plattform entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von Nelly liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von Nelly handeln, von Nelly nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die von der Praxis genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von Nelly haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von Nelly erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen und findet für die gewährleistete Mindest-Verfügbarkeit der Plattform keine Berücksichtigung.
12.1 Soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist, beträgt die Laufzeit des Nutzungsvertrages zunächst sechs Monate nach Vertragsschluss. Der Nutzungsvertrag verlängert sich hiernach und jedes weitere Mal, sofern er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit rechtzeitig gekündigt wird, um weitere zwölf Monate.
13.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch Nelly liegt insbesondere vor, wenn unberechtigte Dritte Zugriff auf die Plattform erhalten und die Praxis oder ihre Nutzer dies zu vertreten haben.
13.3 Kündigungen bedürfen der Textform.
14.1 Die von der Praxis zu zahlende Vergütung ist im Angebot festgelegt. Die im Angebot dargestellten Preise richten sich jeweils nach der vereinbarten Anzahl der Ärzte je Standort der Praxis. Verfügt eine Praxis über mehrere Standorte, wird jeder Standort abhängig von der für diesen Standort vereinbarten Anzahl Ärzte abgerechnet. Die Erhöhung oder Verringerung der vereinbarten Ärzte- bzw. Standorte bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Nutzt die Praxis die Nelly-Leistungen an einem nicht vereinbarten Standort, gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung für diesen Standort entsprechend.
14.2 Sämtliche im Angebot oder in diesen Nutzungsbedingungen genannten Vergütungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
14.3 Soweit nicht im Angebot ausdrücklich anderweitig vereinbart, ist die Vergütung binnen dreißig Tagen nach der Rechnungsstellung durch Nelly zur Zahlung fällig.
14.4 Verzögert die Praxis die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist Nell nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Plattform berechtigt. Der Vergütungsanspruch von Nelly bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Plattform wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn Nelly ein Recht zur außerordentlichen Kündigung hat.
14.5 Der Anspruch von Nelly auf die Vergütung entsteht am Tag nach Einweisung der Praxis in die vereinbarten Leistungen und ist unabhängig davon, ob die Praxis die vereinbarten Leistungen tatsächlich in Anspruch nimmt oder nutzt.
14.6 Die Vergütung für einzelne Module, insbesondere Zahlungsabwicklung und POS-Terminals, kann ganz oder teilweise durch den Einbehalt des entsprechenden Betrages im Rahmen einer mittels der entsprechenden Module geleisteten Transaktion durch den Zahlungsabwickler oder Nelly erfolgen.
15.1 Nelly räumt der Praxis das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Plattform während der Dauer des Nutzungsvertrags für den im Nutzervertrag vorgesehenen Zweck und mit der im Angebot festgelegten Nutzeranzahl zu nutzen.
15.2 Die Praxis räumt Nelly die für die bestimmungsgemäße Nutzung der Plattform (insbesondere für die Bereitstellung der im Angebot festgelegten Funktionen) erforderlichen, unentgeltlichen, nicht-ausschließlichen, nicht unterlizenzierbaren und nicht übertragbaren Nutzungsrechte an allen Praxisinhalten ein, insbesondere, soweit erforderlich, das Vervielfältigungsrecht, das Bearbeitungsrecht, das Recht zur Onlinebereithaltung, -übertragung und -wiedergabe sowie das Datenbank- und Archivierungsrecht.
15.3 Nelly bleibt es vorbehalten, nicht personenbezogene Daten der Praxis und ihrer Nutzer zu aggregieren und in dieser Form zum Zwecke der bedarfsgerechten Gestaltung, der Weiterentwicklung und der Optimierung der Plattform sowie der Erbringung der nach dem Vertrag geschuldeten Leistung zu verwenden.
15.4 Die im Modul Patientenaufklärung zur Verfügung gestellten Patientenaufklärungsformulare sind urheberrechtlich geschützt. Darüber hinaus sind Rechte an den zur Verfügung gestellten Patientenaufklärungsformulare an im Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch unbekannten Nutzungsarten geschützt. Jegliche Vervielfältigung, Änderung oder Bearbeitung (auch auszugsweise) auf mechanischem, digitalem oder sonstigem Wege ist untersagt. Weiter sind auch untersagt, die Veröffentlichung und Verbreitung in digitaler oder analoger Form auf Bild- Daten- und Tonträger aller Art und diese ihrerseits zu vervielfältigen und zu verbreiten. Das Auslesen von Daten aus der Plattform mit technischen Hilfsmitteln oder das Speichern der Inhalte in Datenbanksystemen ist nicht gestattet.
16.1 Nelly bietet der Praxis im Modul Patientenaufklärung in Form von EDV-gestützten Lösungen (Software) Patientenaufklärungsformulare für Ärzte an. Diese dienen lediglich der begleitenden Unterstützung des in jedem Fall vom Aufklärungspflichtigen zu führenden, individuellen und gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des § 630e BGB, zu erfüllenden Aufklärungsgesprächs und können dieses nicht ersetzen.
16.2 Nelly verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Patientenaufklärungsformulare einmal jährlich auf ihre fachliche und inhaltliche Richtigkeit hin zu überprüfen oder überprüfen zu lassen sowie dem Vertragspartner, sofern nach Maßgabe der Prüfung erforderlich, neue bzw. aktualisierte Fassungen der Patientenaufklärungsformulare zur Verfügung zu stellen.
16.3 Die Verantwortung für eine vollständige, zutreffende und die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des § 630e BGB, zu erfüllende Patientenaufklärung verbleibt auch bei der Verwendung der Patientenaufklärungsformulare im Übrigen ausschließlich beim gesetzlichen Aufklärungspflichtigen. Eine vollständige oder teilweise Übertragung der entsprechenden Pflichten auf Nelly erfolgt nicht. Die Praxis und der Aufklärungspflichtige werden darauf hingewiesen, dass gesetzlicher Inhalt und Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht einem ständigen Wandel unterliegen, insbesondere durch die rechtlichen und fachlichen Anforderungen an die Aufklärungspflicht, und neue fachliche Erkenntnisse, die eine erweiterte Aufklärung erfordern können (z. B. über neu oder neu erkannte Behandlungsrisiken und neue Behandlungsmethoden).
16.4 Die in den Patientenaufklärungsformularen verwendeten Häufigkeitsangaben wie beispielsweise „häufig“, „selten“ u.ä. für die dabei genannten Komplikationen/Risiken geben nur eine allgemeine Einschätzung der Urheber der Patientenaufklärungsformulare zum Zeitpunkt deren Erstellung wieder, die sich auf einen lege artis durchgeführten ärztlichen Eingriff beziehen. Sie entsprechen unter anderem nicht den statistischen Angaben zu Nebenwirkungen von Arzneimitteln in Beipackzetteln. Bei Häufigkeitsangaben muss der Arzt im Aufklärungsgespräch die individuellen Besonderheiten des Patienten stets berücksichtigen.
16.5 Patientenaufklärungsformulare von Nelly sind zur ausschließlichen Verwendung in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt.
16.6. Das Recht zur Nutzung der von Nelly zur Verfügung gestellten Patientenaufklärungsformulare erlischt nach der auf ihnen ausgewiesenen Nutzungsdauer, spätestens jedoch mit Erlöschen des zwischen Nelly und der Praxis bestehenden Vertrages über deren Nutzung. Die Praxis verpflichtet sich nach Ablauf der Nutzungsrechte sämtliche in ihrem Besitz befindlichen physischen oder digitalen Kopien der Muster-Patientenaufklärungsformulare zu löschen bzw. zu vernichten.
17.1 Soweit Nelly der Praxis Zugang zu Websites, APIs, Datenbanken oder sonstigen Infrastrukturen Dritter ermöglicht, ist Nelly weder für deren Verfügbarkeit noch für hierüber bezogene Inhalte (insbesondere Inhalt oder Qualität von Daten) verantwortlich. Eine Haftung von Nelly für hieraus entstehende Schäden der Praxis ist daher, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
17.2 Nelly haftet für Schäden, soweit diese vorsätzlich oder grob fahrlässig von Nelly verursacht wurden oder aus Nellys Verletzung von Pflichten resultieren, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Praxis vertrauen darf, sog. vertragswesentliche Pflichten. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von Nelly für vertragswesentliche Pflichten der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
17.3 Im Übrigen ist die Haftung von Nelly unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn Nelly haftet aufgrund Gesetzes zwingend, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien durch Nelly erfolgen grundsätzlich nur schriftlich und werden als solche bezeichnet.
17.4 Die Haftungsbeschränkungen der vorstehenden Absätze gelten auch bei Ansprüchen gegen gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte, Mitarbeiter und Beauftragte sowie sonstige Erfüllungsgehilfen von Nelly.
18.1 Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art, die ihnen bei der Durchführung des Nutzungsvertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht gegenüber solchen Personen, die zur Kenntnisnahme befugt und gesetzlich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder wenn die andere Partei der Offenlegung zugestimmt hat.
18.2 Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Praxisinhalte, Unterlagen, Angaben, Daten und Informationen, die als vertraulich bezeichnet oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. Der Begriff vertrauliche Informationen umfasst nicht solche Informationen, die (i) gemeinfrei bzw. allgemein zugänglich sind oder werden (es sei denn, aufgrund einer Verletzung dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei oder einem ihrer Repräsentanten); (ii) sich bereits rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitspflicht in dem Besitz der empfangende Partei befunden hatten, bevor sie sie von der offenlegenden Partei erhalten hat; oder (iii) von einem Dritten erhalten wurden, der berechtigt ist, diese Informationen uneingeschränkt offenzulegen.
18.3 Ist eine Partei verpflichtet, einer öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen der anderen Partei im vorgenannten Sinne zugänglich zu machen, so ist sie hierzu berechtigt; die andere Partei ist unverzüglich und möglichst noch vor Herausgabe der Informationen an die öffentliche Stelle zu informieren.
18.4 Die Rechte und Pflichten dieser Ziff. 15 werden von einer Beendigung dieses Vertrags nicht berührt.
19.1 Nelly kennt und beachtet den besonderen Schutzbedarf von Patientendaten. Nelly behandelt personenbezogene Daten (insbesondere Patientendaten) deshalb vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Für den Schutz personenbezogener Daten gilt die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung in Anlage 1.
19.2 Die Praxis ist verantwortlich für die Einholung der erforderlichen Einwilligungserklärungen der Nutzer der Plattform und ihrer Patienten zur Verarbeitung personenbezogener Daten über die Plattform.
19.3 Nelly ergreift technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten gegen unbefugten Zugriff und zur täglichen Datensicherung. Einzelheiten ergeben sich aus der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung in Anlage 1.
19.4 Bei Beendigung des Nutzungsvertrags wird Nelly nach Wahl der Praxis alle personenbezogenen Daten löschen oder an die Praxis herausgeben und die vorhandenen Kopien der Daten unwiderruflich löschen.
20.1 Die Abtretung der Rechte und Pflichten der Praxis aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Nelly zulässig.
20.2 Nelly ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.
21.1 Die Bestimmungen des Nutzungsvertrags ersetzen alle mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Änderungen oder Ergänzungen des Nutzungsvertrags – inklusive dieser Textformklausel – und ihrer Anlagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von individuellen Vertragsabreden (§ 305b BGB) bleibt unberührt.
21.2 Der Nutzungsvertrag unterliegt in Anwendung und Auslegung ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen.
21.3 Für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag wird, soweit gesetzlich zulässig, Berlin als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
21.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die, soweit rechtlich zulässig, nach Ort, Zeit, Maß und Geltungsbereich wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war. Dies gilt entsprechend im Fall von unbeabsichtigten Lücken in diesem Vertrag. Diese salvatorische Klausel ist keine bloße Beweislastumkehr, sondern bedingt § 139 BGB insgesamt ab.
Die folgenden Nutzungsbedingungen für Nelly Solutions gelten für Verträge, die ab dem 01.04.2024 geschlossen worden sind. Im unteren Abschnitt dieser Seite finden sich jene Nutzungsbedingungen für Verträge, die vor dem ... abgeschlossen wurden.
(nachfolgend "Nutzungsbedingungen")
1. Geltungsbereich
1.1 Dies sind die Nutzungsbedingungen der Nelly Solutions GmbH, (nachfolgend „Nelly“). Sie regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Nelly und Nutzern, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses juristische Person des öffentlichen Recht oder Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind (nachfolgend „Praxen“), die die Nelly Solutions Software (nachfolgend „Plattform“) nutzen möchten und die mit Nelly einen entsprechenden Nutzungsvertrag schließen (nachfolgend „Nutzungsvertrag“). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Unter dem Unternehmerbegriff nach diesen Nutzungsbedingungen fallen ausdrücklich auch niedergelassene, die Ärzte, die in Ausübung ihrer freiberuflichen Tätigkeit handeln.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Praxen werden nur Vertragsbestandteil, soweit Nelly ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn Nelly in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Praxis mit der Leistungsausführung beginnt.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Nelly bietet die Plattform als cloudbasierte Software-as-a-Service-Lösung für Praxen an. Über die Plattform können Praxen wie im Einzelnen in Ziffer 4 beschrieben
3. Vertragsschluss
3.1 Nelly übermittelt der Praxis ein Angebot über die Nutzung der Plattform (nachfolgend „Angebot“). Das Angebot definiert insbesondere die vereinbarten Module sowie die von der Praxis zu zahlende Vergütung und ist ohne Unterzeichnung durch Nelly wirksam.
3.2 Der kostenpflichtige Nutzungsvertrag zwischen Nelly und der Praxis kommt zustande, wenn das von der Praxis unterzeichnete Angebot Nelly zugeht. Soweit nicht abweichend im Angebot vorgesehen, ist Nelly an das Angebot nur für einen Zeitraum von vier Wochen gebunden.
3.3 Im Fall von Widersprüchen gehen die Vereinbarungen der Parteien im Angebot diesen Nutzungsbedingungen vor.
4. Funktionen der Plattform und Module
4.1 Nelly ermöglicht der Praxis Zugriff auf das Patienten- und Praxisportal (https://app.gonelly.de) einschließlich der im Angebot ausgewählten Module zu den im Angebot dargestellten Konditionen.
4.2 Soweit die Parteien im Nutzungsvertrag keine abweichende Regelung vornehmen, umfassen die genannten Module die folgenden Funktionen:
(a) Modul Anamnese:
(b) Modul Variable Dokumente:
(c) Modul Zahlungsabwicklung im Auftrag der Praxis:
(d) Modul Rechnungsversand:
(e) Modul Aufklärungsbögen
Bereitstellung digitaler Aufklärungsbögen zur Unterstützung des medizinischen Aufklärungsgespräches von Patienten hinsichtlich vereinbarter Fachgebiete
(f) Modul Patientreview 5/5
(g) Modul POS Terminal
4.3 In Modulen können Nutzer teilweise eigene Praxisinhalte auf der Plattform hochladen bzw. erstellen und anhand übermittelter und/ oder von Nelly erhobener Daten und Signaturen der Patienten gemäß Ziffern 5, 6 oder 7 vervollständigen. Anschließend können Nutzer die Dokumente über die Plattform verwalten und archivieren.
4.4 Weitere Leistungen sind von Nelly nicht geschuldet. Insbesondere ist Nelly nicht zu einer Prüfung verpflichtet, ob die von der Praxis beabsichtigte Verwendung der Praxisinhalte für eigene Zwecke der Praxis rechtmäßig ist.
4.5 Nelly ist berechtigt, den Inhalt seiner Leistungen, insbesondere der Plattform im Rahmen von technologischen, nutzeroberflächenbezogenen oder inhaltlichen Weiterentwicklungen zu verändern und anzupassen, sofern die vereinbarten Funktionalitäten hierdurch nicht eingeschränkt oder beeinträchtigt werden.
4.6 Aufgrund der Durchführung von notwendigen Wartungsarbeiten und Verbesserungen kann es vorkommen, dass die Plattform, einzelne Module oder einzelne Funktionen kurzzeitig nicht zur Verfügung stehen. Nelly berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen der Praxis, insbesondere durch rechtzeitige Vorabinformation. Der Anspruch auf Nutzung der Plattform besteht nur nach dem aktuellen Stand der Technik und der in Ziffer 11 genannten Verfügbarkeit.
5. Zugang zur Plattform
5.1 Der Zugriff auf die Plattform erfolgt per Internet-Browser. Die Praxis hat selbst für eine ausreichende Internetanbindung zu sorgen. Die Praxis ist für die Einhaltung der für die Nutzung der Plattform erforderlichen Systemvoraussetzungen verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf ein aktuelles Betriebssystem und Browser.
5.2 Die Anzahl der zugriffsberechtigten Nutzer innerhalb der Praxis kann im Angebot festgelegt werden. Die Praxis darf den Zugriff auf die Plattform nur Personen einräumen, die bei der Praxis beschäftigt sind, Zeitarbeit eingeschlossen. Die Praxis hat die ihr zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun.
5.3 Möchte die Praxis Personen außerhalb ihrer Organisation Zugriff auf die Plattform einräumen (nachfolgend „externe Nutzer“), muss sie zuvor Nellys ausdrückliche Zustimmung in Textform einholen. Die Zustimmung für im Angebot genannte externe Nutzer gilt als erteilt. Externe Nutzer können die Funktionen der Plattform in gleicher Weise wie praxisinterne Nutzer nutzen. Sie gelten als Erfüllungsgehilfen der Praxis im Sinne von § 278 BGB. Die Praxis wird Nelly von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die diese Dritten aufgrund von Verletzungen vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Nutzungsvertrags gegenüber Nelly geltend machen, sofern externe Nutzer diese Verletzungen zu vertreten haben.
5.4 Nelly kann den Zugriff der Praxis auf die Plattform vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Praxis gesetzliche Vorschriften oder die Pflichten aus diesem Vertrag verletzt oder mit der Zahlung einer Vergütung in Verzug ist. Nelly wird bei der Entscheidung über eine Sperre die berechtigten Interessen der Praxis berücksichtigen, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Praxis den Verstoß nicht verschuldet hat. Die Praxis bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Nelly wird die Sperre aufheben, sobald der Verstoß oder der Zahlungsverzug beendet ist.
6. Praxisinhalte und Daten
6.1 Nutzer können Praxisinhalte (hierzu zählen insbesondere Praxisdokumente, Praxisdaten sowie Patientendaten) auf die Plattform hochladen und auf der Plattform nutzen und bearbeiten.
6.2 Die Praxis räumt Nelly für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von der Praxis hochgeladenen Praxisinhalte verwenden, vervielfältigen bzw. verändern zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist.
6.3 Die Praxis für sämtliche von ihr oder ihrer zugriffberechtigten Nutzer verwendeten und verarbeiteten Praxisinhalte sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Nelly nimmt von hochgeladenen Praxisinhalten in der Regel keine Kenntnis und prüft die genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.
6.4 Die Praxis verpflichtet sich, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Plattform zu nutzen.
6.5 Die Praxis verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, Nelly von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls Nelly von Dritten infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen der Praxis in Anspruch genommen wird. Nelly wird die Praxis über die Inanspruchnahme unterrichten und ihr, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird die Praxis Nelly unverzüglich alle ihr verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.
7. Digitale Signaturen und Patientendaten
7.1 Die Praxis hat über eine Funktion der Plattform die Option, Unterschriften ihrer Patienten auf bestimmten Dokumenten als digitale Signaturen einzuholen. In diesem Fall tritt Nelly im Auftrag der Praxis in direkten Kontakt mit dem jeweiligen Patienten. Die Kontaktaufnahme erfolgt über die von der Praxis übermittelten Kontaktdaten des Patienten oder durch den Patienten selbst. Die Praxis gewährleistet, dass die Kontaktaufnahme durch Nelly und die vertragsgemäße Einholung der Signaturen durch Nelly keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere für datenschutzrechtliche Vorgaben.
7.2 Nelly garantiert, dass Nelly der Praxis bei Bedarf in Bezug auf von Nelly auf Grundlage des Nutzungsvertrags eingeholte digitale Signatur Nutzerdaten bereitstellen kann, mithilfe derer eindeutig ermittelt werden kann, welche Person die jeweilige digitale Signatur angefertigt hat. Sollte eine Ermittlung der Person nicht möglich sein, ersetzt Nelly der Praxis den der Praxis hieraus entstandenen Schaden. Ausgenommen hiervon sind Signaturen, die basierend auf Rufnummern erstellt wurden, die nicht aus der EU oder den Vereinigten Staaten stammen.
7.3 Die Praxis nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass über die Plattform von Nelly eingeholte digitale Signaturen der Textform gem. § 126b BGB entsprechen. Eine qualifizierte elektronische Signatur im Sinne des § 126a Abs. 1 BGB wird nicht angeboten. Bestimmte Dokumente können besonderen gesetzlichen oder vertraglichen Formerfordernissen unterliegen. Nelly ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob ein bestimmtes Dokument auf elektronischem Wege rechtmäßig signiert werden kann, d.h. insbesondere ob das Dokument einem gesetzlichen oder vertraglichen Formerfordernis unterliegt, das der digitalen Signatur über die Plattform von Nelly entgegensteht. Insoweit Nelly Informationen zur digitalen Signatur bereitstellt, dient dies allein allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
7.4 Die Praxis ist allein dafür verantwortlich, die Gültigkeit und Rechtmäßigkeit der digitalen Signatur für ihre eigenen Zwecke zu überprüfen, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der für sie geltenden Gesetze und Berufsordnungen.
8. Tablets
8.1 Falls im Angebot vereinbart, stellt Nelly der Praxis für die Vertragsdauer Tablets zur Verfügung, auf denen Patienten der Praxis, die über kein Smartphone verfügen, die Patientenaufnahme durchführen können. Hierfür zahlt die Praxis die im Angebot festgelegte Mietgebühr.
8.2 Zur Verfügung gestellte Tablets sind grundsätzlich am Standort der Praxis zu nutzen. Eine Verwendung der Tablets an einem anderen Ort, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Nelly. Nelly wird die Erlaubnis nicht verweigern, wenn keine angemessenen Gründe entgegenstehen.
8.3 Es obliegt der Praxis, die für die Installation und den Betrieb der Tablets notwendigen Voraussetzungen auf eigene Kosten bereitzustellen.
8.4 Die Praxis ist verpflichtet, die Tablets innerhalb von einer Woche nach dem Ende der Vertragslaufzeit auf eigene Kosten an Nelly zurückzusenden.
8.5 Falls die Praxis feststellt, dass ein Tablet nicht ordnungsgemäß funktioniert, ist die Praxis verpflichtet, Nelly hierüber unverzüglich in Textform zu informieren. Auf Anforderung von Nelly ist die Praxis zudem verpflichtet, in einem solchen Fall ein Tablet auf Kosten von Nelly an Nelly zurückzusenden.
8.6 Im Falle einer Beschädigung oder Funktionseinschränkung des Tablets ist Nelly berechtigt einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 30 zu berechnen., Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt Nelly vorbehalten; der Praxis bleibt der Nachweis keines oder eines geringeren Schadens unbenommen.
9. Zahlungsabwicklung
9.1 Im Rahmen des Moduls Zahlungsabwicklung, ermöglicht Nelly die Abrechnung und Zahlungsabwicklung durchgeführter Behandlungen gegenüber Privatpatienten und selbstzahlenden Patienten. Zur Erhebung der Zahlungsdaten tritt Nelly über die Plattform in direkten Kontakt mit dem jeweiligen Patienten im Auftrag der Praxis. Die Kontaktaufnahme erfolgt über die von der Praxis übermittelten Kontaktdaten des Patienten oder durch den Patienten selbst.
9.2 Die Erstellung der Rechnung erfolgt auf die im Angebot festgelegte Art wahlweise:
(a) manuell durch die Praxis über die Plattform oder das Praxismanagementsystem der Praxis, welches über eine Schnittstelle mit der Plattform verknüpft ist;
(b) durch Nelly im Namen und im Einzelauftrag der Praxis oder
(c) durch Nelly im Namen und im Auftrag der Praxis über eine Schnittstelle, die automatisiert regelmäßig Rechnungsdaten an Nelly übermittelt.
In allen Fällen erstellt Nelly die Rechnungen durch eine Plattformfunktion und stellt diese im Auftrag der Praxis dem Patienten zu.
9.3 Zur Zahlungsabwicklung bindet Nelly den Zahlungsdienstleister Adyen N.V. German Branch Jägerstraße 27 10117 Berlin ("Adyen“) ein. Sämtliche mit der Zahlungsabwicklung verbundenen Leistungen erfolgen im Auftrag der Praxis. Voraussetzung für die Durchführung der Zahlungsabwicklung ist, dass die Praxis einen Vertrag über einen Account mit Adyen schließt, wie im Angebot festgelegt. Die Zahlungsabwicklung durch den Zahlungsdienstleister erfolgt nach Vereinbarung mit der Praxis entweder durch
a) einen Zahlungsauftrag seitens des Patienten über die Plattform mittels einer der zur Verfügung gestellten Zahlungsmethoden,
b) durch Abbuchung seitens der Praxis über die Plattform mittels pre-autorisierter Zahlungsmethoden des Patienten oder
c) durch Zahlung seitens des Patienten in der Praxis mittels eines zur Verfügung gestellten Kartenlesegerätes (Ziffer 10).
9.4 Der Patient zahlt den Rechnungsbetrag direkt an Adyen. Hierfür stehen dem Patienten die im Angebot festgelegten Zahlungsmethoden zur Verfügung. Adyen leitet den eingegangenen Zahlungsbetrag abzüglich der im Angebot spezifizierten Abrechnungsgebühren an die Praxis weiter. Nelly hat zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf den vom Patienten gezahlten Rechnungsbetrag.
9.5 Nelly stellt der Praxis auf der Plattform ein Portal zur Verwaltung und Überwachung der von Adyen angebotenen Dienste bereit. Über das Portal hat die Praxis Zugriff auf eingegangene Zahlungen, vorgenommene Bankauszahlungen sowie fällige Nutzungsgebühren.
9.6 Nelly bietet über die Integration auf der Plattform die Möglichkeit der Nutzung der Dienste von Adyen, wird aber nicht selbst Partei des Vertragsverhältnisses zwischen Adyen und der Praxis und übernimmt auch sonst keine Verantwortung für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen. Insoweit kann Nelly auch keine Verantwortung für die Verfügbarkeit und Funktionalität der von Adyen angebotenen Dienste übernehmen.
9.7 Die Praxis verpflichtet sich, Nelly von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich Bußgelder sowie möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste von Adyen durch die Praxis geltend gemacht werden, freizustellen, soweit nicht Nelly hierfür ein Verschulden trifft. Nelly wird die Praxis über die Inanspruchnahme unterrichten und ihr, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird die Praxis Nelly unverzüglich alle ihr verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.
10. POS-Terminals
10.1 Falls im Angebot vereinbart, stellt Nelly der Praxis für die Vertragsdauer ein oder mehrere Point of Sale (POS)-Terminals zur Verfügung, um vor-Ort Bezahlungen für Patienten. Hierfür zahlt die Praxis die im Angebot festgelegte Mietgebühr.
10.2 Für die Nutzung des POS-Terminals ist der Abschluss eines Vertrags über einen Account zwischen Praxis und dem Zahlungsdienstleister Adyen erforderlich (Ziffer 9.3). Für die Nutzung des POS-Terminals gelten insoweit die jeweiligen Bedingungen von Adyen, die zwischen der Praxis und Adyen vereinbart sind.
10.3 Im Übrigen gilt für die Überlassung des POS-Terminals von Nelly an die Praxis Abschnitt 8 dieser Nutzungsbedingungen entsprechend.
11. Mitwirkung der Praxis
11.1 Allein die Praxis ist für die Richtigkeit der an Nelly übermittelten und in die Plattform eingespeisten Praxisinhalte und sonstigen Daten verantwortlich. Dies gilt insbesondere auch für sämtliche Daten, die die Praxis zur Rechnungserstellung an Nelly übermittelt.
11.2 Bei Fehlerhaftigkeit der Praxisinhalte oder sonstigen Daten informiert die Praxis Nelly hierüber unverzüglich.
11.3 Ebenso informiert die Praxis Nelly unverzüglich über Mängel und Fehlfunktionen der Plattform und erläutert die näheren Umstände. Nelly wird Mängel sodann innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen. Nelly ist berechtigt, Mängel durch eine Workaround-Lösung zu beheben, wenn die Mangelursache selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und die Nutzbarkeit der Plattform nicht erheblich beeinträchtigt ist.
12. Verfügbarkeit
12.1 Nelly stellt die im Angebot genannten Leistungen während der vereinbarten Betriebszeiten zur Verfügung. Soweit nicht im Angebot ausdrücklich anderweitig vereinbart, sind die Betriebszeiten 8:00 bis 18:00 Uhr MEZ bzw. MESZ an allen Kalendertagen mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen, bundesweiten gesetzlichen Feiertagen sowie mit Ausnahme des 24. und 31. Dezembers jeden Jahres.
12.2 Nelly gewährt eine technische Mindest-Verfügbarkeit der Plattform von 95 % während der Betriebszeiten. Die Verfügbarkeit, ausgedrückt als Prozentsatz, wird wie folgt berechnet:
Gesamtzahl der Betriebszeitminuten in einem Kalendermonat minus der Gesamtzahl der Ausfall-Minuten während der Betriebszeit in demselben Kalendermonat dividiert durch die Gesamtzahl der Betriebszeitminuten in demselben Kalendermonat.
12.3 Serviceunterbrechungen werden spätestens innerhalb einer Woche von Nelly behoben.
12.4 Nelly weist die Praxis darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Plattform entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von Nelly liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von Nelly handeln, von Nelly nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die von der Praxis genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von Nelly haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von Nelly erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen und findet für die gewährleistete Mindest-Verfügbarkeit der Plattform keine Berücksichtigung.
13. Vertragsdauer
12.1 Soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist, beträgt die Laufzeit des Nutzungsvertrages zunächst sechs Monate nach Vertragsschluss. Der Nutzungsvertrag verlängert sich hiernach und jedes weitere Mal, sofern er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit rechtzeitig gekündigt wird, um weitere zwölf Monate.
13.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch Nelly liegt insbesondere vor, wenn unberechtigte Dritte Zugriff auf die Plattform erhalten und die Praxis oder ihre Nutzer dies zu vertreten haben.
13.3 Kündigungen bedürfen der Textform.
14. Vergütung
14.1 Die von der Praxis zu zahlende Vergütung ist im Angebot festgelegt. Die im Angebot dargestellten Preise richten sich jeweils nach der vereinbarten Anzahl der Ärzte je Standort der Praxis. Verfügt eine Praxis über mehrere Standorte, wird jeder Standort abhängig von der für diesen Standort vereinbarten Anzahl Ärzte abgerechnet. Die Erhöhung oder Verringerung der vereinbarten Ärzte- bzw. Standorte bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Nutzt die Praxis die Nelly-Leistungen an einem nicht vereinbarten Standort, gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung für diesen Standort entsprechend.
14.2 Sämtliche im Angebot oder in diesen Nutzungsbedingungen genannten Vergütungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
14.3 Soweit nicht im Angebot ausdrücklich anderweitig vereinbart, ist die Vergütung binnen dreißig Tagen nach der Rechnungsstellung durch Nelly zur Zahlung fällig.
14.4 Verzögert die Praxis die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist Nell nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Plattform berechtigt. Der Vergütungsanspruch von Nelly bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Plattform wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn Nelly ein Recht zur außerordentlichen Kündigung hat.
14.5 Der Anspruch von Nelly auf die Vergütung entsteht am Tag nach Einweisung der Praxis in die vereinbarten Leistungen und ist unabhängig davon, ob die Praxis die vereinbarten Leistungen tatsächlich in Anspruch nimmt oder nutzt.
14.6 Die Vergütung für einzelne Module, insbesondere Zahlungsabwicklung und POS-Terminals, kann ganz oder teilweise durch den Einbehalt des entsprechenden Betrages im Rahmen einer mittels der entsprechenden Module geleisteten Transaktion durch den Zahlungsabwickler oder Nelly erfolgen.
15. Nutzungsrechte
15.1 Nelly räumt der Praxis das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Plattform während der Dauer des Nutzungsvertrags für den im Nutzervertrag vorgesehenen Zweck und mit der im Angebot festgelegten Nutzeranzahl zu nutzen.
15.2 Die Praxis räumt Nelly die für die bestimmungsgemäße Nutzung der Plattform (insbesondere für die Bereitstellung der im Angebot festgelegten Funktionen) erforderlichen, unentgeltlichen, nicht-ausschließlichen, nicht unterlizenzierbaren und nicht übertragbaren Nutzungsrechte an allen Praxisinhalten ein, insbesondere, soweit erforderlich, das Vervielfältigungsrecht, das Bearbeitungsrecht, das Recht zur Onlinebereithaltung, -übertragung und -wiedergabe sowie das Datenbank- und Archivierungsrecht.
15.3 Nelly bleibt es vorbehalten, nicht personenbezogene Daten der Praxis und ihrer Nutzer zu aggregieren und in dieser Form zum Zwecke der bedarfsgerechten Gestaltung, der Weiterentwicklung und der Optimierung der Plattform sowie der Erbringung der nach dem Vertrag geschuldeten Leistung zu verwenden.
15.4 Die im Modul Patientenaufklärung zur Verfügung gestellten Patientenaufklärungsformulare sind urheberrechtlich geschützt. Darüber hinaus sind Rechte an den zur Verfügung gestellten Patientenaufklärungsformulare an im Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch unbekannten Nutzungsarten geschützt. Jegliche Vervielfältigung, Änderung oder Bearbeitung (auch auszugsweise) auf mechanischem, digitalem oder sonstigem Wege ist untersagt. Weiter sind auch untersagt, die Veröffentlichung und Verbreitung in digitaler oder analoger Form auf Bild- Daten- und Tonträger aller Art und diese ihrerseits zu vervielfältigen und zu verbreiten. Das Auslesen von Daten aus der Plattform mit technischen Hilfsmitteln oder das Speichern der Inhalte in Datenbanksystemen ist nicht gestattet.
16. Hinweise zur Nutzung der Inhalte des Moduls Patientenaufklärung
16.1 Nelly bietet der Praxis im Modul Patientenaufklärung in Form von EDV-gestützten Lösungen (Software) Patientenaufklärungsformulare für Ärzte an. Diese dienen lediglich der begleitenden Unterstützung des in jedem Fall vom Aufklärungspflichtigen zu führenden, individuellen und gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des § 630e BGB, zu erfüllenden Aufklärungsgesprächs und können dieses nicht ersetzen.
16.2 Nelly verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Patientenaufklärungsformulare einmal jährlich auf ihre fachliche und inhaltliche Richtigkeit hin zu überprüfen oder überprüfen zu lassen sowie dem Vertragspartner, sofern nach Maßgabe der Prüfung erforderlich, neue bzw. aktualisierte Fassungen der Patientenaufklärungsformulare zur Verfügung zu stellen.
16.3 Die Verantwortung für eine vollständige, zutreffende und die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des § 630e BGB, zu erfüllende Patientenaufklärung verbleibt auch bei der Verwendung der Patientenaufklärungsformulare im Übrigen ausschließlich beim gesetzlichen Aufklärungspflichtigen. Eine vollständige oder teilweise Übertragung der entsprechenden Pflichten auf Nelly erfolgt nicht. Die Praxis und der Aufklärungspflichtige werden darauf hingewiesen, dass gesetzlicher Inhalt und Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht einem ständigen Wandel unterliegen, insbesondere durch die rechtlichen und fachlichen Anforderungen an die Aufklärungspflicht, und neue fachliche Erkenntnisse, die eine erweiterte Aufklärung erfordern können (z. B. über neu oder neu erkannte Behandlungsrisiken und neue Behandlungsmethoden).
16.4 Die in den Patientenaufklärungsformularen verwendeten Häufigkeitsangaben wie beispielsweise „häufig“, „selten“ u.ä. für die dabei genannten Komplikationen/Risiken geben nur eine allgemeine Einschätzung der Urheber der Patientenaufklärungsformulare zum Zeitpunkt deren Erstellung wieder, die sich auf einen lege artis durchgeführten ärztlichen Eingriff beziehen. Sie entsprechen unter anderem nicht den statistischen Angaben zu Nebenwirkungen von Arzneimitteln in Beipackzetteln. Bei Häufigkeitsangaben muss der Arzt im Aufklärungsgespräch die individuellen Besonderheiten des Patienten stets berücksichtigen.
16.5 Patientenaufklärungsformulare von Nelly sind zur ausschließlichen Verwendung in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt.
16.6. Das Recht zur Nutzung der von Nelly zur Verfügung gestellten Patientenaufklärungsformulare erlischt nach der auf ihnen ausgewiesenen Nutzungsdauer, spätestens jedoch mit Erlöschen des zwischen Nelly und der Praxis bestehenden Vertrages über deren Nutzung. Die Praxis verpflichtet sich nach Ablauf der Nutzungsrechte sämtliche in ihrem Besitz befindlichen physischen oder digitalen Kopien der Muster-Patientenaufklärungsformulare zu löschen bzw. zu vernichten.
17. Haftungsbeschränkung
17.1 Soweit Nelly der Praxis Zugang zu Websites, APIs, Datenbanken oder sonstigen Infrastrukturen Dritter ermöglicht, ist Nelly weder für deren Verfügbarkeit noch für hierüber bezogene Inhalte (insbesondere Inhalt oder Qualität von Daten) verantwortlich. Eine Haftung von Nelly für hieraus entstehende Schäden der Praxis ist daher, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
17.2 Nelly haftet für Schäden, soweit diese vorsätzlich oder grob fahrlässig von Nelly verursacht wurden oder aus Nellys Verletzung von Pflichten resultieren, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Praxis vertrauen darf, sog. vertragswesentliche Pflichten. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von Nelly für vertragswesentliche Pflichten der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
17.3 Im Übrigen ist die Haftung von Nelly unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn Nelly haftet aufgrund Gesetzes zwingend, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien durch Nelly erfolgen grundsätzlich nur schriftlich und werden als solche bezeichnet.
17.4 Die Haftungsbeschränkungen der vorstehenden Absätze gelten auch bei Ansprüchen gegen gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte, Mitarbeiter und Beauftragte sowie sonstige Erfüllungsgehilfen von Nelly.
18.Geheimhaltung
18.1 Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art, die ihnen bei der Durchführung des Nutzungsvertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht gegenüber solchen Personen, die zur Kenntnisnahme befugt und gesetzlich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder wenn die andere Partei der Offenlegung zugestimmt hat.
18.2 Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Praxisinhalte, Unterlagen, Angaben, Daten und Informationen, die als vertraulich bezeichnet oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. Der Begriff vertrauliche Informationen umfasst nicht solche Informationen, die (i) gemeinfrei bzw. allgemein zugänglich sind oder werden (es sei denn, aufgrund einer Verletzung dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei oder einem ihrer Repräsentanten); (ii) sich bereits rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitspflicht in dem Besitz der empfangende Partei befunden hatten, bevor sie sie von der offenlegenden Partei erhalten hat; oder (iii) von einem Dritten erhalten wurden, der berechtigt ist, diese Informationen uneingeschränkt offenzulegen.
18.3 Ist eine Partei verpflichtet, einer öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen der anderen Partei im vorgenannten Sinne zugänglich zu machen, so ist sie hierzu berechtigt; die andere Partei ist unverzüglich und möglichst noch vor Herausgabe der Informationen an die öffentliche Stelle zu informieren.
18.4 Die Rechte und Pflichten dieser Ziff. 15 werden von einer Beendigung dieses Vertrags nicht berührt.
19. Datenschutz
19.1 Nelly kennt und beachtet den besonderen Schutzbedarf von Patientendaten. Nelly behandelt personenbezogene Daten (insbesondere Patientendaten) deshalb vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Für den Schutz personenbezogener Daten gilt die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung in Anlage 1.
19.2 Die Praxis ist verantwortlich für die Einholung der erforderlichen Einwilligungserklärungen der Nutzer der Plattform und ihrer Patienten zur Verarbeitung personenbezogener Daten über die Plattform.
19.3 Nelly ergreift technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten gegen unbefugten Zugriff und zur täglichen Datensicherung. Einzelheiten ergeben sich aus der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung in Anlage 1.
19.4 Bei Beendigung des Nutzungsvertrags wird Nelly nach Wahl der Praxis alle personenbezogenen Daten löschen oder an die Praxis herausgeben und die vorhandenen Kopien der Daten unwiderruflich löschen.
20. Übertragung von Rechten und Pflichten
20.1 Die Abtretung der Rechte und Pflichten der Praxis aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Nelly zulässig.
20.2 Nelly ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.
21. Schlussbestimmungen
21.1 Die Bestimmungen des Nutzungsvertrags ersetzen alle mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Änderungen oder Ergänzungen des Nutzungsvertrags – inklusive dieser Textformklausel – und ihrer Anlagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von individuellen Vertragsabreden (§ 305b BGB) bleibt unberührt.
21.2 Der Nutzungsvertrag unterliegt in Anwendung und Auslegung ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen.
21.3 Für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag wird, soweit gesetzlich zulässig, Berlin als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
21.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die, soweit rechtlich zulässig, nach Ort, Zeit, Maß und Geltungsbereich wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war. Dies gilt entsprechend im Fall von unbeabsichtigten Lücken in diesem Vertrag. Diese salvatorische Klausel ist keine bloße Beweislastumkehr, sondern bedingt § 139 BGB insgesamt ab.
Die folgenden Nutzungsbedingungen für Nelly Solutions gelten für Verträge, die nach dem 08.09.2023 geschlossen worden sind. Im unteren Abschnitt dieser Seite finden sich jene allgemeine Nutzungsbedingungen für Verträge, die vor dem 08.09.2023 abgeschlossen wurden.
(nachfolgend "Nutzungsbedingungen")
1. Geltungsbereich
1.1 Dies sind die Nutzungsbedingungen der Nelly Solutions GmbH, (nachfolgend „Nelly“). Sie regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Nelly und Arztpraxen (nachfolgend „Praxen“), die die Nelly Solutions Software (nachfolgend „Plattform“) nutzen möchten und die mit Nelly einen entsprechenden Nutzungsvertrag schließen (nachfolgend „Nutzungsvertrag“).
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Praxen werden nur Vertragsbestandteil, soweit Nelly ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn Nelly in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Praxis mit der Leistungsausführung beginnt.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Nelly bietet die Plattform als cloudbasierte Software-as-a-Service-Lösung für Praxen an. Über die Plattform können Praxen
2.2 Nelly stellt den Praxen selbst keine Dokumente, Daten oder sonstigen Inhalte zur Verfügung, sondern bietet eine Softwarelösung zur Organisation und Bearbeitung von praxiseigenen Inhalten, die von Beschäftigten der Praxis (nachfolgend „Nutzer“) auf die Plattform hochgeladen werden können (nachfolgend „Praxisinhalte“)
2.3 Nelly beachtet in besonderer Weise den hohen Schutzbedarf von Patientendaten. Nelly behandelt personenbezogene Daten (insbesondere Patientendaten) deshalb vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie auf Grundlage der mit der Praxis geschlossenen Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung. Anlage 2 enthält weitere Vorgaben zum Schutz personenbezogener Daten, die von der Praxis beachtet werden müssen
3. Vertragsschluss
3.1 Nelly übermittelt der Praxis ein Angebot über die Nutzung der Plattform (nachfolgend „Angebot“). Das Angebot definiert insbesondere die Vertragslaufzeit sowie die von der Praxis zu zahlende Vergütung.
3.2 Der kostenpflichtige Nutzungsvertrag zwischen Nelly und der Praxis kommt zu Stande, wenn das von der Praxis unterzeichnete Angebot Nelly zugeht. Nelly bestätigt den Vertragsschluss daraufhin gegenüber der Praxis schriftlich oder per E-Mail.
4. Funktionen der Platform
4.1 Nelly ermöglicht der Praxis Zugriff auf die im Angebot ausgewählten Module.
4.2 Soweit die Parteien im Nutzungsvertrag keine abweichende Regelung vornehmen, umfassen die genannten Module die folgenden Funktionen:
(a) Modul Anamnese:
(b) Modul Variable Dokumente:
(c) Modul Zahlungsabwicklung, im Auftrag der Praxis:
(d) Modul Rechnungsversand:
4.3 In allen Modulen können Nutzer eigene Praxisinhalte auf der Plattform hochladen bzw. erstellen und anhand übermittelter und/ oder von Nelly erhobener Daten und Signaturen der Patienten gemäß Ziffern 6, 7 oder 8 vervollständigen. Anschließend können Nutzer die Dokumente über die Plattform verwalten und archivieren.
4.4 Weitere Leistungen sind von Nelly nicht geschuldet. Insbesondere ist Nelly nicht zu einer Prüfung verpflichtet, ob die von der Praxis beabsichtigte Verwendung der Praxisinhalte für eigene Zwecke der Praxis rechtmäßig ist.
4.5 Aufgrund der Durchführung von notwendigen Wartungsarbeiten und Verbesserungen kann es vorkommen, dass die Plattform oder einzelne Funktionen kurzzeitig nicht zur Verfügung stehen. Nelly berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen der Praxis, insbesondere durch rechtzeitige Vorabinformation. Der Anspruch auf Nutzung der Plattform besteht nur nach dem aktuellen Stand der Technik und der in Ziffer 10 genannten Verfügbarkeit.
5. Zugang zur Platform
5.1 Der Zugriff auf die Plattform erfolgt per Internet-Browser. Die Praxis hat selbst für eine ausreichende Internetanbindung zu sorgen. Die Praxis ist für die Einhaltung der für die Nutzung der Plattform erforderlichen Systemvoraussetzungen verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf ein aktuelles Betriebssystem und Browser.
5.2 Die Anzahl der zugriffsberechtigten Nutzer innerhalb der Praxis ist im Angebot festgelegt. Die Praxis darf den Zugriff auf die Plattform nur Personen einräumen, die bei der Praxis beschäftigt sind, Zeitarbeit eingeschlossen.
5.3 Möchte die Praxis Personen außerhalb ihrer Organisation Zugriff auf die Plattform einräumen (nachfolgend „externe Nutzer“), muss sie zuvor Nellys ausdrückliche Zustimmung in Textform einholen. Die Zustimmung für im Angebot genannte externe Nutzer gilt als erteilt. Externe Nutzer können die Funktionen der Plattform in gleicher Weise wie praxisinterne Nutzer nutzen. Sie gelten als Erfüllungsgehilfen der Praxis im Sinne von § 278 BGB. Die Praxis wird Nelly von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die diese Dritten aufgrund von Verletzungen vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Nutzungsvertrags gegenüber Nelly geltend machen, sofern externe Nutzer diese Verletzungen zu vertreten haben [Comment V14: sind solche externe Nutzer ].
5.4 Nelly kann den Zugriff der Praxis auf die Plattform vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Praxis gesetzliche Vorschriften oder die Pflichten aus diesem Vertrag verletzt oder mit der Zahlung einer Vergütung in Verzug ist. Nelly wird bei der Entscheidung über eine Sperre die berechtigten Interessen der Praxis berücksichtigen, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Praxis den Verstoß nicht verschuldet hat. Nelly wird die Sperre aufheben, sobald der Verstoß oder der Zahlungsverzug beendet ist.
6. Praxisinhalte und Daten
6.1 Nutzer können Praxisinhalte (hierzu zählen insbesondere Praxisdokumente, Praxisdaten sowie Patientendaten) auf die Plattform hochladen und auf der Plattform nutzen und bearbeiten.
6.2 Die Praxis gewährleistet, dass der Vertragsdurchführung in Bezug auf alle Beiträge, die von ihren Nutzern auf der Plattform hochgeladen werden (insbesondere Praxisinhalte und sonstige Daten), keine Rechte Dritter entgegenstehen.
6.3 Die Praxis stellt Nelly von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vertragsgemäßen Verwendung von Praxisinhalten oder sonstigen Daten resultieren, die aus ihrer Sphäre stammen. Die Praxis trägt insoweit auch die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung von Nelly.
7. Digitale Signaturen und Patientendaten
7.1 Die Praxis hat über eine Funktion der Plattform die Option, Unterschriften ihrer Patienten auf bestimmten Dokumenten als digitale Signaturen einzuholen. In diesem Fall tritt Nelly im Auftrag der Praxis in direkten Kontakt mit dem jeweiligen Patienten. Die Kontaktaufnahme erfolgt über die von der Praxis übermittelten Kontaktdaten des Patienten oder durch den Patienten selbst. Die Praxis gewährleistet, dass die Kontaktaufnahme durch Nelly und die vertragsgemäße Einholung der Signaturen durch Nelly keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere für datenschutzrechtliche Vorgaben.
7.2 Nelly garantiert, dass Nelly der Praxis bei Bedarf in Bezug auf von Nelly auf Grundlage des Nutzungsvertrags eingeholte digitale Signatur Nutzerdaten bereitstellen kann, mithilfe derer eindeutig ermittelt werden kann, welche Person die jeweilige digitale Signatur angefertigt hat. Sollte eine Ermittlung der Person nicht möglich sein, ersetzt Nelly der Praxis den der Praxis hieraus entstandenen Schaden.
8. Tablets
8.1 Falls im Angebot vereinbart, stellt Nelly der Praxis für die Vertragsdauer Tablets zur Verfügung, auf denen Patienten der Praxis, die über kein Smartphone verfügen, die Patientenaufnahme durchführen können. Hierfür zahlt die Praxis die im Angebot festgelegte Mietgebühr.
8.2 Die Praxis ist verpflichtet, die Tablets innerhalb von einer Woche nach dem Ende der Vertragslaufzeit auf eigene Kosten an Nelly zurück zu senden.
8.3 Falls die Praxis feststellt, dass ein Tablet nicht ordnungsgemäß funktioniert, ist die Praxis verpflichtet, Nelly hierüber in Textform zu informieren. Auf Anforderung von Nelly ist die Praxis zudem verpflichtet, in einem solchen Fall ein Tablet auf Kosten von Nelly an Nelly zurück zu senden.
8.4 Im Falle einer Beschädigung oder Funktionseinschränkung des Tablets berechnet Nelly der Praxis eine pauschale Gebühr von EUR 30, es sei denn, die Praxis hat die Beschädigung oder Funktionseinschränkung des Tablets nicht zu vertreten.
9. Zahlungsabwicklung
9.1 Nelly ermöglicht die Abrechnung und Zahlungsabwicklung durchgeführter Behandlungen gegenüber Privatpatienten und selbstzahlenden Patienten. Zur Erhebung der Zahlungsdaten tritt Nelly über die Plattform in direkten Kontakt mit dem jeweiligen Patienten im Auftrag der Praxis. Die Kontaktaufnahme erfolgt über die von der Praxis übermittelten Kontaktdaten des Patienten oder durch den Patienten selbst.
9.2 Die Erstellung der Rechnung erfolgt auf die im Angebot festgelegte Art wahlweise:
(a) manuell durch die Praxis über die Plattform oder das Praxismanagementsystem der Praxis, welches über eine Schnittstelle mit der Plattform verknüpft ist;
(b) durch Nelly im Namen und im Einzelauftrag der Praxis oder
(c) durch Nelly im Namen und im Auftrag der Praxis über eine Schnittstelle, die automatisiert regelmäßig Rechnungsdaten an Nelly übermittelt.
In allen Fällen erstellt Nelly die Rechnungen durch eine Plattformfunktion und stellt diese im Auftrag der Praxis dem Patienten zu.
9.3 Zur Zahlungsabwicklung bindet Nelly den Zahlungsdienstleister Stripe Inc., 354 Oyster Point Boulevard, South San Francisco, California, 94080, USA („Stripe“) ein. Sämtliche mit der Zahlungsabwicklung verbundenen Leistungen erfolgen im Auftrag der Praxis. Voraussetzung für die Durchführung der Zahlungsabwicklung ist, dass die Praxis einen Vertrag über einen Connected Account mit Stripe schließt, wie im Angebot festgelegt.
9.4 Der Patient zahlt den Rechnungsbetrag direkt an Stripe. Hierfür stehen dem Patienten die im Angebot festgelegten Zahlungsmethoden zur Verfügung. Stripe leitet den eigegangenen Zahlungsbetrag abzüglich der im Angebot spezifizierten Nelly- und Stripe-Gebühren an die Praxis weiter. Nelly hat zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf den vom Patienten gezahlten Rechnungsbetrag.
