Praxismanagement

Privatrezept ausstellen: Alle Infos für 2025 (+ häufige Fragen)

Privatrezepte sind in vielen Arztpraxen Alltag – sei es für Privatversicherte, Selbstzahler oder spezielle Medikamente, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Doch welche Vorschriften gelten für die Ausstellung? Wer darf ein Privatrezept ausstellen und wie sieht es mit digitalen Lösungen wie dem E-Rezept aus? Hier erfahren Sie alles Wichtige: Von den rechtlichen Vorgaben bis hin zu praktischen Tipps für eine effiziente Abwicklung in Ihrer Praxis.

13.2.2025
Robert Adam
Lesezeit
output:  Moderner Krankenhausflur mit Empfang und Pflanzen.

Praxis
Typ
Fachrichtung
Ort
Website
Über die Praxis

Herausforderung

In diesem Artikel lesen Sie:

Das Wichtigste in Kürze 

Hier die wichtigsten Punkte des Beitrags in aller Kürze zusammengefasst:

  1. Privatrezept Definition: Ein Privatrezept ist eine ärztliche Verordnung für Medikamente, deren Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
  2. Wer darf es ausstellen? Jeder approbierte Arzt, unabhängig von Kassenzulassung oder Praxisform. Auch Zahnärzte und Tierärzte können für ihre Fachbereiche Privatrezepte ausstellen.
  3. Für wen ist es gedacht? Privatversicherte, Selbstzahler und Patienten, die Medikamente außerhalb des GKV-Leistungskatalogs benötigen.
  4. Pflichtangaben: Name und Anschrift des Arztes, Patientendaten, Medikamenten-Details, Datum und Unterschrift des Arztes. Ein Stempel ist nicht zwingend erforderlich.
  5. E-Rezept für Privatversicherte: Theoretisch möglich, aber noch nicht flächendeckend verfügbar. Patienten können das Rezept als QR-Code zur digitalen Einlösung erhalten.
  6. Kosten für den Arzt: Die reine Ausstellung eines Privatrezepts wird meist nicht vergütet. Eine ärztliche Beratung oder Untersuchung kann jedoch nach der GOÄ abgerechnet werden.

Was ist ein Privatrezept? 

Ein Privatrezept ist eine ärztliche Verordnung für Medikamente, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen wird. Es wird für Privatversicherte, Selbstzahler oder bestimmte Medikamente ausgestellt, die nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten sind.

Hauptmerkmale eines Privatrezepts:

  1. Kostenpflichtig: Patienten müssen die Kosten selbst tragen oder mit ihrer privaten Krankenversicherung abrechnen.
  2. Flexibel: Ärzte können Medikamente verschreiben, die über die GKV hinausgehen.
  3. Unabhängig von der Kasse: Gilt für gesetzlich und privat Versicherte gleichermaßen.

Im Gegensatz zu einem Kassenrezept (rosa Rezept) ist ein Privatrezept meist blau oder weiß und unterliegt weniger strengen Regularien.

Privatrezepte richtig ausstellen: Diese Angaben sind für Ärzte Pflicht 

Damit ein Privatrezept gültig ist, muss es bestimmte Mindestangaben enthalten. Auch wenn es weniger strengen Vorschriften als ein Kassenrezept unterliegt, sind einige Pflichtangaben erforderlich, um Apotheken und Versicherungen eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen.

Wichtige Pflichtangaben auf einem Privatrezept:

  1. Name und Anschrift des Arztes: Die Praxis oder Klinik muss klar erkennbar sein.
  2. Ausstellungsdatum: Ohne Datum ist das Rezept ungültig.
  3. Patientendaten: Name, Geburtsdatum und Adresse des Patienten.
  4. Medikamentenangaben: Name, Wirkstoff, Dosierung, Menge und ggf. Darreichungsform.
  5. Unterschrift des Arztes: Ohne Unterschrift keine Gültigkeit.

Zusätzliche Angaben wie die Arzt-Nummer (LANR) oder ein Stempel der Praxis sind zwar nicht zwingend, erhöhen aber die Nachvollziehbarkeit. Ein korrekt ausgestelltes Privatrezept sorgt für eine reibungslose Einlösung in der Apotheke und kann die Erstattung durch die private Krankenversicherung erleichtern.

Wer darf Privatrezepte ausstellen?

Grundsätzlich darf jeder approbierte Arzt ein Privatrezept ausstellen – unabhängig davon, ob er eine eigene Praxis führt, in einer Klinik arbeitet oder als Vertretung tätig ist. Auch Zahnärzte und Tierärzte können Privatrezepte für ihre jeweiligen Fachbereiche ausstellen.

Allerdings gibt es besondere Regelungen für:

  1. Heilpraktiker: Sie dürfen keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen, sondern nur frei verkäufliche Präparate oder homöopathische Mittel empfehlen.
  2. Ärzte im Ausland: In einigen Fällen werden Privatrezepte aus anderen EU-Ländern anerkannt, sofern sie den deutschen Anforderungen entsprechen.

