So beantragen Sie Ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)
Ein Element digitaler Gesundheitsanwendungen stellt der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) dar. Er stellt sicher, dass ausschließlich autorisierte Angehörige des Gesundheitswesens Zugang zu sensiblen Patientendaten erhalten. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihren eHBA beantragen können.
Die wichtigsten Antworten zur Beantragung des Heilberufsausweises auf einen Blick:
Der elektronische Heilberufsausweis bzw. Arztausweis ist eine personenbezogene Chipkarte und ermöglicht es Ihnen, sich auch digital als Angehöriger eines Gesundheitsberufs auszuweisen. Er ist inzwischen Voraussetzung für den Umgang mit digitalen medizinischen Patientendaten bspw. beim elektronischen Medikationsplan (eMP) oder dem elektronischen Rezept (eRezept).
Der elektronische Arztausweis (eHBA) ist verpflichtend, wenn Sie folgende digitale medizinische Anwendungen nutzen möchten: Elektronische Patientenakte (ePA), Elektronisches Rezept (eRezept), Elektronischer Arztbrief (eArztbrief), Notfalldatenmanagement (NFDM), Elektronischer Medikationsplan (eMP), Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), Kommunikation im Gesundheitswesen (KIM), Digitale Laborüberweisungen (Formular 10) und Teleradiologische Konsile.
Angehörige von Gesundheitsberufen benötigen einen eHBA, wenn sie digitale medizinische Anwendungen nutzen wollen.
In nahezu jedem Jahr gelangen neue digitale Anwendungen im Bereich der Medizin auf den Markt. Sowohl Patienten als auch Behandler profitieren von diesen innovativen Möglichkeiten zur Verbesserung der Patientenversorgung. Gleichzeitig rücken Fragen zur Datensicherheit verstärkt in den Fokus. Es stellt sich die Herausforderung, sicherzustellen, dass ausschließlich autorisierte Personen Zugang zu den sensiblen Patientendaten haben. Eine klare Antwort darauf liefert der Gesetzgeber: durch den Einsatz des elektronischen Heilberufsausweises!
Was ist der eHBA?
Der elektronische Heilberufsausweis – kurz eHBA – weist Sie als Angehöriger eines Gesundheitsberufs aus. Der Ausweis kann von diesen Berufsgruppen beantragt werden:
- Ärzte: Allgemeinmediziner, Fachärzte und andere medizinische Fachkräfte.
- Zahnärzte: Personen, die in der Zahnmedizin tätig sind.
- Apotheker: Fachleute im Apothekenbereich.
- Pflegepersonal: Krankenschwestern, Pfleger und andere Angehörige der Pflegeberufe.
- Therapeuten: Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und andere Therapeuten.
Der eHBA hat das Format einer Scheckkarte und dient durch die Personalisierung mit Foto als Sichtausweis. Zusätzlich fungiert er durch einen integrierten Mikroprozesschip, auf dem Ihre persönlichen Daten gespeichert sind, auch als Mittel zur Identitätsprüfung im digitalen Raum. So können Sie mit dem eHBA beispielsweise rechtskonform elektronisch unterschreiben.
Wichtig: Der eHBA ist personengebunden und nicht übertragbar.
Was sind die Vorteile der eHBA?
Einen elektronischen Heilberufsausweis zu besitzen geht mit einer Vielzahl an Vorteilen für Sie einher. So können nur Inhaber der eHBA bestimmte digitale medizinische Anwendungen nutzen und damit einhergehend auch ihren Patienten anbieten. Digitale Angebote sind bei Patienten äußerst beliebt! So wollen laut einer Studie etwa zwei Drittel der Befragten die elektronische Patientenakte nutzen. Ermöglichen Sie die Nutzung, ist dies ein großer Wettbewerbsvorteil (für Ihre Praxis). Das ist jedoch nicht Ihr einziger Benefit - das sind Ihre direkten Vorteile:
- Sichere Datenverschlüsselung
- Nutzung digitaler Anwendungen
- Digitale Unterschriftsfunktion
Diese digitalen Anwendungen können Sie mit der eHBA nutzen
Heute schon setzen viele Anwendungen eine eindeutige Authentifizierung mittels eHBA voraus. Dazu zählen:
- Elektronische Patientenakte (ePA)
- Elektronisches Rezept (eRezept)
- Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
- Notfalldatenmanagement (NFDM)
- Elektronischer Medikationsplan (eMP)
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
- Kommunikation im Gesundheitswesen (KIM)
- Digitale Laborüberweisungen (Formular 10)
- Teleradiologische Konsile
Durch die fortschreitende Digitalisierung des Gesundheitswesens ist allerdings davon auszugehen, dass zukünftig noch weitere Anwendungen dazu kommen werden. Die Investition in einen eHBA lohnt also. Doch welche Kosten sind mit dem Ausweis verbunden?
Was sind die Kosten der eHBA?
Die Kosten für die elektronischen Heilberufsausweise variieren je nach Berufsgruppe und Anbieter, liegen aber bei circa 84 Euro netto jährlich. Bei einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren müssen Sie also mit einer Summe von etwa 420 Euro netto rechnen.
Welche Anbieter gibt es?
Aktuell gibt es vier zugelassene Anbieter der eHBA:
eHBA beantragen: So geht’s in sechs Schritten
Den eHBA das erste Mal zu beantragen, wirkt auf den ersten Blick häufig komplizierter, als es ist. Im Wesentlichen umfasst der Prozess sechs aufeinander folgende Schritte:
- Auf der Internetseite des Anbieters Ihrer Wahl füllen Sie den Antrag aus, laden Ihr Foto hoch und drucken die Unterlagen zusammen mit dem Identifizierungsformular (meist POSTIDENT) aus.
- Sie lassen sich bei der Identifizierungsstelle (zum Beispiel in einer Postfiliale beim POSTIDENT-Verfahren) offiziell identifizieren, indem Sie den unterschriebenen Antrag sowie das Identifizierungsformular und ein gültiges Ausweisdokument vorlegen. Alternativ wird teilweise auch ein Video-Ident-Verfahren angeboten.
- Das Identifizierungsformular wird bei der Identifizierungsstelle ausgefüllt und an den Anbieter der eHBA weitergeleitet.
- Sie verschicken Ihre Antragsdokumente an den Anbieter der eHBA.
- Nachdem Ihre Kammer dem Anbieter Ihre Zugehörigkeit zur angegebenen Berufsgruppe bestätigt hat, erstellt der Anbieter Ihren Ausweis, der Ihnen auf dem Postweg zugesandt wird.
- Die Aktivierung des eHBA erfolgt mittels einer PIN, die Ihnen ebenfalls postalisch zugeht.
Nach der Freischaltung des Ausweises können Sie ihn in vollem Umfang nutzen. Damit tragen Sie einen wichtigen Teil zur Digitalisierung des Gesundheitswesens bei. Doch Sie können noch mehr tun, um Ihre Praxis zu digitalisieren. Zum Beispiel mit Nelly.
Noch digitaler werden mit Nelly
Spezielle Tools wie Nelly ermöglichen es auch Ihren Patienten Dokumente digital zu verwalten. Das geht ganz einfach:
- Ihre Patienten scannen einen QR-Code mit dem eigenen Smartphone.
- Alle relevanten Daten können ganz einfach in die elektronische Maske digital eingegeben werden.
- Ihre Patienten unterschreiben mit einem Klick und übermitteln alle Dokumente an Ihr Praxissystem.
Schaffen auch Sie jetzt in Ihrer Praxis einen digitalen Workflow. Wir beraten Sie unverbindlich und kostenlos zu Ihrem individuellen Fall!
Die in diesem Artikel verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich immer gleichermaßen auf alle Personen. Auf eine Doppelnennung und gegenderte Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.
In nahezu jedem Jahr gelangen neue digitale Anwendungen im Bereich der Medizin auf den Markt. Sowohl Patienten als auch Behandler profitieren von diesen innovativen Möglichkeiten zur Verbesserung der Patientenversorgung. Gleichzeitig rücken Fragen zur Datensicherheit verstärkt in den Fokus. Es stellt sich die Herausforderung, sicherzustellen, dass ausschließlich autorisierte Personen Zugang zu den sensiblen Patientendaten haben. Eine klare Antwort darauf liefert der Gesetzgeber: durch den Einsatz des elektronischen Heilberufsausweises!
Was ist der eHBA?
Der elektronische Heilberufsausweis – kurz eHBA – weist Sie als Angehöriger eines Gesundheitsberufs aus. Der Ausweis kann von diesen Berufsgruppen beantragt werden:
- Ärzte: Allgemeinmediziner, Fachärzte und andere medizinische Fachkräfte.
- Zahnärzte: Personen, die in der Zahnmedizin tätig sind.
- Apotheker: Fachleute im Apothekenbereich.
- Pflegepersonal: Krankenschwestern, Pfleger und andere Angehörige der Pflegeberufe.
- Therapeuten: Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und andere Therapeuten.
Der eHBA hat das Format einer Scheckkarte und dient durch die Personalisierung mit Foto als Sichtausweis. Zusätzlich fungiert er durch einen integrierten Mikroprozesschip, auf dem Ihre persönlichen Daten gespeichert sind, auch als Mittel zur Identitätsprüfung im digitalen Raum. So können Sie mit dem eHBA beispielsweise rechtskonform elektronisch unterschreiben.
Wichtig: Der eHBA ist personengebunden und nicht übertragbar.
Was sind die Vorteile der eHBA?
Einen elektronischen Heilberufsausweis zu besitzen geht mit einer Vielzahl an Vorteilen für Sie einher. So können nur Inhaber der eHBA bestimmte digitale medizinische Anwendungen nutzen und damit einhergehend auch ihren Patienten anbieten. Digitale Angebote sind bei Patienten äußerst beliebt! So wollen laut einer Studie etwa zwei Drittel der Befragten die elektronische Patientenakte nutzen. Ermöglichen Sie die Nutzung, ist dies ein großer Wettbewerbsvorteil (für Ihre Praxis). Das ist jedoch nicht Ihr einziger Benefit - das sind Ihre direkten Vorteile:
- Sichere Datenverschlüsselung
- Nutzung digitaler Anwendungen
- Digitale Unterschriftsfunktion
Diese digitalen Anwendungen können Sie mit der eHBA nutzen
Heute schon setzen viele Anwendungen eine eindeutige Authentifizierung mittels eHBA voraus. Dazu zählen:
- Elektronische Patientenakte (ePA)
- Elektronisches Rezept (eRezept)
- Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
- Notfalldatenmanagement (NFDM)
- Elektronischer Medikationsplan (eMP)
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
- Kommunikation im Gesundheitswesen (KIM)
- Digitale Laborüberweisungen (Formular 10)
- Teleradiologische Konsile
Durch die fortschreitende Digitalisierung des Gesundheitswesens ist allerdings davon auszugehen, dass zukünftig noch weitere Anwendungen dazu kommen werden. Die Investition in einen eHBA lohnt also. Doch welche Kosten sind mit dem Ausweis verbunden?
Was sind die Kosten der eHBA?
Die Kosten für die elektronischen Heilberufsausweise variieren je nach Berufsgruppe und Anbieter, liegen aber bei circa 84 Euro netto jährlich. Bei einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren müssen Sie also mit einer Summe von etwa 420 Euro netto rechnen.
Welche Anbieter gibt es?
Aktuell gibt es vier zugelassene Anbieter der eHBA:
eHBA beantragen: So geht’s in sechs Schritten
Den eHBA das erste Mal zu beantragen, wirkt auf den ersten Blick häufig komplizierter, als es ist. Im Wesentlichen umfasst der Prozess sechs aufeinander folgende Schritte:
- Auf der Internetseite des Anbieters Ihrer Wahl füllen Sie den Antrag aus, laden Ihr Foto hoch und drucken die Unterlagen zusammen mit dem Identifizierungsformular (meist POSTIDENT) aus.
- Sie lassen sich bei der Identifizierungsstelle (zum Beispiel in einer Postfiliale beim POSTIDENT-Verfahren) offiziell identifizieren, indem Sie den unterschriebenen Antrag sowie das Identifizierungsformular und ein gültiges Ausweisdokument vorlegen. Alternativ wird teilweise auch ein Video-Ident-Verfahren angeboten.
- Das Identifizierungsformular wird bei der Identifizierungsstelle ausgefüllt und an den Anbieter der eHBA weitergeleitet.
- Sie verschicken Ihre Antragsdokumente an den Anbieter der eHBA.
- Nachdem Ihre Kammer dem Anbieter Ihre Zugehörigkeit zur angegebenen Berufsgruppe bestätigt hat, erstellt der Anbieter Ihren Ausweis, der Ihnen auf dem Postweg zugesandt wird.
- Die Aktivierung des eHBA erfolgt mittels einer PIN, die Ihnen ebenfalls postalisch zugeht.
Nach der Freischaltung des Ausweises können Sie ihn in vollem Umfang nutzen. Damit tragen Sie einen wichtigen Teil zur Digitalisierung des Gesundheitswesens bei. Doch Sie können noch mehr tun, um Ihre Praxis zu digitalisieren. Zum Beispiel mit Nelly.
Noch digitaler werden mit Nelly
Spezielle Tools wie Nelly ermöglichen es auch Ihren Patienten Dokumente digital zu verwalten. Das geht ganz einfach:
- Ihre Patienten scannen einen QR-Code mit dem eigenen Smartphone.
- Alle relevanten Daten können ganz einfach in die elektronische Maske digital eingegeben werden.
- Ihre Patienten unterschreiben mit einem Klick und übermitteln alle Dokumente an Ihr Praxissystem.
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Die in diesem Artikel verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich immer gleichermaßen auf alle Personen. Auf eine Doppelnennung und gegenderte Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.
Laura Sophia Hauck
Autorin
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