10. Mitwirkung der Praxis
10.1 Allein die Praxis ist für die Richtigkeit der an Nelly übermittelten und in die Plattform eingespeisten Praxisinhalte und sonstigen Daten verantwortlich. Dies gilt insbesondere auch für sämtliche Daten, die die Praxis zur Rechnungserstellung an Nelly übermittelt.
10.2 Bei Fehlerhaftigkeit der Praxisinhalte oder sonstigen Daten informiert die Praxis Nelly hierüber unverzüglich.
10.3 Ebenso informiert die Praxis Nelly unverzüglich über Mängel und Fehlfunktionen der Plattform und erläutert die näheren Umstände. Nelly wird Mängel sodann innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen. Nelly ist berechtigt, Mängel durch eine Workaround-Lösung zu beheben, wenn die Mangelursache selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und die Nutzbarkeit der Plattform nicht erheblich beeinträchtigt ist.
11. Verfügbarkeit
11.1 Nelly stellt die im Angebot genannten Leistungen während der vereinbarten Betriebszeiten zur Verfügung. Soweit nicht im Angebot ausdrücklich anderweitig vereinbart, sind die Betriebszeiten 8:00 bis 18:00 Uhr MEZ bzw. MESZ an allen Kalendertagen mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen, bundesweiten gesetzlichen Feiertagen sowie mit Ausnahme des 24. und 31. Dezembers jeden Jahres.
11.2 Nelly gewährt eine technische Mindest-Verfügbarkeit der Plattform von 95 % während der Betriebszeiten. Die Verfügbarkeit, ausgedrückt als Prozentsatz, wird wie folgt berechnet:
Gesamtzahl der Betriebszeitminuten in einem Kalendermonat minus der Gesamtzahl der Ausfall-Minuten während der Betriebszeit in demselben Kalendermonat dividiert durch die Gesamtzahl der Betriebszeitminuten in demselben Kalendermonat.
11.3 Serviceunterbrechungen werden spätestens innerhalb einer Woche von Nelly behoben.
12. Vertragsdauer
12.1 Der Nutzungsvertrag hat die im Angebot festgelegte Laufzeit. Der Vertrag verlängert sich 30 Tage vor Ablauf automatisch um weitere sechs Monate, sollte der Vertrag zuvor nicht von einer der Parteien in Textform gekündigt worden sein. In den ersten 30 Tagen nach dem vereinbarten Onboarding-Termin kann der Vertrag von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden.
12.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch Nelly liegt insbesondere vor, wenn unberechtigte Dritte Zugriff auf die Plattform erhalten und die Praxis oder ihre Nutzer dies zu vertreten haben. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch Nelly liegt zudem vor, wenn die Praxis die Vorgaben aus Anlage 2 nicht einhält.
12.3 Kündigungen bedürfen stets der Schriftform.
13. Vergütung
13.1 Die von der Praxis zu zahlende Vergütung ist im Angebot festgelegt.
13.2 Sämtliche im Angebot oder in diesen Nutzungsbedingungen genannten Vergütungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
13.3 Soweit nicht im Angebot ausdrücklich anderweitig vereinbart, ist die Vergütung binnen dreißig Tagen nach der Rechnungsstellung durch Nelly zur Zahlung fällig.
13.4 Der Anspruch von Nelly auf die Vergütung entsteht mit Abschluss dieses Nutzungsvertrags und ist unabhängig davon, ob die Praxis die vereinbarten Leistungen tatsächlich in Anspruch nimmt oder nutzt.
14. Nutzungsrechte
14.1 Nelly räumt der Praxis das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Plattform während der Dauer des Nutzungsvertrags für den im Nutzervertrag vorgesehenen Zweck und mit der im Angebot festgelegten Nutzeranzahl zu nutzen.
14.2 Die Praxis räumt Nelly die für die bestimmungsgemäße Nutzung der Plattform (insbesondere für die Bereitstellung der im Angebot festgelegten Funktionen) erforderlichen, unentgeltlichen, nicht-ausschließlichen, nicht unterlizenzierbaren und nicht übertragbaren Nutzungsrechte an allen Praxisinhalten ein, insbesondere, soweit erforderlich, das Vervielfältigungsrecht, das Bearbeitungsrecht, das Recht zur Onlinebereithaltung, -übertragung und -wiedergabe sowie das Datenbank- und Archivierungsrecht.
14.3 Nelly bleibt es vorbehalten, nicht personenbezogene Daten der Praxis und ihrer Nutzer zu aggregieren und in dieser Form zum Zwecke der bedarfsgerechten Gestaltung, der Weiterentwicklung und der Optimierung der Plattform sowie der Erbringung der nach dem Vertrag geschuldeten Leistung zu verwenden.
14.4 Die im Modul „Patientenaufklärung“ zur Verfügung gestellten Patientenaufklärungsformulare sind urheberrechtlich geschützt. Darüber hinaus sind Rechte an den zur Verfügung gestellten Patientenaufklärungsformulare an im Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch unbekannten Nutzungsarten geschützt. Jegliche Vervielfältigung, Änderung oder Bearbeitung (auch auszugsweise) auf mechanischem, digitalem oder sonstigem Wege ist untersagt. Weiter sind auch untersagt die Veröffentlichung und Verbreitung in digitaler oder analoger Form auf Bild- Daten- und Tonträger aller Art und diese ihrerseits zu vervielfältigen und zu verbreiten. Das Auslesen von Daten aus der Plattform mit technischen Hilfsmitteln wie oder das Speichern der Inhalte in Datenbanksystemen ist nicht gestattet.
15. Hinweise zur Nutzung der Inhalte des Moduls „Patientenaufklärung”
15.1 Nelly bietet der Praxis im Modul „Patientenaufklärung“ in Form von EDV-gestützten Lösungen (Software) Patientenaufklärungsformulare für Ärzte an. Diese dienen lediglich der begleitenden Unterstützung des in jedem Fall vom Aufklärungspflichtigen zu führen den individuellen Aufklärungsgesprächs und können dieses nicht ersetzen.
15.2 Die Verantwortung für eine vollständige und zutreffende Patientenaufklärung verbleibt daher auch bei Verwendung der Patientenaufklärungsmedien ausschließlich beim gesetzlichen Aufklärungspflichtigen. Es wird klargestellt, dass mit Nutzung der im Modul Patientenaufklärung hinterlegten Patientenaufklärungsformulare die Aufklärungspflicht der Aufklärungspflichtigen nicht ersetzt und auch nicht Vertragsgegenstand zwischen Nelly und der Praxis wird.
15.3 Die Praxis und der Aufklärungspflichtige werden darauf hingewiesen, dass Inhalt und Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht einem ständigen Wandel unterliegen, insbesondere durch die rechtlichen und fachlichen Anforderungen an die Aufklärungspflicht, und neue Erkenntnisse, die eine erweiterte Aufklärung erfordern (z. B. über neu oder neu erkannte Behandlungsrisiken und neue Behandlungsmethoden).
15.4 Die in den Patientenaufklärungsformularen verwendeten Häufigkeitsangaben wie beispielsweise „häufig“, „selten“ u.ä. für die dabei genannten Komplikationen/Risiken geben nur eine allgemeine Einschätzung der Urheber der Patientenaufklärungsformulare wieder, die sich auf einen lege artis durchgeführten ärztlichen Eingriff beziehen. Sie entsprechen unter anderem nicht den statistischen Angaben zu Nebenwirkungen von Arzneimitteln in Beipackzetteln. Bei Häufigkeitsangaben muss der Arzt im Aufklärungsgespräch weiterhin die individuellen Besonderheiten des Patienten stets berücksichtigen. Patientenaufklärungsformulare von Nelly sind zur ausschließlichen Verwendung in der Bundesrepublik Deutschland einsetzbar.
16. Haftungsbeschränkung
16.1 Soweit Nelly der Praxis Zugang zu Websites, APIs, Datenbanken oder sonstigen Infrastrukturen Dritter ermöglicht, ist Nelly weder für deren Verfügbarkeit noch für hierüber bezogene Inhalte (insbesondere Inhalt oder Qualität von Daten) verantwortlich. Eine Haftung von Nelly für hieraus entstehende Schäden der Praxis ist daher, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
16.2 Nelly haftet für Schäden, soweit diese vorsätzlich oder grob fahrlässig von Nelly verursacht wurden oder aus Nellys Verletzung von Pflichten resultieren, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Praxis vertrauen darf, sog. vertragswesentliche Pflichten. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von Nelly für vertragswesentliche Pflichten der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
16.3 Im Übrigen ist die Haftung von Nelly unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn Nelly haftet aufgrund Gesetzes zwingend, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien durch Nelly erfolgen grundsätzlich nur schriftlich und werden als solche bezeichnet.
16.4 Die Haftungsbeschränkungen der vorstehenden Absätze gelten auch bei Ansprüchen gegen gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte, Mitarbeiter und Beauftragte sowie sonstige Erfüllungsgehilfen von Nelly.
17.Geheimhaltung
17.1 Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art, die ihnen bei der Durchführung des Nutzungsvertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht gegenüber solchen Personen, die zur Kenntnisnahme befugt und gesetzlich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder wenn die andere Partei der Offenlegung zugestimmt hat.
17.2 Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Praxisinhalte, Unterlagen, Angaben, Daten und Informationen die als vertraulich bezeichnet oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. Der Begriff vertrauliche Informationen umfasst nicht solche Informationen, die (i) gemeinfrei bzw. allgemein zugänglich sind oder werden (es sei denn, aufgrund einer Verletzung dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei oder einem ihrer Repräsentanten); (ii) sich bereits rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitspflicht in dem Besitz der empfangende Partei befunden hatten, bevor sie sie von der offenlegenden Partei erhalten hat; oder (iii) von einem Dritten erhalten wurden, der berechtigt ist, diese Informationen uneingeschränkt offenzulegen.
17.3 Ist eine Partei verpflichtet, einer öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen der anderen Partei im vorgenannten Sinne zugänglich zu machen, so ist sie hierzu berechtigt; die andere Partei ist unverzüglich und möglichst noch vor Herausgabe der Informationen an die öffentliche Stelle zu informieren.
17.4 Die Rechte und Pflichten dieser Ziff. 15 werden von einer Beendigung dieses Vertrags nicht berührt.
18.Datenschutz
18.1 Nelly kennt und beachtet den besonderen Schutzbedarf von Patientendaten. Nelly behandelt personenbezogene Daten (insbesondere Patientendaten) deshalb vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Für den Schutz personenbezogener Daten gilt die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung in Anlage 1.
18.2 Die Praxis ist verantwortlich für die Einholung der erforderlichen Einwilligungserklärungen der Nutzer der Plattform und ihrer Patienten zur Verarbeitung personenbezogener Daten über die Plattform. Zudem ist die Praxis verpflichtet, die Vorgaben aus Anlage 2 einzuhalten.
18.3 Nelly ergreift technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten gegen unbefugten Zugriff und zur täglichen Datensicherung. Einzelheiten ergeben sich aus der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung in Anlage 1.
18.4 Bei Beendigung des Nutzungsvertrags wird Nelly nach Wahl der Praxis alle personenbezogenen Daten löschen oder an die Praxis herausgeben und die vorhandenen Kopien der Daten unwiderruflich löschen.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Die Bestimmungen des Nutzungsvertrags ersetzen alle mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Änderungen oder Ergänzungen des Nutzungsvertrags – inklusive dieser Schriftformklausel – und ihrer Anlagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
19.2 Der Nutzungsvertrag unterliegt in Anwendung und Auslegung ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen.
19.3 Für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag wird, soweit gesetzlich zulässig, Berlin als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Die folgenden Nutzungsbedingungen für Nelly Solutions gelten für Verträge, die ab dem 04.08.2023 geschlossen worden sind. Im unteren Abschnitt dieser Seite finden sich jene allgemeine Nutzungsbedingungen für Verträge, die vor dem 04.08.2023 abgeschlossen wurden.
(nachfolgend "Nutzungsbedingungen")
1. Geltungsbereich
2. Vertragsgegenstand
3. Vertragsschluss
4. Funktionen der Plattform
5. Zugang zur Plattform
6. Praxisinhalte und Daten
7. Digitale Signaturen und Patientendaten
8. Tablets
9. Zahlungsabwicklung
In allen Fällen erstellt Nelly die Rechnungen durch eine Plattformfunktion und stellt diese im Auftrag der Praxis dem Patienten zu.
10. Mitwirkung der Praxis
11. Verfügbarkeit
Gesamtzahl der Betriebszeitminuten in einem Kalendermonat minus der Gesamtzahl der Ausfall-Minuten während der Betriebszeit in demselben Kalendermonat dividiert durch die Gesamtzahl der Betriebszeitminuten in demselben Kalendermonat.
12. Vertragsdauer
13. Vergütung
14. Nutzungsrechte
15. Hinweise zur Nutzung der Inhalte des Moduls „Patientenaufklärung”
16. Haftungsbeschränkung
17. Geheimhaltung
18. Datenschutz
19. Schlussbestimmungen
Die folgenden Nutzungsbedingungen für Nelly Solutions gelten für Verträge, die ab dem 24.05.2023 bis 03.08.2023 geschlossen worden sind. Im unteren Abschnitt dieser Seite finden sich jene allgemeine Nutzungsbedingungen für Verträge, die vor dem 24.05.2023 abgeschlossen wurden.
1 Geltungsbereich
1.1 Dies sind die Nutzungsbedingungen der Nelly Solutions GmbH (nachfolgend „Nelly“). Sie regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Nelly und Arztpraxen (nachfolgend „Praxen"), die die Nelly Solutions Software (nachfolgend „Plattform“) nutzen möchten und die mit Nelly einen entsprechenden Nutzungsvertrag schließen (nachfolgend „Nutzungsvertrag").
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Praxen werden nur Vertragsbestandteil, soweit Nelly ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn Nelly in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Praxis mit der Leistungsausführung beginnt.
2 Vertragsgegenstand
2.1 Nelly bietet die Plattform als cloudbasierte Software-as-a-Service-Lösung für Praxen an. Über die Plattform können Praxen
2.2 Nelly stellt den Praxen selbst keine Dokumente, Daten oder sonstigen Inhalte zur Verfügung, sondern bietet eine Softwarelösung zur Organisation und Bearbeitung von praxiseigenen Inhalten, die von Beschäftigten der Praxis (nachfolgend „Nutzer“) auf die Plattform hochgeladen werden können (nachfolgend „Praxisinhalte“).
2.3 Nelly beachtet in besonderer Weise den hohen Schutzbedarf von Patientendaten. Nelly behandelt personenbezogene Daten (insbesondere Patientendaten) deshalb vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie auf Grundlage der mit der Praxis geschlossenen Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung.
3 Vertragsschluss
3.1 Nelly übermittelt der Praxis ein Angebot über die Nutzung der Plattform (nachfolgend „Angebot“). Das Angebot definiert insbesondere die Vertragslaufzeit, den vereinbarten Leistungsumfang sowie die von der Praxis zu zahlende Vergütung.
3.2 Der kostenpflichtige Nutzungsvertrag zwischen Nelly und der Praxis kommt zu Stande, wenn das von der Praxis unterzeichnete Angebot Nelly zugeht. Nelly bestätigt den Vertragsschluss daraufhin gegenüber der Praxis schriftlich oder per E-Mail.
4 Funktionen der Plattform
4.1 Nelly ermöglicht der Praxis Zugriff auf die im Angebot ausgewählten Module.
4.2 Soweit die Parteien im Nutzungsvertrag keine abweichende Regelung vornehmen, um fassen die genannten Module die folgenden Funktionen:
(a) Modul Anamnese:
(b) Modul Variable Dokumente:
(c) Modul Zahlungsabwicklung, im Auftrag der Praxis:
(d) Modul Rechnungsversand:
4.3 In allen Modulen können Nutzer eigene Praxisinhalte auf der Plattform hochladen bzw. erstellen und anhand übermittelter und/ oder von Nelly erhobener Daten und Signaturen der Patienten gemäß Ziffern 6, oder 7 vervollständigen. Anschließend können Nutzer die Dokumente über die Plattform verwalten und archivieren.
4.4 Weitere Leistungen sind von Nelly nicht geschuldet. Insbesondere ist Nelly nicht zu einer Prüfung verpflichtet, ob die von der Praxis beabsichtigte Verwendung der Praxisinhalte für eigene Zwecke der Praxis rechtmäßig ist.
4.5 Nelly kann die Plattform jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischen Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Nelly wird dabei die berechtigten Interessen der Praxis angemessen berücksichtigen und der Praxis rechtzeitig über notwendige Updates informieren.
4.6 Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung der Praxis schuldet Nelly nicht, es sei denn, die Parteien haben im Angebot abweichendes vereinbart.
4.7 Aufgrund der Durchführung von notwendigen Wartungsarbeiten und Verbesserungen kann es vorkommen, dass die Plattform oder einzelne Funktionen kurzzeitig nicht zur Verfügung stehen. Nelly berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen der Praxis, insbesondere durch rechtzeitige Vorabinformation. Der Anspruch auf Nutzung der Plattform besteht nur nach dem aktuellen Stand der Technik und der in Ziffer 11 genannten Verfügbarkeit.
5 Zugang zur Plattform
5.1 Der Zugriff auf die Plattform erfolgt per Internet-Browser. Die Praxis hat selbst für eine ausreichende Internetanbindung zu sorgen. Die Praxis ist für die Einhaltung der für die Nutzung der Plattform erforderlichen Systemvoraussetzungen verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf ein aktuelles Betriebssystem und Browser.
5.2 Die Anzahl der zugriffsberechtigten Nutzer innerhalb der Praxis ist im Angebot festgelegt. Die Praxis darf den Zugriff auf die Plattform nur Personen einräumen, die bei der Praxis beschäftigt sind, Zeitarbeit eingeschlossen.
5.3 Möchte die Praxis Personen außerhalb ihrer Organisation Zugriff auf die Plattform einräumen (nachfolgend „externe Nutzer“), muss sie zuvor Nellys ausdrückliche Zustimmung in Textform einholen. Die Zustimmung für im Angebot genannte externe Nutzer gilt als erteilt. Externe Nutzer können die Funktionen der Plattform in gleicher Weise wie praxisinterne Nutzer nutzen. Sie gelten als Erfüllungsgehilfen der Praxis im Sinne von § 278 BGB. Die Praxis wird Nelly von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die diese Dritten aufgrund von Verletzungen vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Nutzungsvertrags gegenüber Nelly geltend machen, sofern externe Nutzer diese Verletzungen zu vertreten haben.
5.4 Nelly kann den Zugriff der Praxis auf die Plattform vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Praxis gesetzliche Vorschriften oder die Pflichten aus diesem Vertrag verletzt oder mit der Zahlung einer Vergütung in Verzug ist. Nelly wird bei der Entscheidung über eine Sperre die berechtigten Interessen der Praxis berücksichtigen, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Praxis den Verstoß nicht verschuldet hat. Nelly wird die Sperre aufheben, sobald der Verstoß oder der Zahlungsverzug beendet ist.
6 Praxisinhalte und Daten
6.1 Nutzer können Praxisinhalte (hierzu zählen insbesondere Praxisdokumente, Praxisdaten sowie Patientendaten) auf die Plattform hochladen und auf der Plattform nutzen und bearbeiten.
6.2 Die Praxis gewährleistet, dass der Vertragsdurchführung in Bezug auf alle Beiträge, die von ihren Nutzern auf der Plattform hochgeladen werden (insbesondere Praxisinhalte und sonstige Daten), keine Rechte Dritter entgegenstehen.
6.3 Die Praxis stellt Nelly von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vertragsgemäßen Verwendung von Praxisinhalten oder sonstigen Daten durch Nelly resultieren, die aus der Sphäre der Praxis stammen. Die Praxis trägt insoweit auch die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung von Nelly.
7 Digitale Signaturen und Patientendaten
7.1 Die Praxis hat über eine Funktion der Plattform die Option, Unterschriften ihrer Patienten auf bestimmten Dokumenten als digitale Signaturen einzuholen. In diesem Fall tritt Nelly im Auftrag der Praxis in direkten Kontakt mit dem jeweiligen Patienten. Die Kontaktaufnahme erfolgt über die von der Praxis übermittelten Kontaktdaten des Patienten oder durch den Patienten selbst. Die Praxis gewährleistet, dass die Kontaktaufnahme durch Nelly und die vertragsgemäße Einholung der Signaturen und der Einwilligungserklärungen durch Nelly keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere für datenschutzrechtliche Vorgaben.
7.2 Nelly garantiert, dass Nelly der Praxis bei Bedarf in Bezug auf jede von Nelly auf Grund lage des Nutzungsvertrags eingeholte digitale Signatur Nutzerdaten bereitstellen kann, mithilfe derer eindeutig ermittelt werden kann, welche Person die jeweilige digitale Signatur angefertigt hat. Sollte eine Ermittlung der Person nicht möglich sein, ersetzt Nelly der Praxis den der Praxis hieraus entstandenen Schaden.
8 Tablets
8.1 Falls im Angebot vereinbart, stellt Nelly der Praxis für die Vertragsdauer Tablets zur Verfügung, auf denen die Praxis ihren Patienten die Möglichkeit geben kann, Dokumente der Praxis auszufüllen und zu unterzeichnen. Hierfür zahlt die Praxis die im Angebot festgelegte Mietgebühr.
8.2 Die Praxis ist verpflichtet, die Tablets innerhalb von einer Woche nach dem Ende der Vertragslaufzeit auf eigene Kosten an Nelly zurückzusenden.
8.3 Falls die Praxis feststellt, dass ein Tablet nicht ordnungsgemäß funktioniert, ist die Praxis verpflichtet, Nelly hierüber in Textform zu informieren. Auf Anforderung von Nelly ist die Praxis zudem verpflichtet, in einem solchen Fall ein Tablet auf Kosten von Nelly an Nelly zurückzusenden.
8.4 Im Falle einer Beschädigung des Tablets berechnet Nelly der Praxis eine pauschale Gebühr von EUR 30, es sei denn, die Praxis hat die Beschädigung oder Funktionseinschränkung des Tablets nicht zu vertreten.
9 Zahlungsabwicklung
9.1 Nelly ermöglicht die Abrechnung und Zahlungsabwicklung durchgeführter Behandlungen gegenüber Privatpatienten und selbstzahlenden Patienten. Zur Erhebung der Zahlungsdaten tritt Nelly über die Plattform in direkten Kontakt mit dem jeweiligen Patienten im Auftrag der Praxis. Die Kontaktaufnahme erfolgt über die von der Praxis übermittelten Kontaktdaten des Patienten oder durch den Patienten selbst.
9.2 Die Erstellung der Rechnung erfolgt auf die im Angebot festgelegte Art,
In allen Fällen erstellt Nelly die Rechnungen durch eine Plattformfunktion und stellt diese im Auftrag der Praxis dem Patienten zu.
9.3 Zur Zahlungsabwicklung bindet Nelly den Zahlungsdienstleister Stripe Inc., 354 Oyster Point Boulevard, South San Francisco, California, 94080, USA („Stripe“) ein. Sämtliche mit der Zahlungsabwicklung verbundenen Leistungen erfolgen im Auftrag der Praxis. Voraussetzung für die Durchführung der Zahlungsabwicklung ist, dass die Praxis einen Vertrag über einen Connected Account mit Stripe schließt, wie im Angebot festgelegt.
9.4 Der Patient zahlt den Rechnungsbetrag direkt an Stripe. Hierfür stehen dem Patienten die im Angebot festgelegten Zahlungsmethoden zur Verfügung. Stripe leitet den eige gangenen Zahlungsbetrag abzüglich der im Angebot spezifizierten Nelly- und Stripe Gebühren an die Praxis weiter. Nelly hat zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf den vom Patienten gezahlten Rechnungsbetrag.
10 Mitwirkung der Praxis
10.1 Allein die Praxis ist für die Richtigkeit der an Nelly übermittelten und in die Plattform eingespeisten Praxisinhalte und sonstigen Daten verantwortlich. Dies gilt insbesondere auch für sämtliche Daten, die die Praxis zur Rechnungserstellung an Nelly übermittelt.
10.2 Bei Fehlerhaftigkeit der Praxisinhalte oder sonstigen Daten informiert die Praxis Nelly hierüber unverzüglich.
10.3 Ebenso informiert die Praxis Nelly unverzüglich über Mängel und Fehlfunktionen der Plattform und erläutert die näheren Umstände. Nelly wird Mängel sodann innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen. Nelly ist berechtigt, Mängel durch eine Work around-Lösung zu beheben, wenn die Mangelursache selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und die Nutzbarkeit der Plattform nicht erheblich be einträchtigt ist.
11 Verfügbarkeit
11.1 Nelly stellt die im Angebot genannten Leistungen während der vereinbarten Betriebszeiten zur Verfügung. Soweit nicht im Angebot ausdrücklich anderweitig vereinbart, ist die Plattform zwischen 8:00 und 18:00 Uhr MEZ bzw. MESZ an allen Kalendertagen mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen, bundesweiten gesetzlichen Feiertagen sowie mit Ausnahme des 24. und 31. Dezembers jeden Jahres erreichbar (Betriebszeit).
11.2 Nelly gewährt eine technische Mindest-Verfügbarkeit der Plattform von 99 % während der Betriebszeiten. Die Verfügbarkeit, ausgedrückt als Prozentsatz, wird wie folgt berechnet:
Gesamtzahl der Betriebszeitminuten in einem Kalendermonat minus der Gesamtzahl der Ausfall-Minuten während der Betriebszeit in demselben Kalendermonat dividiert durch die Gesamtzahl der Betriebszeitminuten in demselben Kalendermonat.
11.3 Serviceunterbrechungen werden spätestens innerhalb einer Woche von Nelly behoben.
11.4 Die Plattform ist rund um die Uhr verfügbar.
12 Vertragsdauer
12.1 Der Nutzungsvertrag hat die zwischen den Parteien im Angebot vereinbarte Laufzeit. Innerhalb dieser Vertragslaufzeit kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende kündigen. Wird der Nutzungsvertrag nicht von einer der beiden Parteien mindestens 3 Monate vor Ablauf seiner Laufzeit gekündigt, verlängert er sich automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, wenn nicht im Angebot anderweitig vereinbart.
12.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch Nelly liegt insbesondere vor, wenn unberechtigte Dritte Zugriff auf die Plattform erhalten und die Praxis oder ihre Nutzer dies zu vertreten haben.
12.3 Kündigungen bedürfen stets der Textform.
13 Vergütung
13.1 Die von der Praxis zu zahlende Vergütung ist im Angebot festgelegt.
13.2 Sämtliche im Angebot oder in diesen Nutzungsbedingungen genannten Vergütungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
13.3 Soweit nicht im Angebot ausdrücklich anderweitig vereinbart, ist die Vergütung binnen vierzehn Tagen nach der Rechnungsstellung durch Nelly zur Zahlung fällig. Nelly stellt die Leistungen, wenn im Angebot nicht anderweitig vereinbart, monatlich in Rechnung.
13.4 Der Anspruch von Nelly auf die Vergütung entsteht mit Abschluss dieses Nutzungsver trags und ist unabhängig davon, ob die Praxis die vereinbarten Leistungen tatsächlich in Anspruch nimmt oder nutzt.
14 Nutzungsrechte
14.1 Nelly räumt der Praxis das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Plattform während der Dauer des Nutzungsvertrags für den im Nutzervertrag vorgesehenen Zweck und mit der im Angebot festgelegten Nutzeran zahl zu nutzen.
14.2 Die Praxis räumt Nelly die für die bestimmungsgemäße Nutzung der Plattform (insbesondere für die Bereitstellung der im Angebot festgelegten Funktionen) erforderlichen, unentgeltlichen, nicht-ausschließlichen, nicht unterlizenzierbaren und nicht übertrag baren Nutzungsrechte an allen Praxisinhalten ein, insbesondere, soweit erforderlich, das Vervielfältigungsrecht, das Bearbeitungsrecht, das Recht zur Onlinebereithaltung, -übertragung und -wiedergabe sowie das Datenbank- und Archivierungsrecht.
14.3 Nelly bleibt es vorbehalten, nicht personenbezogene Daten der Praxis und ihrer Nutzer zu aggregieren und in dieser Form zum Zwecke der bedarfsgerechten Gestaltung, der Weiterentwicklung und der Optimierung der Plattform sowie der Erbringung der nach dem Vertrag geschuldeten Leistung zu verwenden.
15 Haftungsbeschränkung
15.1 Soweit Nelly der Praxis Zugang zu Websites, APIs, Datenbanken oder sonstigen Infra strukturen Dritter ermöglicht, ist Nelly weder für deren Verfügbarkeit noch für hierüber bezogene Inhalte (insbesondere Inhalt oder Qualität von Daten) verantwortlich. Eine Haftung von Nelly für hieraus entstehende Schäden der Praxisist daher, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
15.2 Nelly haftet für Schäden, soweit diese vorsätzlich oder grob fahrlässig von Nelly verursacht wurden oder aus Nellys Verletzung von Pflichten resultieren, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Praxis vertrauen darf, sog. vertragswesentliche Pflichten. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von Nelly für vertragswesentliche Pflichten der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
15.3 Im Übrigen ist die Haftung von Nelly unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn Nelly haftet aufgrund Gesetzes zwingend, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien durch Nelly erfolgen grundsätzlich nur schriftlich und werden als solche bezeichnet.
15.4 Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung Nellys für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 1. Alt. BGB wird ausgeschlossen – es sei denn, es handelt sich um Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder vertragswesentliche Pflichten. Ansonsten besteht ein Schadensersatzanspruch der Praxen für anfängliche Mängel nur dann, wenn Nelly deren Vorhandensein oder Nichtbeseitigung zu vertreten hat.
15.5 Die Haftungsbeschränkungen der vorstehenden Absätze gelten auch bei Ansprüchen gegen gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte, Mitarbeiter und Beauftragte sowie sonstige Erfüllungsgehilfen von Nelly.
16 Geheimhaltung
16.1 Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art, die ihnen bei der Durchführung des Nutzungsvertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht gegenüber solchen Personen, die zur Kenntnisnahme befugt und gesetzlich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder wenn die andere Partei der Offenlegung zugestimmt hat.
16.2 Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Praxisinhalte, Unterlagen, Angaben, Daten und Informationen die als vertraulich bezeichnet oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. Der Begriff vertrauliche Informationen umfasst nicht solche Informationen, die (i) gemeinfrei bzw. allgemein zugänglich sind oder werden (es sei denn, aufgrund einer Verletzung dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei oder einem ihrer Repräsentanten); (ii) sich bereits rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitspflicht in dem Besitz der empfangende Partei befunden hatten, bevor sie sie von der offenlegenden Partei erhalten hat; oder (iii) von einem Dritten erhalten wurden, der berechtigt ist, diese Informationen uneingeschränkt offenzulegen.
16.3 Ist eine Partei verpflichtet, einer öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen der anderen Partei im vorgenannten Sinne zugänglich zu machen oder liegt eine Ausnahme nach § 5 Geschäftsgeheimnisgesetz vor, so konstituiert dies keinen Verstoß gegen diese Geheimhaltungsverpflichtung; die andere Partei ist aber unverzüglich und möglichst noch vor Herausgabe der Informationen an die öffentliche Stelle zu informieren.
16.4 Die Rechte und Pflichten dieser Ziff. 16 werden von einer Beendigung dieses Vertrags nicht berührt.
17 Datenschutz
17.1 Nelly kennt und beachtet den besonderen Schutzbedarf von Patientendaten. Nelly behandelt personenbezogene Daten (insbesondere Patientendaten) deshalb vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Für den Schutz personenbezogener Daten gilt die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung in Anlage 1.
17.2 Die Praxis ist verantwortlich für die Einholung der erforderlichen Einwilligungserklärungen der Nutzer der Plattform und ihrer Patienten zur Verarbeitung personenbezogener Daten über die Plattform.
17.3 Nelly ergreift technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten gegen unbefugten Zugriff und zur täglichen Datensicherung. Einzelheiten ergeben sich aus der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung in Anlage 1.
18 Schlussbestimmungen
18.1 Die Bestimmungen des Nutzungsvertrags ersetzen alle mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Änderungen oder Ergänzungen des Nutzungsvertrags – inklusive dieser Schriftformklausel – und ihrer Anlagen bedürfen ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
18.2 Der Nutzungsvertrag unterliegtin Anwendung und Auslegung ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen.
18.3 Für alle Ansprüche aus dem Nutzungsvertrag wird, soweit gesetzlich zulässig, Berlin als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
(nachfolgend "Nutzungsbedingungen")
1. Geltungsbereich
1.1 Dies sind die Nutzungsbedingungen der Nelly Solutions GmbH, (nachfolgend „Nelly“). Sie regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Nelly und Arztpraxen (nachfolgend „Praxen“), die die Nelly Solutions Software (nachfolgend „Plattform“) nutzen möchten und die mit Nelly einen entsprechenden Nutzungsvertrag schließen (nachfolgend „Nutzungsvertrag“).
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Praxen werden nur Vertragsbestandteil, soweit Nelly ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn Nelly in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Praxis mit der Leistungsausführung beginnt.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Nelly bietet die Plattform als cloudbasierte Software-as-a-Service-Lösung für Praxen an. Über die Plattform können Praxen
(a) Patientendaten zur digitalen Patientenaufnahme erheben und verwalten (nachfolgend „Modul Anamnese“);
(b) Standardisierte, dynamische Dokumente erstellen sowie individuelle Verträge mit Patienten abschließen (nachfolgend „Modul Variable Dokumente“);
(c) Zahlungsdaten von Patienten erheben und verwalten, Behandlungen abrechnen sowie Zahlungen abwickeln (nachfolgend „Modul Zahlungsabwicklung“).
2.2 Nelly Verfügung, sondern bietet eine Softwarelösung zur Organisation und Bearbeitung von praxiseigenen Inhalten, die von Beschäftigten der Praxis (nachfolgend „Nutzer“) auf die Plattform hochgeladen werden können (nachfolgend „Praxisinhalte“).
2.3 Nelly beachtet in besonderer Weise den hohen Schutzbedarf von Patientendaten. Nelly behandelt personenbezogene Daten (insbesondere Patientendaten) deshalb vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie auf Grundlage der mit der Praxis geschlossenen Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung. Anlage 2 enthält weitere Vorgaben zum Schutz personenbezogener Daten, die von der Praxis beachtet werden müssen.
3. Vertragsschluss
3.1 Nelly übermittelt der Praxis ein Angebot über die Nutzung der Plattform (nachfolgend „Angebot“). Das Angebot definiert insbesondere die Vertragslaufzeit sowie die von der Praxis zu zahlende Vergütung.
3.2 Der kostenpflichtige Nutzungsvertrag zwischen Nelly und der Praxis kommt zu Stande, wenn das von der Praxis unterzeichnete Angebot Nelly zugeht. Nelly bestätigt den Vertragsschluss daraufhin gegenüber der Praxis schriftlich oder per E-Mail.
4. Funktionen der Plattform
4.1 Nelly ermöglicht der Praxis Zugriff auf die im Angebot ausgewählten Module.
4.2 Soweit die Parteien im Nutzungsvertrag keine abweichende Regelung vornehmen, umfassen die genannten Module die folgenden Funktionen:
(a) Modul Anamnese:
(b) Modul Variable Dokumente:
(c) Modul Zahlungsabwicklung, im Auftrag der Praxis:
4.3 In allen Modulen können Nutzer eigene Praxisinhalte auf der Plattform hochladen bzw. erstellen und anhand übermittelter und/ oder von Nelly erhobener Daten und Signaturen der Patienten gemäß Ziffern 6, 7 oder 8 vervollständigen. Anschließend können Nutzer die Dokumente über die Plattform verwalten und archivieren.
4.4 Weitere Leistungen sind von Nelly nicht geschuldet. Insbesondere ist Nelly nicht zu einer Prüfung verpflichtet, ob die von der Praxis beabsichtigte Verwendung der Praxisinhalte für eigene Zwecke der Praxis rechtmäßig ist.
4.5 Aufgrund der Durchführung von notwendigen Wartungsarbeiten und Verbesserungen kann es vorkommen, dass die Plattform oder einzelne Funktionen kurzzeitig nicht zur Verfügung stehen. Nelly berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen der Praxis, insbesondere durch rechtzeitige Vorabinformation. Der Anspruch auf Nutzung der Plattform besteht nur nach dem aktuellen Stand der Technik und der in Ziffer 11 genannten Verfügbarkeit.
5. Zugang zur Plattform
5.1 Der Zugriff auf die Plattform erfolgt per Internet-Browser. Die Praxis hat selbst für eine ausreichende Internetanbindung zu sorgen. Die Praxis ist für die Einhaltung der für die Nutzung der Plattform erforderlichen Systemvoraussetzungen verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf ein aktuelles Betriebssystem und Browser.
5.2 Die Anzahl der zugriffsberechtigten Nutzer innerhalb der Praxis ist im Angebot festgelegt. Die Praxis darf den Zugriff auf die Plattform nur Personen einräumen, die bei der Praxis beschäftigt sind, Zeitarbeit eingeschlossen.
5.3 Möchte die Praxis Personen außerhalb ihrer Organisation Zugriff auf die Plattform einräumen (nachfolgend „externe Nutzer“), muss sie zuvor Nellys ausdrückliche Zustimmung in Textform einholen. Die Zustimmung für im Angebot genannte externe Nutzer gilt als erteilt. Externe Nutzer können die Funktionen der Plattform in gleicher Weise wie praxisinterne Nutzer nutzen. Sie gelten als Erfüllungsgehilfen der Praxis im Sinne von § 278 BGB. Die Praxis wird Nelly von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die diese Dritten aufgrund von Verletzungen vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Nutzungsvertrags gegenüber Nelly geltend machen, sofern externe Nutzer diese Verletzungen zu vertreten haben.
5.4 Nelly kann den Zugriff der Praxis auf die Plattform vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Praxis gesetzliche Vorschriften oder die Pflichten aus diesem Vertrag verletzt oder mit der Zahlung einer Vergütung in Verzug ist. Nelly wird bei der Entscheidung über eine Sperre die berechtigten Interessen der Praxis berücksichtigen, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Praxis den Verstoß nicht verschuldet hat. Nelly wird die Sperre aufheben, sobald der Verstoß oder der Zahlungsverzug beendet ist.
6. Praxisinhalte und Daten
6.1 Nutzer können Praxisinhalte (hierzu zählen insbesondere Praxisdokumente, Praxisdaten sowie Patientendaten) auf die Plattform hochladen und auf der Plattform nutzen und bearbeiten.
6.2 Die Praxis gewährleistet, dass der Vertragsdurchführung in Bezug auf alle Beiträge, die von ihren Nutzern auf der Plattform hochgeladen werden (insbesondere Praxisinhalte und sonstige Daten), keine Rechte Dritter entgegenstehen.
6.3 Die Praxis stellt Nelly von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vertragsgemäßen Verwendung von Praxisinhalten oder sonstigen Daten resultieren, die aus ihrer Sphäre stammen. Die Praxis trägt insoweit auch die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung von Nelly.
7. Digitale Signaturen und Patientendaten
7.1 Die Praxis hat über eine Funktion der Plattform die Option, Unterschriften ihrer Patienten auf bestimmten Dokumenten als digitale Signaturen einzuholen. In diesem Fall tritt Nelly im Auftrag der Praxis in direkten Kontakt mit dem jeweiligen Patienten. Die Kontaktaufnahme erfolgt über die von der Praxis übermittelten Kontaktdaten des Patienten oder durch den Patienten selbst. Die Praxis gewährleistet, dass die Kontaktaufnahme durch Nelly und die vertragsgemäße Einholung der Signaturen durch Nelly keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere für datenschutzrechtliche Vorgaben.
7.2 Nelly garantiert, dass Nelly der Praxis bei Bedarf in Bezug auf jede von Nelly auf Grundlage des Nutzungsvertrags eingeholte digitale Signatur Nutzerdaten bereitstellen kann, mithilfe derer eindeutig ermittelt werden kann, welche Person die jeweilige digitale Signatur angefertigt hat. Sollte eine Ermittlung der Person nicht möglich sein, ersetzt Nelly der Praxis den der Praxis hieraus entstandenen Schaden.
8. Tablets
8.1 Falls im Angebot vereinbart, stellt Nelly der Praxis für die Vertragsdauer Tablets zur Verfügung, auf denen die Praxis ihren Patienten die Möglichkeit geben kann, Dokumente der Praxis auszufüllen und zu unterzeichnen. Hierfür zahlt die Praxis die im Angebot festgelegte Mietgebühr.
8.2 Die Praxis ist verpflichtet, die Tablets innerhalb von einer Woche nach dem Ende der Vertragslaufzeit auf eigene Kosten an Nelly zurück zu senden.
8.3 Falls die Praxis feststellt, dass ein Tablet nicht ordnungsgemäß funktioniert, ist die Praxis verpflichtet, Nelly hierüber in Textform zu informieren. Auf Anforderung von Nelly ist die Praxis zudem verpflichtet, in einem solchen Fall ein Tablet auf Kosten von Nelly an Nelly zurück zu senden.
8.4 Im Falle einer Beschädigung oder Funktionseinschränkung des Tablets berechnet Nelly der Praxis eine pauschale Gebühr von EUR 30, es sei denn, die Praxis hat die Beschädigung oder Funktionseinschränkung des Tablets nicht zu vertreten.
9. Zahlungsabwicklung
9.1 Nelly ermöglicht die Abrechnung und Zahlungsabwicklung durchgeführter Behandlungen gegenüber Privatpatienten und selbstzahlenden Patienten. Zur Erhebung der Zahlungsdaten tritt Nelly über die Plattform in direkten Kontakt mit dem jeweiligen Patienten im Auftrag der Praxis. Die Kontaktaufnahme erfolgt über die von der Praxis übermittelten Kontaktdaten des Patienten oder durch den Patienten selbst.
9.2 Die Erstellung der Rechnung erfolgt auf die im Angebot festgelegte Art wahlweise
(a) manuell durch die Praxis über die Plattform oder das Praxismanagementsystem der Praxis, welches über eine Schnittstelle mit der Plattform verknüpft ist;
(b) durch Nelly im Namen und im Einzelauftrag der Praxis oder
(c) durch Nelly im Namen und im Auftrag der Praxis über eine Schnittstelle, die automatisiert regelmäßig Rechnungsdaten an Nelly übermittelt.
In allen Fällen erstellt Nelly die Rechnungen durch eine Plattformfunktion und stellt diese im Auftrag der Praxis dem Patienten zu.
9.3 Zur Zahlungsabwicklung bindet Nelly den Zahlungsdienstleister Stripe Inc., 354 Oyster Point Boulevard, South San Francisco, California, 94080, USA („Stripe“) ein. Sämtliche mit der Zahlungsabwicklung verbundenen Leistungen erfolgen im Auftrag der Praxis. Voraussetzung für die Durchführung der Zahlungsabwicklung ist, dass die Praxis einen Vertrag über einen Connected Account mit Stripe schließt, wie im Angebot festgelegt.
9.4 Der Patient zahlt den Rechnungsbetrag direkt an Stripe. Hierfür stehen dem Patienten die im Angebot festgelegten Zahlungsmethoden zur Verfügung. Stripe leitet den eigegangenen Zahlungsbetrag abzüglich der im Angebot spezifizierten Nelly- und Stripe-Gebühren an die Praxis weiter. Nelly hat zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf den vom Patienten gezahlten Rechnungsbetrag.
10. Mitwirkung der Praxis
10.1 Allein die Praxis ist für die Richtigkeit der an Nelly übermittelten und in die Plattform eingespeisten Praxisinhalte und sonstigen Daten verantwortlich. Dies gilt insbesondere auch für sämtliche Daten, die die Praxis zur Rechnungserstellung an Nelly übermittelt.
10.2 Bei Fehlerhaftigkeit der Praxisinhalte oder sonstigen Daten informiert die Praxis Nelly hierüber unverzüglich.
10.3 Ebenso informiert die Praxis Nelly unverzüglich über Mängel und Fehlfunktionen der Plattform und erläutert die näheren Umstände. Nelly wird Mängel sodann innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen. Nelly ist berechtigt, Mängel durch eine Workaround-Lösung zu beheben, wenn die Mangelursache selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und die Nutzbarkeit der Plattform nicht erheblich beeinträchtigt ist.
11. Verfügbarkeit
11.1 Nelly stellt die im Angebot genannten Leistungen während der vereinbarten Betriebszeiten zur Verfügung. Soweit nicht im Angebot ausdrücklich anderweitig vereinbart, ist die Plattform zwischen 8:00 und 18:00 Uhr MEZ bzw. MESZ an allen Kalendertagen mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen, bundesweiten gesetzlichen Feiertagen sowie mit Ausnahme des 24. und 31. Dezembers jeden Jahres erreichbar (Betriebszeit).
11.2 Nelly gewährt eine technische Mindest-Verfügbarkeit der Plattform von 99 % während der Betriebszeiten. Die Verfügbarkeit, ausgedrückt als Prozentsatz, wird wie folgt berechnet:
Gesamtzahl der Betriebszeitminuten in einem Kalendermonat minus der Gesamtzahl der Ausfall-Minuten während der Betriebszeit in demselben Kalendermonat dividiert durch die Gesamtzahl der Betriebszeitminuten in demselben Kalendermonat.
11.3 Serviceunterbrechungen werden spätestens innerhalb einer Woche von Nelly behoben.
11.4 Die Plattform ist rund um die Uhr verfügbar.
12. Vertragsdauer
12.1 Der Nutzungsvertrag hat die im Angebot festgelegte Laufzeit. Der Vertrag verlängert sich 30 Tage vor Ablauf automatisch um weitere sechs Monate, sollte der Vertrag zuvor nicht von einer der Parteien schriftlich gekündigt worden sein. In den ersten 30 Tagen nach dem vereinbarten Onboarding Termin kann der Vertrag von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Dies gilt insofern, als keine anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien vereinbart wurde.
12.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch Nelly liegt insbesondere vor, wenn unberechtigte Dritte Zugriff auf die Plattform erhalten und die Praxis oder ihre Nutzer dies zu vertreten haben. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch Nelly liegt zudem vor, wenn die Praxis die Vorgaben aus Anlage 2 nicht einhält.
12.3 Kündigungen bedürfen stets der Schriftform.
13. Vergütung
13.1 Die von der Praxis zu zahlende Vergütung ist im Angebot festgelegt.
13.2 Sämtliche im Angebot oder in diesen Nutzungsbedingungen genannten Vergütungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
13.3 Soweit nicht im Angebot ausdrücklich anderweitig vereinbart, ist die Vergütung binnen vierzehn Tagen nach der Rechnungsstellung durch Nelly zur Zahlung fällig.
13.4 Der Anspruch von Nelly auf die Vergütung entsteht mit Abschluss dieses Nutzungsvertrags und ist unabhängig davon, ob die Praxis die vereinbarten Leistungen tatsächlich in Anspruch nimmt oder nutzt.
14. Nutzungsrechte
14.1 Nelly räumt der Praxis das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Plattform während der Dauer des Nutzungsvertrags für den im Nutzervertrag vorgesehenen Zweck und mit der im Angebot festgelegten Nutzeranzahl zu nutzen.
14.2 Die Praxis räumt Nelly die für die bestimmungsgemäße Nutzung der Plattform (insbesondere für die Bereitstellung der im Angebot festgelegten Funktionen) erforderlichen, unentgeltlichen, nicht-ausschließlichen, nicht unterlizenzierbaren und nicht übertragbaren Nutzungsrechte an allen Praxisinhalten ein, insbesondere, soweit erforderlich, das Vervielfältigungsrecht, das Bearbeitungsrecht, das Recht zur Onlinebereithaltung, -übertragung und -wiedergabe sowie das Datenbank- und Archivierungsrecht.
14.3 Nelly bleibt es vorbehalten, nicht personenbezogene Daten der Praxis und ihrer Nutzer zu aggregieren und in dieser Form zum Zwecke der bedarfsgerechten Gestaltung, der Weiterentwicklung und der Optimierung der Plattform sowie der Erbringung der nach dem Vertrag geschuldeten Leistung zu verwenden.
15. Haftungsbeschränkung
15.1 Soweit Nelly der Praxis Zugang zu Websites, APIs, Datenbanken oder sonstigen Infrastrukturen Dritter ermöglicht, ist Nelly weder für deren Verfügbarkeit noch für hierüber bezogene Inhalte (insbesondere Inhalt oder Qualität von Daten) verantwortlich. Eine Haftung von Nelly für hieraus entstehende Schäden der Praxis ist daher, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
15.2 Nelly haftet für Schäden, soweit diese vorsätzlich oder grob fahrlässig von Nelly verursacht wurden oder aus Nellys Verletzung von Pflichten resultieren, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Praxis vertrauen darf, sog. vertragswesentliche Pflichten. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von Nelly für vertragswesentliche Pflichten der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
15.3 Im Übrigen ist die Haftung von Nelly unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn Nelly haftet aufgrund Gesetzes zwingend, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien durch Nelly erfolgen grundsätzlich nur schriftlich und werden als solche bezeichnet.
15.4 Die Haftungsbeschränkungen der vorstehenden Absätze gelten auch bei Ansprüchen gegen gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte, Mitarbeiter und Beauftragte sowie sonstige Erfüllungsgehilfen von Nelly.
16. Geheimhaltung
16.1 Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art, die ihnen bei der Durchführung des Nutzungsvertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht gegenüber solchen Personen, die zur Kenntnisnahme befugt und gesetzlich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder wenn die andere Partei der Offenlegung zugestimmt hat.
16.2 Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Praxisinhalte, Unterlagen, Angaben, Daten und Informationen die als vertraulich bezeichnet oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. Der Begriff vertrauliche Informationen umfasst nicht solche Informationen, die (i) gemeinfrei bzw. allgemein zugänglich sind oder werden (es sei denn, aufgrund einer Verletzung dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei oder einem ihrer Repräsentanten); (ii) sich bereits rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitspflicht in dem Besitz der empfangende Partei befunden hatten, bevor sie sie von der offenlegenden Partei erhalten hat; oder (iii) von einem Dritten erhalten wurden, der berechtigt ist, diese Informationen uneingeschränkt offenzulegen.
16.3 Ist eine Partei verpflichtet, einer öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen der anderen Partei im vorgenannten Sinne zugänglich zu machen, so ist sie hierzu berechtigt; die andere Partei ist unverzüglich und möglichst noch vor Herausgabe der Informationen an die öffentliche Stelle zu informieren.
16.4 Die Rechte und Pflichten dieser Ziff. 15 werden von einer Beendigung dieses Vertrags nicht berührt.
17. Datenschutz
17.1 Nelly kennt und beachtet den besonderen Schutzbedarf von Patientendaten. Nelly behandelt personenbezogene Daten (insbesondere Patientendaten) deshalb vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Für den Schutz personenbezogener Daten gilt die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung in Anlage 1.
17.2 Die Praxis ist verantwortlich für die Einholung der erforderlichen Einwilligungserklärungen der Nutzer der Plattform und ihrer Patienten zur
Verarbeitung personenbezogener Daten über die Plattform. Zudem ist die Praxis
verpflichtet, die Vorgaben aus Anlage 2 einzuhalten.
17.3 Nelly ergreift technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten gegen unbefugten Zugriff und zur täglichen Datensicherung. Einzelheiten ergeben sich aus der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung in Anlage 1.
17.4 Bei Beendigung des Nutzungsvertrags wird Nelly nach Wahl der Praxis alle personenbezogenen Daten löschen oder an die Praxis herausgeben und die vorhandenen Kopien der Daten unwiderruflich löschen.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Die Bestimmungen des Nutzungsvertrags ersetzen alle mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Änderungen oder Ergänzungen des Nutzungsvertrags – inklusive dieser Schriftformklausel – und ihrer Anlagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
18.2 Der Nutzungsvertrag unterliegt in Anwendung und Auslegung ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen.
18.3 Für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag wird, soweit gesetzlich zulässig, Berlin als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.