Hinweis: Auch Ärzte ohne Kassenzulassung, die nicht an das System der gesetzlichen Krankenversicherung angeschlossen sind, dürfen Privatrezepte ausstellen.

Für wen darf ein Arzt Privatrezepte ausstellen? 

Ein Privatrezept kann für verschiedene Patientengruppen ausgestellt werden, unabhängig von deren Versichertenstatus. Es kommt immer dann zum Einsatz, wenn die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.

Privatrezepte sind möglich für:

  • Privatversicherte Patienten, die ihre Medikamente selbst bezahlen und die Rechnung bei ihrer Versicherung einreichen.
  • Gesetzlich Versicherte als Selbstzahler, wenn das verordnete Medikament nicht von der GKV erstattet wird.
  • Patienten, die individuelle Therapien benötigen, etwa alternative Medikamente oder Präparate ohne Kassenzulassung.
  • Reisende und ausländische Patienten, die keine deutsche Versicherung haben, aber dennoch ein Rezept benötigen.

Da gesetzlich Versicherte in bestimmten Fällen ebenfalls Privatrezepte nutzen können, lohnt sich eine Absprache mit dem Arzt, insbesondere bei nicht erstattungsfähigen Arzneimitteln oder speziellen Behandlungswünschen.

Kann man ein Privatrezept nachträglich ausstellen?

Ja, ein Privatrezept kann nachträglich ausgestellt werden, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Grundsätzlich liegt es im Ermessen des Arztes, ob er ein Rezept rückwirkend ausstellt. 

Dabei sind jedoch einige Aspekte zu beachten:

  • Medizinische Dokumentation: Der Arzt muss sicherstellen, dass die Verordnung medizinisch begründet ist und bestenfalls eine entsprechende Behandlungsdokumentation vorliegt.
  • Zeitliche Begrenzung: Ein Privatrezept sollte zeitnah ausgestellt werden. Eine zu lange Rückdatierung könnte problematisch sein, insbesondere wenn es um Erstattungen durch private Krankenkassen geht.
  • Keine rückwirkende Abrechnung mit der GKV: Gesetzlich Versicherte können ein Privatrezept nicht nachträglich in ein Kassenrezept umwandeln.
  • Apotheken-Akzeptanz: Einige Apotheken könnten zögern, ein rückdatiertes Rezept anzunehmen, speziell bei bestimmten Medikamenten wie Betäubungsmitteln oder hochpreisigen Arzneien.

Privatrezepte ausstellen Mustervorlage: So sieht ein korrektes Rezept aus

Um Ihnen eine noch genauere Orientierung zu bieten, haben wir für Sie einen Online-Shop verlinkt. Hier kann jeder Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Heilpraktiker oder Physiotherapeut Privatrezepte und Rezeptblöcke in über 80 unterschiedlichen Vorlagen kaufen und drucken lassen. Sie können Blanko-Rezepte oder eine passende Vorlage für Ihr Privatrezept auswählen sowie mit Praxiseindruck individualisieren.

Optional: Wir sind derzeit dabei, eine Mustervorlage für ein korrekt ausgestelltes Privatrezept zu erstellen. Sobald diese verfügbar ist, werden wir sie hier aktualisieren, damit Sie diese als praxisnahe Orientierungshilfe nutzen können.  

Kosten für die Ausstellung: Was verdient ein Arzt an einem Privatrezept?

Die Ausstellung eines Privatrezepts ist für den Arzt nicht automatisch mit einer Vergütung verbunden. Anders als bei einem Kassenrezept, das über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet wird, erfolgt die Vergütung für ein Privatrezept nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Ob ein Arzt an einem Privatrezept verdient, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wird das Rezept im Rahmen einer laufenden Behandlung ausgestellt, erfolgt dies häufig ohne zusätzliche Gebühr. Falls jedoch eine Untersuchung oder Beratung notwendig ist, kann der Arzt diese nach der GOÄ abrechnen. Je nach Aufwand und Diagnose können hier unterschiedliche Kosten anfallen.

Wiederholungsrezepte werden in vielen Praxen als Serviceleistung ausgestellt, ohne dass dem Patienten zusätzliche Kosten entstehen. Letztlich bringt ein Privatrezept dem Arzt nur dann Einnahmen, wenn es mit einer privatärztlichen Leistung kombiniert wird. Andernfalls bleibt die Ausstellung meist eine ergänzende Maßnahme innerhalb der Patientenbetreuung.

Kann man ein Privatrezept als E-Rezept ausstellen? 

Ja, ein Privatrezept kann als E-Rezept ausgestellt werden. Während die Einführung des elektronischen Rezepts zunächst auf Kassenrezepte fokussiert war, gibt es inzwischen auch Lösungen für Privatrezepte. Die technische Umsetzung variiert jedoch je nach Praxissoftware und Apotheke.

