Arztrechnung: Pflichtangaben, Aufbau & Infos zur Verjährung
Wie muss eine Arztrechnung laut Richtlinien aufgebaut sein? Wann sind Arztrechnungen verjährt und verwirkt? Wie funktionieren digitale Arztrechnungen? Dies und noch vieles mehr erfahren Sie in diesem Artikel. Die Informationen in diesem Beitrag sind sowohl für Ärzte als auch Patienten relevant.
Die wichtigsten Antworten zu Arztrechnungen auf einen Blick:
So funktioniert typischerweise die Abrechnung in der Arztpraxis:
- Leistungserbringung: Der Arzt erbringt medizinische Leistungen für den Patienten.
- Dokumentation: Die erbrachten Leistungen werden dokumentiert.
- Codierung: Die Leistungen werden in Codierung umgewandelt.
- Rechnungserstellung: Basierend auf den codierten Leistungen wird eine Rechnung erstellt.
- Einreichung der Rechnung: Die Rechnung wird an die Krankenversicherung oder den Patienten gesendet.
- Zahlungseingang: Die Zahlung wird an die Arztpraxis überwiesen.
- Abrechnungsprüfung: Die Praxis überprüft die Zahlungen und gleicht sie mit den erbrachten Leistungen ab.
In Deutschland gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung, die vorschreibt, wie lange Arztrechnungen aufbewahrt werden müssen. Die Aufbewahrungsfrist kann je nach Art der Praxis, den geltenden Datenschutzbestimmungen und anderen rechtlichen Anforderungen variieren. Allgemein wird empfohlen, dass Arztrechnungen für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren aufbewahrt werden, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und steuerlichen Anforderungen erfüllt sind. Diese Frist entspricht oft der steuerrechtlichen Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen.
Auf der Arztrechnung müssen folgende Elemente enthalten sein:
- Name und Anschrift des Arztes/der Praxis
- Name und Anschrift des Patienten
- Leistungsdatum
- Leistungsbeschreibung mit GOÄ-Nummer
- Faktor / Steigerungssatz
- Betrag
- Extrakosten, falls vorhanden (z.B. in der praxis erhaltene Medikamente)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
- Steuernummer
- Bankverbindung
- Zahlungsmodalitäten
Die Zahlungsfrist für eine Arztrechnung kann je nach den Vereinbarungen zwischen Arzt und Patient variieren. In der Regel wird jedoch erwartet, dass die Rechnung innerhalb einer angemessenen Frist beglichen wird, normalerweise innerhalb von 14 bis 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung.
Es ist ratsam, die in der Rechnung angegebene Zahlungsfrist zu beachten und die Rechnung rechtzeitig zu begleichen, um eventuelle Mahnungen oder Verzugszinsen zu vermeiden. Wenn es Schwierigkeiten gibt, die Rechnung rechtzeitig zu bezahlen, ist es empfehlenswert, rechtzeitig Kontakt mit der Arztpraxis aufzunehmen und gegebenenfalls eine Ratenzahlung oder andere Vereinbarungen zu treffen. Wenn eine Arztrechnung nicht rechtzeitig bezahlt wird, kann dies verschiedene Konsequenzen haben. Zum Beispiel: Mahnungen, Inkasso oder rechtliche Schritte.
Wenn eine Arztrechnung verjährt ist, hat der Arzt in der Regel keine rechtliche Möglichkeit mehr, die offene Forderung gerichtlich einzufordern. In diesem Fall kann der Arzt jedoch:
- Die Angelegenheit abschreiben: Der Arzt kann die verjährte Forderung möglicherweise als Verlust abschreiben und die Buchhaltung entsprechend anpassen.
- Künftige Zahlungen sicherstellen: Der Arzt kann sicherstellen, dass zukünftige Leistungen umgehend abgerechnet und Rechnungen zeitnah gestellt werden, um die Wahrscheinlichkeit von verjährten Forderungen zu reduzieren.
- Kundenbeziehung pflegen: Trotz der verjährten Forderung ist es wichtig, eine positive Kundenbeziehung aufrechtzuerhalten. Der Arzt kann weiterhin den Patienten betreuen und professionell mit ihm kommunizieren.
Der Arzt kann sich an einen Rechtsanwalt wenden, um zu prüfen, ob es möglicherweise Ausnahmen oder besondere Umstände gibt, die die Verjährung unterbrechen oder hemmen könnten.
Bevor Patienten eine private Arztrechnung begleichen, können sie diese systematisch prüfen:
- Sind alle notwendigen Angaben vorhanden, einschließlich Datum, Leistungsnummer (GOÄ), Betrag und Steigerungssatz?
- Wurden alle abgerechneten Leistungen auch tatsächlich erbracht?
- Ist die Rechnung nachvollziehbar?
Bei Fragen oder Einwänden können Patienten zunächst ihren Arzt ansprechen und bei Bedarf auch ihre private Krankenversicherung um Klärung bitten, insbesondere wenn Analogziffern verwendet wurden.
Unterschiede in der Abrechnung von Privatpatienten und gesetzlich Versicherten
In Deutschland bekommen gesetzlich versicherte Patienten in aller Regel keine Arztrechnungen von ihren Ärzten zugesandt. Die Ärzte rechnen die erbrachten Leistungen direkt über die Krankenkasse der Patienten ab.
Nur falls Leistungen erbracht werden, welche nicht von der Krankenkasse übernommen werden konnten, werden separate Rechnungen an gesetzlich versicherte Patienten versandt.
Bei Privatpatienten hingegen erfolgt die Abrechnung direkt über den Arzt bzw. die Praxis nach Rechnungsversand.
Wie ist der Aufbau einer privatärztlichen Rechnung?
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) legt fest, wie ärztliche Leistungen abgerechnet werden können. Dies betrifft nicht nur die Art und Weise, wie Rechnungssummen berechnet werden, sondern auch den Aufbau und Inhalt der Arztrechnung. Zahnärzte rechnen übrigens nach der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) ab.
Um die Rechnung nachvollziehbar zu gestalten, müssen bestimmte Elemente enthalten sein. Diese werden im Folgenden erläutert.
Übrigens: Es gibt keine festgelegten Bezeichnungen für die einzelnen Elemente. Überschriften in den Rechnungen können beispielsweise "GOÄ-Nr. / GOZ-Nr" oder "Gebührenposition" heißen.
Richtlinien: Diese Elemente müssen in der Arztrechnung enthalten sein
- Datum der Leistungserbringung: Es muss das Datum angegeben werden, an dem die Leistung vom Patienten erhalten wurde.
- GOÄ-Nummer / GOZ-Nummer / Ziffer: Jede ärztliche Leistung ist in der GOÄ mit einer Nummer, auch als Gebührenposition bezeichnet, hinterlegt. Die Nummer muss zusammen mit der entsprechenden Leistungsbeschreibung aufgeführt werden. Wenn eine Nummer mit "A", “a” oder als “analog” bezeichnet ist, bedeutet dies, dass sie nicht in der GOÄ enthalten ist. In diesem Fall greift der Arzt auf eine vergleichbare Leistung zur Berechnung zurück.
- Leistungsbeschreibung: Neben der GOÄ-Nummer wird die erbrachte Leistung beschrieben, beispielsweise "Beratung" oder "Untersuchung". Falls für die Leistung eine Mindestdauer vorgesehen ist, muss diese ebenfalls angegeben werden.
- Faktor / Steigerungssatz: Die GOÄ sieht vor, dass es nicht nur einen Grundpreis für eine Leistung (Einfachsatz) gibt. Je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand kann der Einfachsatz gesteigert werden. Auf der Arztrechnung wird der Steigerungssatz für jede einzelne Leistung angegeben, normalerweise unter dem Begriff "Faktor".
- Betrag: Der Beitrag muss je Leistung aufgelistet sein.
- Kosten und Auslagen: Auf der Rechnung können nicht nur ärztliche Leistungen in Rechnung gestellt werden. Wenn Sie beispielsweise ein vorfinanziertes Medikament von der Praxis erhalten haben, kann dies als Auslage abgerechnet werden. Bei Hausbesuchen können Wegegelder anfallen. Diese und ähnliche Ausgaben müssen gesondert auf der Rechnung ausgewiesen werden.
- Anzahl (optional): Es wird angegeben, wie oft die Leistungen an dem genannten Tag erbracht wurden. Diese Angabe ist allerdings nicht zwingend erforderlich.
Arztrechnung Verjährung: Was Ärzte & Patienten wissen sollten
Die Verjährung einer Arztrechnung bedeutet, dass der Arzt für eine bestimmte Zeit nach Rechnungsstellung das Recht hat, die Bezahlung zu verlangen. In Deutschland beträgt diese Zeit laut §195 BGB = 3 Jahre. Das heißt, der Arzt kann innerhalb von 3 Jahren, nachdem die Rechnung ausgestellt wurde, die Zahlung einfordern. Nach Ablauf dieser Zeit kann der Arzt rechtlich keine Zahlung mehr verlangen. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn besondere Umstände die Verjährung stoppen oder verhindern.
Wichtig hierbei zu beachten: Nach der Behandlung oder Diagnose allein ist für den Patienten noch keine Zahlung fällig. Die Zahlung ist erst nach Ausstellung der Rechnung von Seiten des Arztes fällig (§ 12 der GOÄ).
Ebenfalls zu beachten: Die Verjährungsfrist beginnt erst am Ende des Jahres, in dem der Arzt die Leistung erbracht und in Rechnung gestellt hat. Hierzu ein kurzes Beispiel:
Nehmen wir an, die Behandlung eines Patienten fand im März 2023 statt. Der Arzt hat die Rechnung einen Monat später im April an den Patienten versandt. Die 3-jährige Verjährungsfrist beginnt erst am Ende von 2023. Am 1. Januar 2027 wäre sie verjährt.
In diesem Zusammenhang kann das Nelly Factoring für Ärzte sehr praktisch sein. Probleme mit dem Hinterherrennen von Rechnungszahlungen von Patienten und Verjährung gehören der Vergangenheit an, weil sich Nelly um den ganzen Prozess kümmert. Lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich zu unserem digitalen Factoring-Angebot beraten!
Wann verjährt eine Leistung, wenn keine Rechnung gestellt wurde?
Wenn keine Rechnung für die erbrachte Leistung gestellt wurde, beginnt auch keine Verjährungsfrist, da keine Forderung geltend gemacht wurde. Die Verjährungsfrist beginnt erst ab dem Zeitpunkt, zu dem die Rechnung tatsächlich ausgestellt wird.
Schutz vor Verwirkung: In welchem Zeitraum müssen Ärzte ihren Patienten die Rechnung schicken?
Es gibt kein Gesetz, das festlegt, bis wann Ärzte ihre Arztrechnungen an ihre Patienten stellen müssen. Es kommt mitunter vor, dass einige Patienten die Rechnung nach ein paar Monaten einfordern, falls diese vorher nicht versandt wurde. Unsere Empfehlung ist, dass Ärzte darauf schnell reagieren sollten, um einer möglichen Verwirkung ihrer Forderungen entgegenzuwirken.
Wann kann eine Verwirkung auftreten?
Wenn ein Arzt trotz Bitte des Patienten eine angemessene Zeit verstreichen lässt, ohne die Rechnung zu stellen, können die Ansprüche des Arztes auf Bezahlung verfallen, also verwirken.
Hierzu die juristische Begründung: Wenn ein Arzt nicht rechtzeitig eine Rechnung stellt, kann dies dazu führen, dass der Patient davon ausgeht, dass er die Leistung kostenlos erhalten hat oder dass der Arzt auf die Zahlung verzichtet hat. In solchen Fällen können Patienten und ihre Krankenversicherungen argumentieren, dass der Anspruch des Arztes auf Bezahlung der Rechnung verwirkt ist und nicht mehr geltend gemacht werden kann.
Um dem vorzubeugen lautet eine gängige Empfehlung: Ärzte sollten Ihre Rechnungen quartalsweise stellen.
Digitale Arztrechnungen für mehr Sicherheit & Effizienz
Im Zeitalter der Digitalisierung bieten digitale Arztrechnungen eine effiziente und sichere Möglichkeit, Abrechnungen zwischen Ärzten und Patienten abzuwickeln. Hierzu ein kurzes Beispiel, wie das im Praxisalltag aussehen kann:
Frau Müller wird in einer Arztpraxis behandelt, Der Arzt trägt die erbrachten Leistungen in das digitale Abrechnungssystem ein, das automatisch die entsprechenden Gebühren gemäß der GOÄ berechnet und eine Rechnung generiert. Diese wird dann elektronisch an Frau Müller gesendet. Sie erhält eine Benachrichtigung per E-Mail oder SMS und kann die Rechnung direkt in einem Portal einsehen und per Klick bezahlen.
Frau Müller öffnet die Rechnung auf ihrem Computer und überprüft die aufgeführten Leistungen sowie die Kosten. Sie kann aber die Leistungen & Rechnungen auch direkt als Dokument im Browser-Basierten Patientenportal einsehen. Alles scheint korrekt zu sein, daher wählt sie die Option zur Online-Zahlung mit ihrer präferierten Zahlungsmethode und begleicht die Rechnung mit wenigen Klicks. Die Praxis erhält umgehend eine Benachrichtigung über den Zahlungseingang.
Frau Müller erhält sofort eine automatische Quittung per E-Mail, die bestätigt, dass ihre Zahlung erfolgreich verbucht wurde. Alle Daten werden sicher in der elektronischen Patientenakte gespeichert, um jederzeit darauf zugreifen zu können.
Mit Nelly können Sie den Prozess des digitalen Rechnungsversands in Ihrer Arztpraxis einfach umsetzen. Dabei lässt sich Nelly problemlos in Ihr Praxisverwaltungssystem integrieren. Wenn Sie wünschen, lässt sich der Prozess auch mit dem Nelly Factoring kombinieren.
Vorteile digitaler Rechnungen für Ärzte:
- Effizienz: Schnellere Abwicklung von Zahlungen und weniger Verwaltungsaufwand.
- Genauigkeit: Elektronische Erfassung und Speicherung der Abrechnungsdaten reduzieren Fehler.
- Sicherheit: Rechnung kann nicht per Post verloren gegangen werden. Auch gibt es keine Probleme mit falschen Zustellungen, falls die Adresse des Patienten sich geändert hat.
- Flexibilität: Einfache Anpassung und Aktualisierung von Abrechnungen bei Änderungen.
- Automatisierung: Möglichkeit zur automatisierten Generierung von Rechnungen gemäß den Richtlinien der GOÄ. Ebenfalls: Einfache Erinnerung der Patienten an ihre fällige Zahlung über das Doktorportail ganz einfach über das Doktorportal verschicken
Vorteile digitaler Rechnungen für Patienten:
- Bequemlichkeit: Einfacherer Prozess beim Empfang und Verwaltung von Rechnungen.
- Zeitersparnis: Kein physisches Handling von Papierdokumenten erforderlich und kein Abtippen von IBAN-Nummern für die Überweisung.
- Nachvollziehbarkeit: Elektronischer Zugriff auf alte Rechnungen und Zahlungsinformationen
Zusammenfassung
Fassen wir noch einmal kurz die wichtigsten Punkte zusammen:
Eine vollständige Arztrechnung muss verschiedene Elemente wie das Datum der Leistungserbringung, spezifische GOÄ-Nummern für die erbrachten Leistungen, Leistungsbeschreibungen, Faktoren/Steigerungssätze, Beträge und eventuelle Kosten und Auslagen enthalten.
In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist für Arztrechnungen 3 Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem die Leistung erbracht und in Rechnung gestellt wurde. Verjährte Forderungen von Ärzten können in den meisten Fällen nicht mehr eingefordert werden.
Die Verwirkung von Arztrechnungen (= der Arzt verliert den Anspruch auf Zahlungserhalt seiner Rechnung) tritt ein, wenn der Arzt nicht angemessen auf Anfragen nach einer Rechnung reagiert, was dazu führen kann, dass der Anspruch auf die Bezahlung des Patienten verloren geht.
Digitale Arztrechnungen bieten für Ärzte eine gute Möglichkeit, die Effizienz, Sicherheit und Abwicklung von Zahlungen zu steigern. Auch Patienten können davon profitieren, da sie die Rechnungen bequem und transparent einsehen können, ohne das physische Handling von Papierdokumenten oder das aufwändige Eintippen von IBAN-Nummern für die Überweisung. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.
Die in diesem Artikel verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich immer gleichermaßen auf alle Personen. Auf eine Doppelnennung und gegenderte Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.
Unterschiede in der Abrechnung von Privatpatienten und gesetzlich Versicherten
In Deutschland bekommen gesetzlich versicherte Patienten in aller Regel keine Arztrechnungen von ihren Ärzten zugesandt. Die Ärzte rechnen die erbrachten Leistungen direkt über die Krankenkasse der Patienten ab.
Nur falls Leistungen erbracht werden, welche nicht von der Krankenkasse übernommen werden konnten, werden separate Rechnungen an gesetzlich versicherte Patienten versandt.
Bei Privatpatienten hingegen erfolgt die Abrechnung direkt über den Arzt bzw. die Praxis nach Rechnungsversand.
Wie ist der Aufbau einer privatärztlichen Rechnung?
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) legt fest, wie ärztliche Leistungen abgerechnet werden können. Dies betrifft nicht nur die Art und Weise, wie Rechnungssummen berechnet werden, sondern auch den Aufbau und Inhalt der Arztrechnung. Zahnärzte rechnen übrigens nach der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) ab.
Um die Rechnung nachvollziehbar zu gestalten, müssen bestimmte Elemente enthalten sein. Diese werden im Folgenden erläutert.
Übrigens: Es gibt keine festgelegten Bezeichnungen für die einzelnen Elemente. Überschriften in den Rechnungen können beispielsweise "GOÄ-Nr. / GOZ-Nr" oder "Gebührenposition" heißen.
Richtlinien: Diese Elemente müssen in der Arztrechnung enthalten sein
- Datum der Leistungserbringung: Es muss das Datum angegeben werden, an dem die Leistung vom Patienten erhalten wurde.
- GOÄ-Nummer / GOZ-Nummer / Ziffer: Jede ärztliche Leistung ist in der GOÄ mit einer Nummer, auch als Gebührenposition bezeichnet, hinterlegt. Die Nummer muss zusammen mit der entsprechenden Leistungsbeschreibung aufgeführt werden. Wenn eine Nummer mit "A", “a” oder als “analog” bezeichnet ist, bedeutet dies, dass sie nicht in der GOÄ enthalten ist. In diesem Fall greift der Arzt auf eine vergleichbare Leistung zur Berechnung zurück.
- Leistungsbeschreibung: Neben der GOÄ-Nummer wird die erbrachte Leistung beschrieben, beispielsweise "Beratung" oder "Untersuchung". Falls für die Leistung eine Mindestdauer vorgesehen ist, muss diese ebenfalls angegeben werden.
- Faktor / Steigerungssatz: Die GOÄ sieht vor, dass es nicht nur einen Grundpreis für eine Leistung (Einfachsatz) gibt. Je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand kann der Einfachsatz gesteigert werden. Auf der Arztrechnung wird der Steigerungssatz für jede einzelne Leistung angegeben, normalerweise unter dem Begriff "Faktor".
- Betrag: Der Beitrag muss je Leistung aufgelistet sein.
- Kosten und Auslagen: Auf der Rechnung können nicht nur ärztliche Leistungen in Rechnung gestellt werden. Wenn Sie beispielsweise ein vorfinanziertes Medikament von der Praxis erhalten haben, kann dies als Auslage abgerechnet werden. Bei Hausbesuchen können Wegegelder anfallen. Diese und ähnliche Ausgaben müssen gesondert auf der Rechnung ausgewiesen werden.
- Anzahl (optional): Es wird angegeben, wie oft die Leistungen an dem genannten Tag erbracht wurden. Diese Angabe ist allerdings nicht zwingend erforderlich.
Arztrechnung Verjährung: Was Ärzte & Patienten wissen sollten
Die Verjährung einer Arztrechnung bedeutet, dass der Arzt für eine bestimmte Zeit nach Rechnungsstellung das Recht hat, die Bezahlung zu verlangen. In Deutschland beträgt diese Zeit laut §195 BGB = 3 Jahre. Das heißt, der Arzt kann innerhalb von 3 Jahren, nachdem die Rechnung ausgestellt wurde, die Zahlung einfordern. Nach Ablauf dieser Zeit kann der Arzt rechtlich keine Zahlung mehr verlangen. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn besondere Umstände die Verjährung stoppen oder verhindern.
Wichtig hierbei zu beachten: Nach der Behandlung oder Diagnose allein ist für den Patienten noch keine Zahlung fällig. Die Zahlung ist erst nach Ausstellung der Rechnung von Seiten des Arztes fällig (§ 12 der GOÄ).
Ebenfalls zu beachten: Die Verjährungsfrist beginnt erst am Ende des Jahres, in dem der Arzt die Leistung erbracht und in Rechnung gestellt hat. Hierzu ein kurzes Beispiel:
Nehmen wir an, die Behandlung eines Patienten fand im März 2023 statt. Der Arzt hat die Rechnung einen Monat später im April an den Patienten versandt. Die 3-jährige Verjährungsfrist beginnt erst am Ende von 2023. Am 1. Januar 2027 wäre sie verjährt.
In diesem Zusammenhang kann das Nelly Factoring für Ärzte sehr praktisch sein. Probleme mit dem Hinterherrennen von Rechnungszahlungen von Patienten und Verjährung gehören der Vergangenheit an, weil sich Nelly um den ganzen Prozess kümmert. Lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich zu unserem digitalen Factoring-Angebot beraten!
Wann verjährt eine Leistung, wenn keine Rechnung gestellt wurde?
Wenn keine Rechnung für die erbrachte Leistung gestellt wurde, beginnt auch keine Verjährungsfrist, da keine Forderung geltend gemacht wurde. Die Verjährungsfrist beginnt erst ab dem Zeitpunkt, zu dem die Rechnung tatsächlich ausgestellt wird.
Schutz vor Verwirkung: In welchem Zeitraum müssen Ärzte ihren Patienten die Rechnung schicken?
Es gibt kein Gesetz, das festlegt, bis wann Ärzte ihre Arztrechnungen an ihre Patienten stellen müssen. Es kommt mitunter vor, dass einige Patienten die Rechnung nach ein paar Monaten einfordern, falls diese vorher nicht versandt wurde. Unsere Empfehlung ist, dass Ärzte darauf schnell reagieren sollten, um einer möglichen Verwirkung ihrer Forderungen entgegenzuwirken.
Wann kann eine Verwirkung auftreten?
Wenn ein Arzt trotz Bitte des Patienten eine angemessene Zeit verstreichen lässt, ohne die Rechnung zu stellen, können die Ansprüche des Arztes auf Bezahlung verfallen, also verwirken.
Hierzu die juristische Begründung: Wenn ein Arzt nicht rechtzeitig eine Rechnung stellt, kann dies dazu führen, dass der Patient davon ausgeht, dass er die Leistung kostenlos erhalten hat oder dass der Arzt auf die Zahlung verzichtet hat. In solchen Fällen können Patienten und ihre Krankenversicherungen argumentieren, dass der Anspruch des Arztes auf Bezahlung der Rechnung verwirkt ist und nicht mehr geltend gemacht werden kann.
Um dem vorzubeugen lautet eine gängige Empfehlung: Ärzte sollten Ihre Rechnungen quartalsweise stellen.
Digitale Arztrechnungen für mehr Sicherheit & Effizienz
Im Zeitalter der Digitalisierung bieten digitale Arztrechnungen eine effiziente und sichere Möglichkeit, Abrechnungen zwischen Ärzten und Patienten abzuwickeln. Hierzu ein kurzes Beispiel, wie das im Praxisalltag aussehen kann:
Frau Müller wird in einer Arztpraxis behandelt, Der Arzt trägt die erbrachten Leistungen in das digitale Abrechnungssystem ein, das automatisch die entsprechenden Gebühren gemäß der GOÄ berechnet und eine Rechnung generiert. Diese wird dann elektronisch an Frau Müller gesendet. Sie erhält eine Benachrichtigung per E-Mail oder SMS und kann die Rechnung direkt in einem Portal einsehen und per Klick bezahlen.
Frau Müller öffnet die Rechnung auf ihrem Computer und überprüft die aufgeführten Leistungen sowie die Kosten. Sie kann aber die Leistungen & Rechnungen auch direkt als Dokument im Browser-Basierten Patientenportal einsehen. Alles scheint korrekt zu sein, daher wählt sie die Option zur Online-Zahlung mit ihrer präferierten Zahlungsmethode und begleicht die Rechnung mit wenigen Klicks. Die Praxis erhält umgehend eine Benachrichtigung über den Zahlungseingang.
Frau Müller erhält sofort eine automatische Quittung per E-Mail, die bestätigt, dass ihre Zahlung erfolgreich verbucht wurde. Alle Daten werden sicher in der elektronischen Patientenakte gespeichert, um jederzeit darauf zugreifen zu können.
Mit Nelly können Sie den Prozess des digitalen Rechnungsversands in Ihrer Arztpraxis einfach umsetzen. Dabei lässt sich Nelly problemlos in Ihr Praxisverwaltungssystem integrieren. Wenn Sie wünschen, lässt sich der Prozess auch mit dem Nelly Factoring kombinieren.
Vorteile digitaler Rechnungen für Ärzte:
- Effizienz: Schnellere Abwicklung von Zahlungen und weniger Verwaltungsaufwand.
- Genauigkeit: Elektronische Erfassung und Speicherung der Abrechnungsdaten reduzieren Fehler.
- Sicherheit: Rechnung kann nicht per Post verloren gegangen werden. Auch gibt es keine Probleme mit falschen Zustellungen, falls die Adresse des Patienten sich geändert hat.
- Flexibilität: Einfache Anpassung und Aktualisierung von Abrechnungen bei Änderungen.
- Automatisierung: Möglichkeit zur automatisierten Generierung von Rechnungen gemäß den Richtlinien der GOÄ. Ebenfalls: Einfache Erinnerung der Patienten an ihre fällige Zahlung über das Doktorportail ganz einfach über das Doktorportal verschicken
Vorteile digitaler Rechnungen für Patienten:
- Bequemlichkeit: Einfacherer Prozess beim Empfang und Verwaltung von Rechnungen.
- Zeitersparnis: Kein physisches Handling von Papierdokumenten erforderlich und kein Abtippen von IBAN-Nummern für die Überweisung.
- Nachvollziehbarkeit: Elektronischer Zugriff auf alte Rechnungen und Zahlungsinformationen
Zusammenfassung
Fassen wir noch einmal kurz die wichtigsten Punkte zusammen:
Eine vollständige Arztrechnung muss verschiedene Elemente wie das Datum der Leistungserbringung, spezifische GOÄ-Nummern für die erbrachten Leistungen, Leistungsbeschreibungen, Faktoren/Steigerungssätze, Beträge und eventuelle Kosten und Auslagen enthalten.
In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist für Arztrechnungen 3 Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem die Leistung erbracht und in Rechnung gestellt wurde. Verjährte Forderungen von Ärzten können in den meisten Fällen nicht mehr eingefordert werden.
Die Verwirkung von Arztrechnungen (= der Arzt verliert den Anspruch auf Zahlungserhalt seiner Rechnung) tritt ein, wenn der Arzt nicht angemessen auf Anfragen nach einer Rechnung reagiert, was dazu führen kann, dass der Anspruch auf die Bezahlung des Patienten verloren geht.
Digitale Arztrechnungen bieten für Ärzte eine gute Möglichkeit, die Effizienz, Sicherheit und Abwicklung von Zahlungen zu steigern. Auch Patienten können davon profitieren, da sie die Rechnungen bequem und transparent einsehen können, ohne das physische Handling von Papierdokumenten oder das aufwändige Eintippen von IBAN-Nummern für die Überweisung. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.
Die in diesem Artikel verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich immer gleichermaßen auf alle Personen. Auf eine Doppelnennung und gegenderte Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.
Robert Adam
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