Abrechnung eingereicht, aber auf das Geld warten Sie wochenlang? KV- und KZV-Factoring kann helfen, Ihre Liquidität schnell zu sichern. Wir zeigen, wie das Prinzip funktioniert – und wie Nelly den Prozess besonders einfach gestaltet.
Wie funktioniert KV und KZV Factoring im Detail?
1. Einreichung bei KV oder KZV und Portal von Factoring-Unternehmen
Sie reichen Ihre Abrechnungen wie gewohnt bei der KV oder KZV ein. Nach der erfolgreichen Einreichung, laden Sie dieselben Daten in das Nelly Portal hoch.
2. Prüfung und Auszahlung
Nelly prüft in Kooperation mit Banken als Ihrem Vertragspartner die Forderungen und zahlt innerhalb von 48 Stunden das Geld abzüglich der KV oder KZV Gebühr aus. Dies verschafft Ihnen sofortige Liquidität.
3. Verrechnung
Sobald die KV oder KZV die finale Abrechnung erstellt und das ausstehende Geld dem Factoring-Unternehmen überwiesen hat, verrechnet Nelly intern die Auszahlung der KV oder KZV mit den Auszahlungen an die Praxis. In diesem Schritt werden auch die Zinsen berechnet.
Welche Kosten fallen beim KV und KZV Factoring an?
Beim Factoring fallen verschiedene Kosten an, die je nach Anbieter und Art des Factorings variieren können. Hier sind die gängigsten Kostenarten:
1. Verwaltungskosten
Factoring-Anbieter erheben Gebühren für die Verwaltung und das Forderungsmanagement. Diese können als Pauschalbeträge oder prozentuale Gebühren anfallen.
2. Zinskosten
Diese Kosten entstehen für die Vorfinanzierung der Forderungen. Der Zinssatz kann je nach Vereinbarung und Bonität des Unternehmens variieren.
Übrigens: Bei Nelly belaufen sich die Verwaltungskosten auf lediglich 0,1 % des angekauften Forderungsbetrags.

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es?
Im Vergleich zum privaten Factoring müssen Patienten beim KV und KZV Factoring keine Einwilligung/EWE unterschreiben, da die Abrechnungen ohne Patientendaten an das Factoring Unternehmen übermittelt werden.
Wichtig zu erwähnen: Das Factoring hat keinen Einfluss auf die Behandlung oder die Höhe der Kosten. Für gesetzlich Versicherte dürfen durch das Factoring keine zusätzlichen Kosten entstehen. So ist es im Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Die Abrechnung muss weiterhin über die KVen oder KZVen erfolgen, sodass keine zusätzlichen Belastungen für die Patienten entstehen.
Fazit: KV und KZV Factoring für die finanzielle Stabilität Ihrer Praxis
KV- und KZV-Factoring bietet Ärzten und Zahnärzten eine effiziente Möglichkeit, ihre Liquidität zu verbessern und finanzielle Stabilität zu sichern. Durch den Verkauf von Forderungen an Factoring-Unternehmen erhalten Praxen sofortige Auszahlungen und optimieren ihre Finanzplanung.
Mit Factoring-Lösungen können medizinische Einrichtungen nicht nur laufende Kosten decken, sondern auch in das Wachstum und die Weiterentwicklung ihrer Praxis investieren – und das alles, ohne die Qualität der Patientenversorgung zu beeinträchtigen. Anbieter wie Nelly unterstützen Sie gerne in diesem Prozess. Kontaktieren Sie uns gerne noch heute und wir beraten Sie unverbindlich.
Häufige Fragen
Welche Einrichtungen nutzen KV und KZV Factoring?
KV- und KZV-Factoring wird vor allem von folgenden Gruppen im Gesundheitswesen genutzt, um Liquidität zu verbessern:
- Arztpraxen
- Zahnarztpraxen
- Gemeinschaftspraxen und medizinische Versorgungszentren
- Pflegeeinrichtungen
- Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden
Wie hoch sind die Gebühren beim Factoring?
Die Verwaltungsgebühren beim Factoring liegen typischerweise zwischen 0,1% und 3% des Rechnungsbetrags, abhängig von der Branche, dem Volumen der Forderungen und der Bonität des Unternehmens. Zusätzlich fallen Zinskosten für die Vorfinanzierung an, die auch variieren. Bei Nelly belaufen sich die Verwaltungsgebühren auf 0,1% des angekauften Forderungsbetrags. Zusätzlich werden Zinsen in Höhe von 4% plus EURIBOR für den Zeitraum zwischen der Auszahlung an die Praxis und der Überweisung der KV oder KZV erhoben.
Wie lange dauert Factoring?
Der Factoring-Prozess für KV und KZV Forderungen verläuft schnell und effizient. Die Erstprüfung Ihrer Praxis und der Abschluss des Factoring-Vertrags (passiert einmalig) dauern etwa ein bis zwei Wochen und umfassen Bonitätsprüfung und Vertragsverhandlungen. Nach Vertragsabschluss und Einreichung der Rechnungen prüft das Factoring-Unternehmen jegliche Forderungen innerhalb von 48 Stunden. Danach erfolgt die Auszahlung ebenfalls innerhalb von 48 Stunden.
Für wen ist Factoring nicht geeignet?
KV und KZV Factoring ist für die meisten Arzt- und Zahnarztpraxen sinnvoll, da es Zahlungsausfälle verhindert, Liquidität sichert und finanzielle Risiken minimiert. Allerdings ist Factoring möglicherweise nicht geeignet für Praxen mit sehr wenigen Kassenpatienten, stabiler Liquidität, geringen Forderungsvolumen oder bestehenden Finanzierungslösungen.
Ist die KZV eine Behörde?
Nein, die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) ist keine Behörde. Die KZV ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die für die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung der gesetzlich krankenversicherten Patienten in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich ist. Sie organisiert die vertragszahnärztliche Versorgung, verhandelt mit den Krankenkassen über Vergütungen und stellt die Abrechnung der erbrachten Leistungen sicher.