Grundsätzlich können Ärzte ein Privatrezept digital erstellen und über eine E-Rezept-Plattform oder eine sichere digitale Signatur bereitstellen. Patienten erhalten dann einen QR-Code, den sie in der Apotheke vorzeigen oder direkt über eine App einlösen können.

Hinweis: Noch ist das E-Rezept für Privatversicherte nicht flächendeckend verfügbar, da private Krankenversicherungen und Apotheken schrittweise an das System angeschlossen werden. 

Privatrezepte & Abrechnungen einfacher verwalten: So geht’s mit Nelly

Die Ausstellung von Privat- und E-Rezepten ist ein wichtiger Bestandteil des Praxisalltags – doch sie kann einfacher und effizienter gestaltet werden. Mit digitalen Lösungen wie Nelly lassen sich Rechnungen, Dokumente und Abrechnungsprozesse vollständig digital verwalten.

  • Digitale Verwaltung von Dokumenten: Weniger Papierkram, mehr Effizienz.
  • Automatisierter Rechnungsversand: Patienten erhalten ihre Rechnungen per E-Mail oder SMS und können bequem online bezahlen. So können Privatpatienten ihre Rechnung direkt an die Versicherung weiterleiten - kein Einscannen mehr nötig.
  • Nahtlose Integration ins Praxisverwaltungssystem: Keine zusätzlichen Tools, sondern direkte Anbindung an bestehende Abläufe.

Mit Nelly sparen Sie wertvolle Zeit und reduzieren den Verwaltungsaufwand in Ihrer Praxis. Testen Sie jetzt, wie einfach digitale Prozesse Ihren Praxisalltag verbessern können.

Erfahren Sie hier mehr über die Digitalisierung Ihrer Praxis mit Nelly!

Häufige Fragen

Wie stellt man ein Privatrezept aus?

Ein Privatrezept wird vom Arzt manuell oder digital ausgestellt und muss bestimmte Pflichtangaben enthalten: Name und Anschrift des Arztes, Patientendaten, Medikamentenbezeichnung, Dosierung, Menge, Datum und die Unterschrift des Arztes. Es kann auf einem blauen oder weißen Rezeptformular oder als E-Rezept erstellt werden.

Was ist der Unterschied zwischen einem Privatrezept und einem Kassenrezept?

Ein Kassenrezept (rosa Rezept) wird für gesetzlich Versicherte ausgestellt und die Kosten übernimmt in der Regel die Krankenkasse. Ein Privatrezept hingegen richtet sich an Privatversicherte oder Selbstzahler, die die Kosten für das Medikament zunächst selbst tragen und ggf. von ihrer privaten Versicherung erstatten lassen können.

Kann jeder Arzt ein Privatrezept ausstellen?

Ja, jeder approbierte Arzt darf ein Privatrezept ausstellen – unabhängig davon, ob er eine Kassenzulassung hat oder nur privat abrechnet. Auch Zahnärzte und Tierärzte dürfen für ihre Fachbereiche Privatrezepte ausstellen. Heilpraktiker dürfen hingegen keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

Ist ein Privatrezept ohne Stempel gültig? 

Ja, ein Privatrezept bleibt auch ohne Stempel gültig, solange alle erforderlichen Angaben enthalten sind. Der Arzt muss das Rezept jedoch handschriftlich unterschreiben. Ein Praxisstempel kann die Identifikation erleichtern, ist aber keine Pflicht.

Kann ein Arzt ein Privatrezept online ausstellen?

Ja, Ärzte können Privatrezepte online ausstellen, sofern sie eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) verwenden. Patienten erhalten das Rezept meist als E-Rezept mit QR-Code, das sie in einer Apotheke einlösen können. Allerdings ist das digitale Privatrezept noch nicht in allen Apotheken verfügbar.

Dürfen Apotheker als freiberufliche Verschreiber Privatrezepte ausstellen? 

Nein, Apotheker dürfen keine Privatrezepte ausstellen. Sie sind für die Abgabe und Beratung zu Medikamenten zuständig, jedoch nicht für deren ärztliche Verordnung. Verschreibungen dürfen ausschließlich von approbierten Ärzten oder anderen berechtigten Heilberuflern erfolgen.

Wie lange sind Privatrezepte gültig? 

Ein Privatrezept ist in der Regel drei Monate gültig, sofern der Arzt keine kürzere Frist vermerkt hat. Einige Medikamente, wie Betäubungsmittel (BtM), haben eine deutlich kürzere Gültigkeitsdauer von sieben Tagen. Nach Ablauf der Frist entscheiden Apotheken individuell, ob sie das Rezept noch annehmen.

Robert Adam

Autor

Robert Adam betreibt mit seiner Agentur ClickFound SEO & Blog Marketing für Tech Startups und KMUs. Er ist Experte in den Bereichen HealthTech und FinTech.

Neugierig geworden?

Jetzt kostenfrei Informationen erhalten.

Gespräch vereinbaren

Das könnte Sie auch interessieren: