Viele Ärzte stehen im Laufe ihrer Karriere vor der Frage: Praxis gründen oder übernehmen? Zulassungsbeschränkungen in Ballungsgebieten, die einer ärztlichen Überversorgung vorbeugen sollen, erschweren die Neugründung. So fielen im Jahr 2019 67 % aller zahnärztlichen Existenzgründungen auf die Übernahme einer bestehenden Praxis. Denn wer trotz der gesetzlichen Einschränkungen eine eigene Praxis führen und Kassenpatienten behandeln möchte, entscheidet sich deshalb meist für eine Praxisübernahme.
Warum sollten Sie eine Praxis übernehmen?
Die Möglichkeit, gesetzlich versicherte Patienten zu behandeln, ist nicht der einzige Vorteil einer Praxisübernahme. Schließlich erhalten Sie nicht nur den „Kassensitz“, sondern auch technisch ausgestattete Räumlichkeiten und einen festen Patientenstamm. Sie überspringen also die Phase, in der Sie sich und Ihre Praxis erst etablieren müssen und können ab Tag eins verlässliche Umsatzprognosen erstellen. Nicht zuletzt trägt dazu auch das bestehende Praxispersonal bei.
Praxispersonal: Ihre Vorteile und Pflichten
Übernehmen Sie eine Praxis, profitieren Sie von einem bestehenden Team, das die Abläufe und die Patienten bereits in- und auswendig kennt. Zudem regelt der Gesetzgeber in § 613a Abs. 1 BGB, dass das gesamte Personal „1:1“ übernommen werden muss – und zwar zu den gleichen Konditionen. Eine Praxisübernahme ist kein Kündigungsgrund!
Darüber hinaus sind Praxisleiter in der Pflicht, die Belegschaft schriftlich über den Eigentümerwechsel zu informieren. Konkret muss dieses Schreiben folgende Aspekte beinhalten:
- Zeitpunkt der Praxisübernahme
- Gründe für den Eigentümerwechsel
- Rechtliche, wirtschaftliche und soziale Konsequenzen
- Geplante Maßnahmen, die das Personal betreffen
Hinweis: Das Personal hat die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. In diesem Fall kann der Vorbesitzer jedoch eine betriebsbedingte Kündigung (zum Beispiel aufgrund des Übergangs in den Ruhestand) aussprechen.
Durch den Fachkräftemangel und die pandemiebedingten Kündigungen herrscht auf dem Arbeitsmarkt eine große Nachfrage an qualifiziertem Praxispersonal: MFAs und ZFAs werden händeringend gesucht. Ihre zukünftigen Mitarbeitenden sind also quasi im Kaufpreis inbegriffen. Aber wie viel kostet eine Praxisübernahme eigentlich?
Durchschnittliche Kosten einer Praxisübernahme
Natürlich ist die eigene Praxis immer auch eine finanzielle Frage. Die Kosten einer Praxisübernahme hängen von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel von Ihrer Fachrichtung, dem Standort, der Ausstattung und der Größe der Praxis ab. Hausärzte und -ärztinnen zahlen durchschnittlich ungefähr 169.300 Euro. Darin sind die Kosten für die Modernisierung der Praxis, Geräte und Umbaumaßnahmen bereits enthalten.
Das zahlen Fachärzte
Die Investitionssumme von Fachärzten liegt deutlich höher. So müssen gynäkologische Praxen mit 300.000 Euro, Zahnarzt-Praxen mit etwa 376.000 Euro und orthopädische Praxen mit 400.000 Euro die höchsten Beträge für eine Praxisübernahme zahlen. Sehr viel günstiger ist dahingegen die Übernahme einer Physiotherapie-Praxis: Hier ist mit einem Finanzierungsbedarf von etwa 35.000 bis 65.000 Euro zu rechnen. Diese Unterschiede lassen sich durch die benötigte technische Ausstattung erklären.
Checkliste: Darauf sollten Sie bei der Praxisübernahme achten!
Sie haben sich für die Übernahme einer Arztpraxis entschieden und möchten die nächsten Schritte gehen? In dieser Checkliste finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Schritte Ihres Übernahmeprojekts.
- Wertermittlung: Lassen Sie den Wert Ihrer Wunschpraxis professionell durch einen unabhängigen Gutachter bzw. einer unabhängigen Gutachterin ermitteln. Dieser sollte die Grundlage für den Kaufpreis sein.
- Beratung: Lassen Sie sich durch einen spezialisierten Rechtsanwalt bzw. einer spezialisierten Rechtsanwältin und/oder Steuerberater bzw. Steuerberaterin zu Ihrem Übernahmevorhaben beraten.
- Business Plan: Grundlage für einen Kredit oder staatliche Förderungen ist meist ein Business Plan, in dem Sie die Entwicklung der Praxis für die kommenden Jahre skizzieren.
- Finanzplanung: Für Ärzte sowie Ärztinnen mit Übernahmewunsch gibt es spezielle Kreditformen, -institute und staatliche Förderprogramme (Gründungszuschuss), um die Finanzierung der Praxis zu ermöglichen.
- Praxisübernahmevertrag: Eine notarielle Beglaubigung ist meist nicht notwendig, es sei denn Sie erwerben auch die Räumlichkeiten. Musterschreiben für Praxisübernahmeverträge finden Sie bei der Zahnärztekammer Niedersachsen und bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Hinweis: Möglicherweise lohnt es sich für Sie, diesen Vertrag anwaltlich aufsetzen oder zumindest prüfen zu lassen, um sich rechtlich abzusichern.
- Ärztekammer: Sie sind verpflichtet, den Praxisübernahmevertrag bei Ihrer Ärztekammer vorzulegen.
- Versicherungen: Prüfen Sie, welche Versicherungen Sie für sich und Ihre Praxis benötigen. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist beispielsweise notwendig.
- Praxisverträge: Es gibt kein Recht auf die Übernahme des bestehenden Mietvertrags. Dieser muss mit dem Vermieter separat ausgehandelt werden. Gleiches gilt für den Telefon- und Internetanschluss. Meist ist eine Fortführung möglich. Dies erfordert jedoch die Zustimmung der Vertragspartner. Hinweis: Achten Sie darauf, die bestehende Telefon- und Faxnummer zu behalten, um für den Patientenstamm weiterhin erreichbar zu sein!
- Übergabeplan: Um bei der Übergabe strukturiert vorzugehen und nichts zu vergessen, sollten Sie mit dem ehemaligen Praxisbesitzer einen detaillierten Plan erstellen, wann welche Schritte bis zur vollständigen Praxisübernahme erfolgen.
- Patientenkartei: Datenschutz und Schweigepflicht erfordern einen sensiblen Umgang mit der Patientenkartei. Ein Zwei-Schrank-System hat sich in der Praxis bewährt. Ziehen Sie im Zweifelsfall Medizinrechtler:innen zurate.
- Information des Personals: Absolut notwendig ist auch die schriftliche Information des Bestandspersonals über Ihre Übernahme der Praxis.
- Information der Patienten sowie Patientinnen: Auch Patienten sollten rechtzeitig über den Inhaberwechsel informiert werden. Durch Aushänge, Newsletter oder Informationen auf der Webseite und persönliche Gespräche in der Praxis halten Sie alle auf dem Laufenden.
Doch nicht nur für die Zeit vor und während der Praxisübernahme gibt es vieles zu beachten. Auch für effiziente Prozesse der Praxisverwaltung können Sie im Vorfeld die Weichen stellen.
Und nach der Praxisübernahme?
Bereits vor der Übernahme einer Arztpraxis ist es ratsam, sich über einige grundlegende Aspekte des Praxisablaufs Gedanken zu machen und Entscheidungen zu treffen. Zu diesem gehört auch, inwiefern Sie Ihre Praxis digitalisieren möchten. Moderne digitale Praxismanagementsysteme sowie Signatur und Abrechnungstools wie Nelly ermöglichen Ihnen eine unkomplizierte Verwaltung wichtiger buchhalterischer Prozesse. Außerdem sparen digitale Lösungen Ihnen und Ihrem Team täglich viel Zeit – Nelly sogar 90 Minuten täglich!
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Häufige Fragen
Bei Praxisübernahme ein Schreiben an die Patienten schicken?
Ja, bei einer Praxisübernahme ist es empfehlenswert, ein Schreiben an die Patienten zu schicken. So können sie frühzeitig informiert werden und Vertrauen zur neuen Praxisleitung aufbauen. Das Schreiben sollte folgende Punkte enthalten:
- Vorstellung des neuen Praxisinhabers (Name, Qualifikationen, Spezialisierung).
- Dank an den bisherigen Arzt und Hinweis auf die Fortführung der Praxis.
- Kontinuität der Behandlung und Zusicherung, dass die bisherigen Leistungen weiterhin angeboten werden.
- Wichtige organisatorische Informationen (z.B. geänderte Sprechzeiten, Kontaktmöglichkeiten).
- Hinweis auf Datenschutz und den Übergang der Patientendaten.
Freundlicher Ton und Angebot für Fragen oder ein persönliches Gespräch sind ebenfalls wichtig.
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei einer Praxisübernahme für Miet- oder Arbeitsverträge?
Für Mitarbeiter besteht in der Regel kein Sonderkündigungsrecht, da die Arbeitsverträge unverändert auf den neuen Praxisinhaber übergehen. Auch von Seiten des Arztes ist eine Praxisübernahme laut Gesetz kein Grund, bestehende Mitarbeiter zu kündigen. Ebenfalls haben Vermieter meist kein Interesse an einer Kündigung, da der Mietvertrag stabil bleibt und Kontinuität bevorzugt wird. Die bestehenden Verträge werden in der Praxis üblicherweise fortgeführt, um eine reibungslose Übergabe zu gewährleisten.
Muss ich als neuer Praxisinhaber eine Einverständniserklärung der Patienten zur Übernahme ihrer Daten einholen?
Als neuer Praxisinhaber müssen Sie grundsätzlich eine Einwilligung der Patienten einholen, bevor Sie deren Daten einsehen dürfen. Wir empfehlen, die Patientendaten nach dem "Zwei-Schrank-Modell" zu verwalten: Patienten, die ihre Einwilligung gegeben haben, befinden sich in "Schrank 1", während andere Daten in "Schrank 2" verbleiben und erst nach Einwilligung eingesehen werden dürfen.
Gibt es Fördermöglichkeiten für mich als Arzt bei einer Praxisübernahme?
Ja, es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten für Ärzte bei einer Praxisübernahme. Abhängig von der Region und den lokalen Versorgungserfordernissen bieten beispielsweise Kassenärztliche Vereinigungen, Förderprogramme der Länder oder Banken finanzielle Unterstützung, insbesondere in unterversorgten Gebieten. Diese können in Form von Zuschüssen, zinsgünstigen Darlehen oder Investitionshilfen erfolgen. Es lohnt sich, bei der Kassenärztlichen Vereinigung und Förderbanken gezielt nach aktuellen Programmen zu fragen.
Wo kann ich als Arzt eine Beratung zur Praxisübernahme erhalten?
Als Arzt können Sie eine umfassende Beratung zur Praxisübernahme an verschiedenen Stellen erhalten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) bieten oft spezielle Beratungsangebote, die rechtliche, finanzielle und organisatorische Aspekte der Übernahme abdecken. Zusätzlich bieten Ärztekammern, Steuerberater mit Schwerpunkt Gesundheitswesen, sowie spezialisierte Anwälte und Unternehmensberater Hilfestellung bei der Praxisübernahme. Es empfiehlt sich, frühzeitig eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um alle wichtigen Schritte wie Finanzierung, Vertragsgestaltung und Personalübernahme gut zu planen.
Weiterführende Quellen
Fleming. Förderung Arztpraxis: Alles Wichtige zu Finanzierungshilfen für Praxisgründung & Praxisübernahme auf einen Blick. https://fleming.de/finanzierung/foerderung/
Kock und Voeste. Beratung Praxisübernahme: Ihr erfolgreicher Weg zur eigenen (Zahn-)Arztpraxis. https://kockundvoeste.de/praxisberatung/praxisgruendung/beratung-praxisuebernahme
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). „Service für die Praxis“. https://www.kbv.de/html/service_fuer_die_praxis.php