Leitfaden

Die elektronische Patientenakte – der Leitfaden für Ihre Praxis

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist da! Seit dem 15. Januar 2025 erhalten gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA, es sei denn, sie widersprechen aktiv bei ihrer Krankenkasse. Doch was bedeutet die ePA für Patienten und Ärzte? Welche Vorteile bringt sie? Welche Kritik gibt es, und wie sicher sind die Daten? In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Fragen und zeigen, was Sie jetzt wissen müssen.

21.3.2025
Robert Adam
Lesezeit
output:  Moderner Krankenhausflur mit Empfang und Pflanzen.

Das Wichtigste in Kürze

1. Was ist die elektronische Patientenakte?

Die elektronische Patientenakte ist eine digitale Ablage, auf der Gesundheitsdaten wie Diagnosen, Befunde, Arztbriefe und Medikationspläne gespeichert werden. Ihr Ziel ist es, relevante Informationen zentral und sicher verfügbar zu machen, sodass Ärzte und andere Gesundheitsdienstleister schneller und fundierter Entscheidungen treffen können. Sie ersetzt jedoch nicht die klassische Patientenakte in der Arztpraxis, sondern ergänzt sie um digitale Funktionen.

2. Welche Daten werden in der elektronischen Patientenakte gespeichert? 

Die ePA enthält medizinische Informationen, die für die Behandlung eines Patienten wichtig sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Arztberichte und Diagnosen
  • Befunde und Laborwerte
  • Impfungen und Medikationspläne
  • Röntgenbilder und OP-Berichte
  • Notfalldaten für schnelle Hilfe im Ernstfall

Patienten können selbst entscheiden, welche dieser Daten gespeichert oder gelöscht werden.

3. Ist die elektronische Patientenakte Pflicht? 

Nein, die Nutzung der ePA ist freiwillig. Versicherte haben die Wahl, ob sie eine digitale Patientenakte führen möchten oder nicht. Wer sich gegen die Nutzung entscheidet, wird weiterhin auf klassische Papierdokumente angewiesen sein. Auch wenn Krankenkassen die ePA standardmäßig bereitstellen, kann sie jederzeit deaktiviert oder nicht genutzt werden.

4. Wer kann auf die elektronische Patientenakte zugreifen? 

Zugriff auf die ePA haben ausschließlich Personen, die vom Patienten dazu autorisiert wurden. Dazu gehören in erster Linie Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheken. Versicherte können in den Einstellungen ihrer ePA festlegen, welche medizinischen Fachkräfte welche Dokumente einsehen dürfen. Ohne ausdrückliche Zustimmung bleibt der Zugriff verwehrt.

5. Können Patienten der elektronischen Patientenakte widersprechen?

Ja, jeder Versicherte hat das Recht, die Nutzung der ePA abzulehnen. Wer sich gegen die digitale Akte entscheidet, muss keine Daten speichern lassen. Bereits vorhandene Informationen können jederzeit gelöscht werden. Zudem besteht die Möglichkeit, einzelne Dokumente oder ganze Datenkategorien für bestimmte Ärzte oder Einrichtungen zu sperren.

Praxis
Typ
Fachrichtung
Ort
Website
Über die Praxis

Herausforderung

In diesem Artikel lesen Sie:

Was sind die Vor- und Nachteile der elektronischen Patientenakte? 

Die Einführung der elektronischen Patientenakte bringt zahlreiche Vorteile, aber auch einige Herausforderungen mit sich. Während sie die medizinische Versorgung effizienter gestalten kann, gibt es auch berechtigte Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Nutzungskomfort.

Vorteile der elektronischen Patientenakte 

  1. Schnellerer Informationsaustausch:  Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken können wichtige Gesundheitsdaten direkt einsehen – vorausgesetzt, der Patient erlaubt es. Dadurch lassen sich Doppeluntersuchungen vermeiden und Behandlungen besser koordinieren.
  2. Bessere Notfallversorgung: Falls Patienten in einer Notfallsituation nicht ansprechbar sind, können medizinische Fachkräfte mit vorheriger Zustimmung lebenswichtige Informationen wie Allergien, Vorerkrankungen oder Medikationspläne abrufen.
  3. Mehr Transparenz für Patienten: Versicherte haben jederzeit Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten und können nachvollziehen, welche Diagnosen gestellt und welche Behandlungen durchgeführt wurden. Das stärkt das Vertrauen in die medizinische Versorgung.
  4. Umweltfreundlich und weniger Papierkram: Durch die Digitalisierung werden zahlreiche Papierdokumente überflüssig. Arztbriefe, Röntgenbilder oder Laborbefunde müssen nicht mehr ausgedruckt und mühsam transportiert werden.
  5. Einfache Dokumentenverwaltung:  Patienten können ihre Gesundheitsinformationen an einem zentralen Ort speichern und jederzeit darauf zugreifen – sei es für Arztbesuche, Zweitmeinungen oder den Wechsel des behandelnden Arztes.

Nachteile der elektronischen Gesundheitsakte

  1. Datenschutz und Sicherheitsrisiken: Trotz hoher Sicherheitsstandards besteht immer das Risiko von Hackerangriffen oder unbefugtem Zugriff. Patienten müssen darauf vertrauen, dass ihre sensiblen Gesundheitsdaten ausreichend geschützt sind.
  2. Nicht alle Ärzte nutzen die ePA: Obwohl die ePA für Ärzte grundsätzlich zugänglich ist, nutzen viele Praxen sie noch nicht aktiv. Das liegt oft an technischen Hürden oder fehlender Schulung im Umgang mit der digitalen Akte.
  3. Komplexe Bedienung für einige Nutzer: Gerade ältere Menschen oder technisch weniger versierte Patienten könnten Schwierigkeiten haben, die ePA-App zu bedienen oder Berechtigungen korrekt einzustellen.
  4. Freiwilligkeit kann zu lückenhaften Daten führen: Da die Nutzung der ePA freiwillig ist, kann es passieren, dass nicht alle relevanten Gesundheitsdaten erfasst werden. Wenn Patienten bestimmte Informationen nicht hochladen oder freigeben, könnten Ärzte ein unvollständiges Bild ihrer Krankengeschichte erhalten.
  5. Abhängigkeit von Technik: Technische Probleme wie Serverausfälle oder Softwarefehler könnten den Zugriff auf wichtige Gesundheitsinformationen erschweren. Ohne Internetverbindung ist eine Nutzung ebenfalls nicht möglich.

Unsere Meinung: Trotz einiger Herausforderungen überwiegen die Vorteile der elektronischen Patientenakte deutlich. Sie verbessert die Koordination zwischen Ärzten, erleichtert den Zugang zu Gesundheitsdaten und kann im Notfall sogar lebensrettend sein. Datenschutzbedenken sind berechtigt, aber durch strenge Sicherheitsmaßnahmen gut adressiert. 

Neue Regelung seit 2025: Opt-out-Verfahren für die ePA

Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte automatisch für alle gesetzlich Versicherten angelegt – es sei denn, sie widersprechen aktiv.

Was bedeutet das Opt-out-Verfahren?

  1. Automatische Erstellung: Jeder gesetzlich Versicherte erhält eine ePA, ohne sie beantragen zu müssen.
  2. Widerspruchsrecht: Wer keine ePA möchte, kann sie jederzeit deaktivieren.
  3. Bessere Versorgung: Mehr Patienten mit einer ePA erleichtern den schnellen Austausch wichtiger Gesundheitsdaten.

Warum die Änderung?

Bisher musste die ePA aktiv beantragt werden, was nur wenige getan haben. Mit dem neuen Verfahren soll die Nutzung steigen, um die medizinische Versorgung effizienter und digitaler zu machen.

Für Patienten: Elektronische Patientenakte ablehnen? Vor- und Nachteile

Hier sind die Vor- und Nachteile einer Entscheidung gegen die digitale Akte:

Vorteile der Ablehnung:

  • Mehr Datenschutz: Wer die ePA nicht nutzt, muss sich keine Sorgen um mögliche Datenlecks oder unbefugten Zugriff machen.
  • Keine technischen Hürden: Keine Notwendigkeit, sich mit Apps, Freigabeeinstellungen oder digitalen Prozessen auseinanderzusetzen.
  • Kein Risiko durch Fehlbedienung: Patienten, die sich unsicher fühlen, vermeiden potenzielle Fehler bei der Verwaltung ihrer Gesundheitsdaten.

Nachteile der Ablehnung:

  • Weniger Transparenz: Ohne ePA haben Patienten keinen einfachen digitalen Überblick über ihre Befunde, Medikationspläne oder Arztbriefe.
  • Erschwerter Austausch zwischen Ärzten: Gesundheitsdaten müssen weiterhin in Papierform übermittelt oder manuell abgefragt werden, was Zeit kostet.
  • Kein Zugriff im Notfall: Ärzte können in einer Notfallsituation nicht sofort auf wichtige medizinische Informationen wie Vorerkrankungen oder Allergien zugreifen.
  • Mehr Aufwand für Patienten: Dokumente müssen selbst aufbewahrt, gesammelt und zu Arztterminen mitgebracht werden.

Für Patienten: Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (Muster)

Der Widerspruch muss wie erwähnt bei der eigenen Krankenkasse eingereicht werden – meist per Post, E-Mail oder über das Online-Portal der Kasse. Hier ein Musterbrief, den Patienten nutzen können:

[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[PLZ, Stadt]
[Versichertennummer]

[Name der Krankenkasse]
[Adresse der Krankenkasse]
[PLZ, Stadt]

Datum: [TT.MM.JJJJ]

Betreff: Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich der automatischen Einrichtung einer elektronischen Patientenakte gemäß der neuen Regelung ab 2025. Ich bitte Sie, meine ePA nicht anzulegen bzw. eine bereits eingerichtete Akte umgehend zu deaktivieren.

Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung über die Deaktivierung der ePA zu.

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]

Elektronische Patientenakte App: Funktionen & Nutzung 

Die elektronische Patientenakte wird über eine offizielle App der Krankenkasse verwaltet. Diese ermöglicht es Patienten, ihre Gesundheitsdaten sicher und einfach zu verwalten, einzusehen und bei Bedarf mit Ärzten zu teilen.

Funktionen der ePA-App:

  • Übersicht über Gesundheitsdaten: Patienten können Diagnosen, Arztbriefe, Medikationspläne und Befunde einsehen.
  • Dokumente verwalten: Nutzer können bestimmte Daten selbst hochladen oder löschen.
  • Zugriffsrechte steuern: Patienten bestimmen, welche Ärzte oder Einrichtungen auf welche Dokumente zugreifen dürfen.
  • Sicherheit durch starke Verschlüsselung: Der Zugriff ist nur mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung möglich.
  • Notfalldaten abrufbar: Wichtige Gesundheitsinformationen können im Notfall von berechtigten Stellen eingesehen werden (sofern freigegeben).

So funktioniert die Nutzung der ePA-App:

  1. App herunterladen: Die App der eigenen Krankenkasse im App Store (iOS) oder Google Play Store (Android) suchen und installieren.
  2. Registrierung & Anmeldung: Versicherte melden sich mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und einer PIN an, die von der Krankenkasse bereitgestellt wird.

Für Ärzte: Diese technischen Voraussetzungen müssen Ärzte erfüllen

Die ePA ist in viele Praxisverwaltungssysteme (PVS) integriert, sodass der Zugriff direkt aus der gewohnten Software erfolgt.

Für die Nutzung sind einige technische Voraussetzungen nötig: 

  1. eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI)
  2. ein E-Health-Konnektor
  3. der Kommunikationsdienst KIM
  4. eine ePA-Schnittstelle im PVS 
  5. ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) zur Authentifizierung.

Herausforderungen bestehen vor allem in der technischen Anpassung der Praxissoftware, der Aufklärung der Patienten über die Nutzungsmöglichkeiten sowie im Datenschutz, da nur explizit freigegebene Informationen zugänglich sind. Mit einer guten Integration kann die ePA jedoch den Behandlungsalltag deutlich erleichtern. 

Wir bei Nelly sind Experten darin und können sie dabei gerne unterstützen.

Optimieren Sie Ihre Patientenakte mit Nelly

Wenn Sie als Arzt die elektronische Patientenakte nutzen, können Sie diese mit Nelly noch einfacher befüllen. Denn nach der Anamnese mit Nelly landen die Daten automatisch in Ihrer Praxisverwaltungssoftware. Somit haben Sie die Daten direkt digital verfügbar.

Mit Nelly sparen Sie jede Menge Zeit und Aufwand. Schaffen auch Sie jetzt in Ihrer Praxis einen digitalen Workflow. Wir beraten Sie unverbindlich und kostenlos zu Ihrem individuellen Fall!

Jetzt Nelly kontaktieren!

Häufige Fragen über die elektronische Patientenakte

Was ist die Kritik an der elektronischen Patientenakte?

Die Hauptkritikpunkte an der ePA betreffen Datenschutz, technische Umsetzung und Nutzbarkeit. Einige Experten befürchten Sicherheitsrisiken und potenzielle Hackerangriffe, trotz hoher Verschlüsselungsstandards. Zudem sind noch nicht alle Arztpraxen an die ePA angebunden, wodurch ein uneinheitlicher Einsatz entstehen könnte. Auch der Verwaltungsaufwand für Patienten, die ihre Zugriffsrechte selbst verwalten müssen, wird als Herausforderung gesehen.

Elektronische Patientenakte Pro und Contra?

Pro:

  • Schnellere medizinische Versorgung durch sofortigen Zugriff auf relevante Gesundheitsdaten
  • Weniger Papierkram und effizientere Kommunikation zwischen Ärzten
  • Verbesserte Notfallversorgung durch abrufbare Gesundheitsdaten

Contra:

  • Datenschutzbedenken und mögliche Sicherheitsrisiken
  • Technische Hürden bei der Einführung und Nutzung
  • Nicht alle Ärzte sind direkt an das System angeschlossen

Ab wann ist die elektronische Patientenakte Pflicht?

Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig. Allerdings wird sie ab dem 15. Januar 2025 automatisch für alle gesetzlich Versicherten angelegt. Wer keine ePA möchte, kann ihr aktiv widersprechen (Opt-out-Verfahren).

Wird die elektronische Patientenakte automatisch angelegt?

Ja, ab 2025 wird für alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA eingerichtet. Patienten können jedoch jederzeit widersprechen und die ePA deaktivieren.

Wie kann ein Patient die elektronische Patientenakte ablehnen?

Patienten können der Einrichtung und Nutzung ihrer ePA widersprechen. Dies ist über die Krankenkasse möglich – per Post, E-Mail oder über das Online-Portal der Versicherung.

Wie sicher sind die Daten in der elektronischen Patientenakte?

Die ePA unterliegt strengen Datenschutz- und Sicherheitsrichtlinien. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert, und der Zugriff ist nur mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung möglich. Dennoch bleibt ein gewisses Restrisiko für Cyberangriffe, wie bei jeder digitalen Infrastruktur.

Kann jeder Arzt die elektronische Patientenakte des Patienten einsehen?

Nein, nur Ärzte oder medizinische Einrichtungen, denen der Patient aktiv Zugriff gewährt, können die Daten einsehen. Patienten können auch festlegen, welche Dokumente für welche Ärzte sichtbar sind.

Wie kann ein Patient seine elektronische Patientenakte einsehen?

Der Zugriff erfolgt über die offizielle ePA-App der Krankenkasse, die im App Store (iOS) und Google Play Store (Android) verfügbar ist. Patienten können dort ihre Gesundheitsdaten einsehen, verwalten und Zugriffsrechte vergeben.

Wie bekommt ein Patient Zugriff auf seine elektronische Patientenakte?

Patienten müssen sich über die ePA-App ihrer Krankenkasse anmelden. Dafür benötigen sie eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) und eine persönliche PIN, die von der Krankenkasse bereitgestellt wird.

Wer richtet die elektronische Patientenakte ein?

Die ePA wird von der Krankenkasse des Versicherten bereitgestellt. Ärzte können Gesundheitsdaten hinzufügen, aber nicht eigenständig eine ePA für den Patienten anlegen.

Was kommt alles in die elektronische Patientenakte?

Die ePA enthält alle wichtigen Gesundheitsinformationen, darunter:

  • Diagnosen und Befunde
  • Arztbriefe und OP-Berichte
  • Medikationspläne und Impfungen
  • Röntgenbilder und Laborwerte
  • Notfalldaten (wenn freigegeben)
Robert Adam

Autor

Robert Adam betreibt mit seiner Agentur ClickFound SEO & Blog Marketing für Tech Startups und KMUs. Er ist Experte in den Bereichen HealthTech und FinTech.

Neugierig geworden?

Jetzt kostenfrei Informationen erhalten.

Gespräch vereinbaren

Das könnte Sie auch interessieren: